Todesstrafe in der Schweiz! Mittelalter wir kommen!

Stellt euch mal vor, wir würden plötzlich ins Mittelalter katapultiert - wobei dies ja schon nicht mehr zum Mittelalter gehört, sondern vor wenigen hundert Jahren stattgefunden hat:

Im 17. Jahrhundert war es so, dass die Eidgenossem kaum über geschriebenes Strafrecht verfügten und man sich deshalb auf das kaiserliche Recht stützte, wobei für Tötung, Raub, Diebstahl oder auch homosexuelle Handlung der Tod vorgesehen war. Bei vielen Strafbeständen gab es noch eine zusätzliche Strafschärfung:

Widernatürliche Unzucht (was immer das damals heissen mochte), sollte etwa mit dem Feuertod, die Kindstötung durch lebendiges Begraben oder Ertränkung bestraft werden.

Diese grausame Strafen wurden mit der Zeit aber gemildert. Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe im 18. Jahrhundert sind aus der Eidgenossenschaft nicht bekannt.

In vielen Kantonen kam es immer wieder zu Kriegen zwischen verfeindeten Patrizierfamilien, wobei im Kanton Appenzell-Innerroden z.B. ein Landammann deswegen im Jahre 1784 geköpft wurde.

Und die ganze Hexengeschichte muss ich ja hier nicht wieder aufrollen.

(zuest.ch)
 
Werbung:
....mit anderen Worten, sind alle damals pädophil veranlagte Menschen sowie Homosexuelle oder "Ehebrecher" auf dem Scheiterhaufen gelandet. Denn das war wohl damals unter dem Begriff: "widernatürliche Unzucht" für die der Feuertod bestimmt war - zu verstehen....

....auf heute übertragen würde das bedeuten, dass ca. 50% der Menschen da landen würden, wenn man den Statistiken glauben möchte in Bezug auf Fremd gehen, zusammen mit den anderen "Sündern".
 
....nein, nein, ich habe mich geirrt, es wären weit über 50%.

Denn wenn man im Duden nachschaut, bedeutet das Wort Unzucht:

"gegen die sittliche und moralische Norm verstossendes Verhalten zur Befriedigung des Geschlechtstriebes"

Somit müssen damals auch die Unverheirateten dazu gehört haben, welche schon Geschlechtsverkehr zusammen hatten - oder in "wilder Ehe" zusammen wohnten....
 
...sorry, ich habe mich schon wieder geirrt - und komme inzwischen auf 100%, denn auch Masturbation galt damals als wiedernatürliche Unzucht....
 
Nun, grundsätzlich stehe ich der Todesstrafe gleichgültig entgegen. Ich beführworte Sie nicht bin aber auch nicht dagegen. Denn ein Mensch der einen anderen Menschen das Leben nimmt ( abgesehen von Autounfall o.ä ) hat auch kein Recht mehr weiter zu leben.

Das ist meine Meinung dazu.

Das widerspricht sich.
Voralleindingne gibt es dann immer noch das kleine Problem mit der Unschuld.

Was ist, wenn du auf dem Angeklagtenstuhl sitzt und zur Todesstrafe für etwas verurteilt wirst, was du nicht getan hast?

Ob dir das dann immer noch gleichgültig ist?
 
Liebe Sunny, ich kann es mir bildlich vorstellen und ich glaube es sofort, dass dies so abläuft in den Gerichtssäälen - und wie grausam es sein muss, wenn "Wahrheit", "Lüge", "Recht" und "Unrecht" derart vermischt werden, dass man davon Albträume bekommt, weil man zeitweise das Gefühl bekommt, wahnsinnig zu werden.

Es ist wirklich grausam, wie schnell sich die Seite wenden kann, und man plötzlich als den Täter da steht. Deshalb ist es ganz wichtig, dass eine solche Todesstrafe niemals eine Chance bekommt. Sie darf nie mehr eine Chance bekommen, weil schon immer Unschuldige Opfer wurden dabei.

Vor wenige hundert Jahren waren die Hexen die Schuldigen - heute wären es die Verfolger.......

JA! Sowas geht gar nicht. Kein Staat kann die Henkerrolle übernehmen, das kann gar nicht gut gehen!
 
Hmmmm...... ein ziemlich ernstes Thema. Ich kann zwar die Hinterbliebenen, die einen Menschen durch ein Sexualdelikt, verloren haben irgendwie verstehen dass sie sich nach "Rache" oder Gerechtigkeit sehnen, denn die gibt es in der Schweiz leider nicht. Vor allem wenn man sieht dass Straftäter of bedingt oder viel zu milde Strafen bekommen! Ist leider bei fast allen Straftaten so. Die Schweizer Richter sind viel zu lasch. Trotzdem, die Todesstrafe ist nicht richtig, auch die Selbstentscheidung finde ich nicht gut! Vielmehr müssten die Strafmasse deutlich erhöht werden. Es kann nicht sein, dass ein Raser, der besoffen vier Menschen getötet hat mit einer Bewährungsstrafe und Verwarnung davon kommt, auch nicht, dass ein Vergewaltiger oder Pädophiler Mörder nur ein paar Jahre in den Bau verschwindet!

Es gäbe viel zu tun in Sachen Recht und Ordnung, aber die Todesstrafe ist keine Lösung.
 
Werbung:
Zurück
Oben