Schwierige Nachbarn

Ich finde sowieso, dass man sich als Hausmeister nicht so aufspielen sollte, immerhin zahlen ja die sogenannten Nachbarn für die Tätigkeit deiner Frau... das wird ja wohl in der Jahresabrechnung dick und fett klar.

Der Hausmeister hat Pflichten die er erfüllt und wenn Frau XY nicht hier wäre, hätte es nie irgendwelche Probleme gegeben, wegen ihr ist doch der ganze Aufwand.

Wer denkt, dass es ausreicht seine Miete zu bezahlen ist schlecht beraten, auch der Mieter hat Pflichten.
 
Werbung:
es gibt bereits eine Hausordnung die im Mietvertrag mit steht, da ist alles drin, auch die Ruhezeiten am Mittag, ich habe hier nur den Teil der Lärmbelästigung hervor geholt, weil darum geht es.

naja. ich glaube ein Mieter muss einer neuen Hausordnung zustimmen, bin mir aber nicht sicher.

aber deine Lärmbelästigungsregel (Lärm darf nicht außerhalb der Wohnung zu hören sein) die gilt nur in der Nachtruhe.
 
@MichaelBlume

leider missverstehst du meine, oder unsere Aussagen komplett

ein Berufstätiger kann kaum zwischen 9- 17h waschen,
wenn das jemals festgelegt wurde,
war das schon nicht gesetzlich einwandtfrei- schade,
dass du auf nichts antwortest...
du machst dich als Hausmeister und Nicht- Besitzer,
(wobei auch dieser sich mit so einer Hausordnung)
strafbar und das müsste angezeigt werden.
Mein Rat an dich:

Unterlasse es, wenn du nicht der Besitzer bist
eigenmächtig eine Hausordnung zu verfassen!
 
Der Hausmeister hat Pflichten die er erfüllt und wenn Frau XY nicht hier wäre, hätte es nie irgendwelche Probleme gegeben, wegen ihr ist doch der ganze Aufwand.

Wer denkt, dass es ausreicht seine Miete zu bezahlen ist schlecht beraten, auch der Mieter hat Pflichten.

Fakt ist auch ein Hausmeister hat sich an die Hausordnung zu halten.
 
naja. ich glaube ein Mieter muss einer neuen Hausordnung zustimmen, bin mir aber nicht sicher.

aber deine Lärmbelästigungsregel (Lärm darf nicht außerhalb der Wohnung zu hören sein) die gilt nur in der Nachtruhe.


Nö...steht bei uns so im Vertrag unter Hausordnung...und find ich auch vollkommen richtig...wenn ich überlege...bei uns wohnen 20 Parteien im Haus...und jeder dreht seine Anlage auf...es gibt heute Funkkopfhörer...die kann man anschließen...sich in der Bude frei bewegen und sich die Trommelfelle wegdröhnen...ohne seinen Nachbarn zu belästigen.


Sage
 
naja. ich glaube ein Mieter muss einer neuen Hausordnung zustimmen, bin mir aber nicht sicher.

aber deine Lärmbelästigungsregel (Lärm darf nicht außerhalb der Wohnung zu hören sein) die gilt nur in der Nachtruhe.
Eine Hausordnung ist gesetzlich geregelt
und darf von niemandem, ausser dem Hausbesitzer
geregelt werden.
Selbst wenn der Vermieter den Hausmeister beauftragen würde,
nach seinem Denken eine Hausordnung zu verfassen,
macht er sich strafbar mit solchen Regelungen aus dem Lameng.
Stell dir vor Flimm, jeder würde das nach seinem Denken tun
und nur einpaar Zeilen aus dem Internet verwenden, dann alles dramatisieren...
wir haben in jedem Land Gesetze- nur manche Hausmeister ihre eigenen :D
 
Bei uns gibts sehr wohl eine Mittagsruhe, die ist gesetzlich vorgeschrieben für den ganzen Ort von 12 bis 14 Uhr.
Darunter fällt zwar kein Staubsaugen, aber lärmende Maschinen , Rasenmäher usw...
Was die Hausordnung betrifft, gilt ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens Nachtruhe, und ansonsten wird um Zimmerlautstärke gebeten bei allem, was gemacht wird und um gegenseitige Rücksichtnahme. Schließlich gibts kleine Kinder, alte Leute, Kranke, Schichtarbeiter, die auch tagsüber mal schlafen wollen.
Wenn mal jemand renoviert, frisch einzieht oder auszieht, ist Lärm nicht zu vermeiden. Da haben aber auch alle Verständnis dafür.
 
Die Hausordnung ist aufgesetzt, für Verbesserungen sind wir dankbar.


Hausordnung


Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner und setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.


Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.


Um allen ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen, gilt folgende Bestimmung:


Lärm und Lärmbelästigung


Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.


Radios, Fernseher, CD-Player usw sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Dies bedeutet, dass die entstehenden Geräusche nicht außerhalb der verschlossenen Wohnung für den Nachbarn wahrnehmbar sein dürfen.


- Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 12.00 bis 13.30 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr geboten.


- Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner und Nachbarn rechtzeitig informiert werden.


Nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (kurz OWiG) handelt derjenige ordnungswidrig, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt und die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt.



Wer stur nach dem Grundsatz "ich zahle Miete, ich kann machen, was ich will" verfährt, muss damit rechnen, dass er sich irgendwann mit der fristlosen Kündigung konfrontiert sieht und im Extremfall die Polizei vor der Wohnungstür stehen hat, um die Lärmbelästigung abzuschalten.


Rücksichtsloses Handeln ist gerade in einem Haus mit mehreren Parteien nicht angebracht. Ist die Musik unbewusst mal etwas lauter, sollte ein Hinweis, sie etwas leiser zu drehen, reichen.


Dabei hält man sich möglichst an die Ruhezeiten, die entweder im Mietvertrag oder der Hausordnung zu finden sind. Das sind in der Regel die Zeiten von 12:00 bis 13:30 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr.


Wer sich nicht an die Hausordnung hält muss mit Abmahnungen und/oder der Kündigung rechnen.

Wer wiederholt gegen die Hausordnung verstösst und bereits mindestens einmal schriftlich verwarnt wurde, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, eine Räumungsfrist von 3-7 Tagen kann eingeräumt werden.
https://mein-nachbarrecht.de/themen/205-hausordnung-rechte-und-pflichten-muessen-beachtet-werden
Die Hausordnung will ein reibungsloses Zusammenleben der Mieter und die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen regeln. Auch soll sie Sicherheit und Ordnung im Haus gewährleisten. Ob die Hausordnung überhaupt wirksam ist und vom Mieter beachtet werden muss, hängt grundsätzlich davon ab, ob die Hausordnung rechtsverbindlich vereinbart wurde. In der Regel wird die Hausordnung als Anlage an den Mietvertrag angehangen. Es genügt aber auch, wenn die Hausordnung in einzelnen Paragraphen des Mietvertrages erwähnt wird und Bezug darauf genommen wird.


Unbeachtlich ist dagegen im Allgemeinen eine Hausordnung, die nur im Hausflur ausgehängt wird, ohne dass der Mietvertrag darauf hinweist. Wenn der Vermieter nach dem Vertragsschluss nachträglich eine Hausordnung übergibt, gilt diese ebenfalls im Regelfall nicht.



Also kurzum: vergiss es Michael. Das mit dem Feiern ist so ein Punkt, der zum Beispiel unzulässig ist, denn deine Hausordnung verfügt, dass auch Ruhestörung zu den gesetzlichen Ruhezeiten zugelassen wird. Das geht gar nicht. Und das ist nur ein Beispiel. Weiterhin:

In einem gut formulierten Mietvertrag ist ein sogenannter Änderungsvorbehalt enthalten. Durch sie kann der Vermieter, von Extremfällen oder Missbrauch einmal abgesehen, einfach nachträglich die Hausordnung ändern. Ob die Hausordnung nachträglich geändert werden kann, wird als insbesondere von der konkreten Ausgestaltung des Mietvertrags abhängen.


Die weit verbreitete Auffassung, dass die Mehrheit der Mieter eine Änderung der Hausordnung erzwingen kann oder eine beabsichtigte Änderung der Hausordnung der Zustimmung sämtlicher Mieter oder der Mehrheit der Mieter bedarf, ist übrigens falsch.


Eine einseitige Änderung der Hausordnung wird von der Rechtsprechung auch für zulässig gehalten, wenn ansonsten die ordnungsgemäße Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses nicht möglich ist. Ein Beispiel: Es wird nachträglich ein Fahrradkeller eingerichtet und deswegen die Hausordnung entsprechend angepasst, wonach die einzelnen Mieter nun den Fahrradkeller zum Abstellen ihrer Fahrräder benützen müssen.


Nun kommt es also auf die Mietverträge an, also wenn Du da was verändern möchtest, dann unter Zuhilfnahme des Eigentümers und eines Fachanwaltes für Mietracht. So ersparst Du dir spätere Streitigkeiten vor Gericht. Ein Hauswart ist übrigens nicht der Vermieter.
 
und ansonsten wird um Zimmerlautstärke gebeten bei allem, was gemacht wird

gebeten, richtig...

jetzt kommt der Sommer, alle haben Fenster auf und nu....kein Fernseher oder Radio mehr?
Unweigerlich dringt der Geräuschpegel hinaus.
keine Feiern mehr in der Wohnung, kein Lachen...kein singen

auch da ist bei weitem vieles gesetzlich geregelt :)
 
Werbung:
gebeten, richtig...

jetzt kommt der Sommer, alle haben Fenster auf und nu....kein Fernseher oder Radio mehr?
Unweigerlich dringt der Geräuschpegel hinaus.
keine Feiern mehr in der Wohnung, kein Lachen...kein singen

auch da ist bei weitem vieles gesetzlich geregelt :)

Ich hab eh an anderer Stelle hier im Thread schon geschrieben, dass ich im Sommer am Balkon oft Oropax verwende.
Erstens gehen mir die Rasenmäher, die in ländlichen Siedlungen ständig rattern, auf die Nerven.
Zweitens hört meine Nachbarin ober mir den ganzen Tag lang Volksmusik :eek::D
 
Zurück
Oben