Todesstrafe in der Schweiz! Mittelalter wir kommen!

Und es ist nicht vorbei nach dem Urteilsspruch.

Ist es denn das Leid vorbei, nachdem persönliche Rachegelüste gestillt wurden - und die ganze Konsequenz ein ganzes Land und ihre Mitbürger tragen soll?

Natürlich ist ein solcher Mord entsetzlich und traurig. Das streitet ja niemand ab. Und natürlich müssten gewisse Gesetze verstärkt werden - aber es gibt auch heute schon Möglichkeiten, Lebenslänglich auch wirklich zu verlängern.

Aber mit dieser Aktion, wurde wohl kaum dieses Ziel erreicht. Es wird aktuell nämlich eher diskutier, wie es soweit kommen konnte, dass der Verlauf einen solchen Initiative überhaupt soweit kommen konnte.

Die meisten Leute sind wirklich entsetzt.
 
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Es geht nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit.

Natürlich wird das Ziel nicht erreicht werden, weil zu diesem Problem keiner hinschauen will, über Todesstrafe kann man sich streiten, das macht mehr Spaß, sieht man ja hier im Forum.
Keiner will sich wirklich mit dem Leid der Angehörigen beschäftigen, da schauen die Leute lieber weg.

Und echtes lebenslänglich gibt es nicht. Die Strafen die es da gibt, kann man vergessen. Sicherungsverwahrung nur in den seltensten Fällen.
Mich wundert nicht, daß diese Angehörigen zu dieser Initiative gegriffen haben.
 
Dass die Volksrechte volksnah sein sollen, ist in Ordnung. Doch wenn jedes Anliegen, so tragisch auch sein Hintergrund ist, Sache des Volkes werden soll, und dabei die vorgeschlagenen Lösungen noch dazu gegen fundamentale Rechtsprinzipien unserer Verfassung und des Völkerrechts verstossen, drängt sich die Frage nach den Schranken mit aller Deutlichkeit auf.

(NZZ online)
 
im märz 2007 ist ein freund von mir ermordet worden.

wäre ich damals der mörderin begegnet, hätte ich für nix garantieren können.

aber ich wäre nicht auf die idee gekommen, mir vom gericht für sie die todesstrafe zu wünschen, selbst wenn diese in österreich gesetzlich möglich wäre. von einem gericht erwarte ich, dass es nüchtern urteilt, und nicht, dass es den rachegedanken zum obersten prinzip macht. und ich will, das sich ein mörder mit seiner tat auseinandersetzen muss und nicht einfach entsorgt wird. weder meine trauer, noch die der angehörigen, noch die seiner anderen freunde wäre durch die todesstrafe gelindert worden. ich hätte die todesstrafe noch nicht einmal als respektbezeugung gegenüber den hinterbliebenen empfunden, sondern einfach als weiteren tötungsakt.
 
im märz 2007 ist ein freund von mir ermordet worden.

wäre ich damals der mörderin begegnet, hätte ich für nix garantieren können.

aber ich wäre nicht auf die idee gekommen, mir vom gericht für sie die todesstrafe zu wünschen, selbst wenn diese in österreich gesetzlich möglich wäre. von einem gericht erwarte ich, dass es nüchtern urteilt, und nicht, dass es den rachegedanken zum obersten prinzip macht. und ich will, das sich ein mörder mit seiner tat auseinandersetzen muss und nicht einfach entsorgt wird. weder meine trauer, noch die der angehörigen, noch die seiner anderen freunde wäre durch die todesstrafe gelindert worden. ich hätte die todesstrafe noch nicht einmal als respektbezeugung gegenüber den hinterbliebenen empfunden, sondern einfach als weiteren tötungsakt.
Eine sehr lobenswerte Einstellung- Wirklich.

Aber zu idealistisch. Ich bin mir sicher, dass es durchaus Fälle gibt, in denen die Hinrichtung des Täters von den Angehörigen als Genugtuung empfunden wird. Und das kann man ihnen manchmal auch kaum verübeln. Und wenn ein hinreichend brutaler und gewissenloser Verbrecher eingesperrt wird, dann wird er sich dennoch nie mit seiner Tat auseinandersetzen. Die Fälle "reuiger Sünder" in den USA, die wirklich erst kurz vor der eigenen Hinrichtung anfangen, ihre Einstellung zum eigenen Leben und dem der anderen grundlegend zu überdenken, könnten, wenn man diesen Maßstab anlegt, sogar eher für die Todesstrafe sprechen.

Die Illegitimität der Todesstrafe lässt sich mit diesen Argumenten leider nicht nachweisen. Das einzig stichhaltige Argument sind die Menschenrechte. Sie garantieren das Recht auf Leben und verbieten jede Form grausamer und erniedrigender Bestrafung. Und sie gelten selbstverständlich auch für Schwerverbrecher. Allein aus diesem Grund muss man die Todesstrafe grundsätzlich ablehnen. Nach meiner Auffassung widerspricht sie den Menschenrechten fundamental.
 
Dass die Volksrechte volksnah sein sollen, ist in Ordnung. Doch wenn jedes Anliegen, so tragisch auch sein Hintergrund ist, Sache des Volkes werden soll, und dabei die vorgeschlagenen Lösungen noch dazu gegen fundamentale Rechtsprinzipien unserer Verfassung und des Völkerrechts verstossen, drängt sich die Frage nach den Schranken mit aller Deutlichkeit auf.

(NZZ online)

In der Tat. Ich sähe da auch die Gefahr, dass die Demokratie abdriftet in eine Tyrannei der Mehrheit. Aber genau das zeichnet eine echte Demokratie eben aus: dass sie sich dem Willen der Mehrheit dann widersetzt, wenn dieser Wille darauf abzielt, grundlegende Rechte für bestimmte Menschen auszuhebeln.
 
Die Illegitimität der Todesstrafe lässt sich mit diesen Argumenten leider nicht nachweisen. Das einzig stichhaltige Argument sind die Menschenrechte. Sie garantieren das Recht auf Leben und verbieten jede Form grausamer und erniedrigender Bestrafung. Und sie gelten selbstverständlich auch für Schwerverbrecher. Allein aus diesem Grund muss man die Todesstrafe grundsätzlich ablehnen. Nach meiner Auffassung widerspricht sie den Menschenrechten fundamental.

da geb ich dir schon recht (jedenfalls zum zitierten absatz) . ist mir mit meinem vorigen beitrag auch gar nicht um legitimität oder illegitimität gegangen.

es nervt mich nur einfach, dass immer wieder mit dem rachebedürfnis der hinterbliebenen argumentiert wird - ziemlich oft (wenn auch natürlich nicht immer) von leuten, die eh nix erlebt haben, aber wichtig erklären, es sei rücksichtslos gegenüber den hinterbliebenen, den täter am leben zu lassen...

...und selbst das beste beispiel für rücksichtslosigkeit sind, indem sind einfach alle hinterbliebenen von mordopfern ungefragt für ihre aug-um-aug-ideologie in geiselhaft nehmen.
 
@Bulldackel's Signatur:

Freiheit kann nicht Gewaltherrschaft ausüben. Das widerspricht ihrem eigenen Begriff.

Ansonsten geh' ich ganz einig mit deinem letzten Post.
 
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