Cleopatra2000
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Stellt euch mal vor, wir würden plötzlich ins Mittelalter katapultiert - wobei dies ja schon nicht mehr zum Mittelalter gehört, sondern vor wenigen hundert Jahren stattgefunden hat:
Im 17. Jahrhundert war es so, dass die Eidgenossem kaum über geschriebenes Strafrecht verfügten und man sich deshalb auf das kaiserliche Recht stützte, wobei für Tötung, Raub, Diebstahl oder auch homosexuelle Handlung der Tod vorgesehen war. Bei vielen Strafbeständen gab es noch eine zusätzliche Strafschärfung:
Widernatürliche Unzucht (was immer das damals heissen mochte), sollte etwa mit dem Feuertod, die Kindstötung durch lebendiges Begraben oder Ertränkung bestraft werden.
Diese grausame Strafen wurden mit der Zeit aber gemildert. Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe im 18. Jahrhundert sind aus der Eidgenossenschaft nicht bekannt.
In vielen Kantonen kam es immer wieder zu Kriegen zwischen verfeindeten Patrizierfamilien, wobei im Kanton Appenzell-Innerroden z.B. ein Landammann deswegen im Jahre 1784 geköpft wurde.
Und die ganze Hexengeschichte muss ich ja hier nicht wieder aufrollen.
(zuest.ch)
Im 17. Jahrhundert war es so, dass die Eidgenossem kaum über geschriebenes Strafrecht verfügten und man sich deshalb auf das kaiserliche Recht stützte, wobei für Tötung, Raub, Diebstahl oder auch homosexuelle Handlung der Tod vorgesehen war. Bei vielen Strafbeständen gab es noch eine zusätzliche Strafschärfung:
Widernatürliche Unzucht (was immer das damals heissen mochte), sollte etwa mit dem Feuertod, die Kindstötung durch lebendiges Begraben oder Ertränkung bestraft werden.
Diese grausame Strafen wurden mit der Zeit aber gemildert. Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe im 18. Jahrhundert sind aus der Eidgenossenschaft nicht bekannt.
In vielen Kantonen kam es immer wieder zu Kriegen zwischen verfeindeten Patrizierfamilien, wobei im Kanton Appenzell-Innerroden z.B. ein Landammann deswegen im Jahre 1784 geköpft wurde.
Und die ganze Hexengeschichte muss ich ja hier nicht wieder aufrollen.
(zuest.ch)