Psychotherapie - Familienaufstellung - Krankenkassen

Hallo Gawyrd :)



Ja, und als Berufsbezeichung darf er z. B. "Heilpraktiker (Psychotherapie)" verwenden.


Zulässig ist die Firmierung eines Heilpraktikers unter dieser Bezeichnung sowie unter den konkret von ihm praktizierten Therapieformen, wie zum Beispiel Gesprächstherapie, Urschreitherapie oder NLP. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Verwendung der Begriffe „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapie“, auch zusammen mit anderen Begriffen oder in adjektivischer Form, vermieden wird.
(aus: aerzteblatt.de 01.03.2009)
 
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1. Mir gings in meiner Antwort auch nur um den Menschen - also wenn ich - oder du - ihm gegenüber steh(s)t - entweder man findet ihn anziehend - in welcher Form auch immer - oder das Gegenteil - ich habe noch niemanden erlebt, der nicht ganz klar sagen konnte - ja oder nein.

2. Für mich wärs auch noch wichtig, eben zu unterscheiden, dass einerseits
Familienaufstellung = Hellinger
nicht zutrifft und andererseits auch nicht
"Familienaufstellung nach Hellinger" = Bert Hellinger
1. Genau das meinte ich. Ich selbst habe ihn weder besonders anziehend noch besonders unangenehm erlebt. Da läuft schon so viel Eigendynamik und Vorbeeinflussung. Wer geht denn schon noch ohne Vorurteil zu ihm hin. (Ich habe ihn eher am Anfang erlebt, als Familienstellen noch kaum bekannt war.)

2. Hellingers Arbeitsweise heißt (oder hieß) nicht "Familienaufstellung" sondern "Familienstellen". Besonders witzig find ich es, wenn Leute "Familienaufstellungen nach Hellinger" anbieten. Wenn sie nicht einmal wissen, wie sein Arbeitsstil wirklich heißt - wie tief werden sie dann wohl in seine Methodik und Denkweise eingearbeitet sein ? (Jetzt heißt es bei ihm doch "Bewegungen der Seele", oder ?)

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Was bei Hellinger übrigens hinzu kommt : er dürfte enorm viele Ausbildungsverantsaltungen absolviert haben, und nur wegen seiner unbeugsamen Eigenwilligkeit bei keinem Verein den Psychotherapeutenstatus verliehen bekommen haben. In Österreich hätte er im Rahmen der Übergangsbestimmungen wrschl. locker die Anerkennung als Psychotherapeut bekommen, wenn er es gewollt hätte.

Gawyrd
 
Seit in D viele Gesundheitsleistungen als "medizinisch nicht notwendig" definiert wurden und somit privat bezahlt werden müssen, ist der Kampf um den Kuchen "Budget" härter geworden, ebenso um diese privat zu zahlenden Leistungen - was aus meiner Sicht die Bemühungen bestimmter Berufsgruppen verstärkt, andere zu diskreditieren, die ähnliche oder sogar gleiche Leistungen anbieten.
Genau.

Deswegen muss man genau überprüfen, wo die Kritik an Angeboten (zB. an der Aufstellungsarbeit) fundierte sachliche Gründe hat - und wo es um simplen Brotneid und finanzielle Konkurrenz geht.

Gawyrd
 
Hallo Ireland, :)

Zulässig ist die Firmierung eines Heilpraktikers unter dieser Bezeichnung sowie unter den konkret von ihm praktizierten Therapieformen, wie zum Beispiel Gesprächstherapie, Urschreitherapie oder NLP. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Verwendung der Begriffe „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapie“, auch zusammen mit anderen Begriffen oder in adjektivischer Form, vermieden wird.
(aus: aerzteblatt.de 01.03.2009)

Das ist genau der Punkt. Ärzte möchten sich nicht vom Normalbürger diese Bezeichnungen wegnehmen lassen. Unterstützung bekommen sie von den Gesundheitsämtern, die von nicht approbierten Heilpraktiker-Anwärtern viel Geld verlangen, damit diese ihre Prüfungen eben bei den Gesundheitsämtern machen und sich damit zwar für Manches eine Kassenzulassung erwerben aber sich gleichzeitig in eine nicht zu unterschätzende Unfreiheit begeben.

Zudem ist zu beachten, dass Kassenzulassung rein gar nichts über die Qualität des "Therapeuten" aussagt.

Da es vom Gesetzgeber (in Deutschland) bis heute für die Psychotherapie-Ausübenden ohne Approbation keine Berufsbezeichnung gibt, herrscht da große Verwirrung. Es gibt bereits eine lange Liste von Berufsbezeichnungen, die den Trägern Abmahnungen eingebracht haben. Zu diesen kritischen Bezeichnungen gehört auch "Heilpraktiker (Psychotherapie)". Es ist sinnvoll, den Begriff "Heilpraktikergesetz" bzw. die Abkürzung HPG in der Berufsbezeichnung zu tragen und die oben zitierten Begriffe wegzulassen.

Es gibt eine Liste von möglichen Berufsbezeichnungen für die die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung am geringsten ist.

Liebe Grüße
Martina
 
Hallo Gaward, könntest Du mir denn kurz erklären, wo inhaltlich der Unterschied zwischen dem Familienstellen nach Hellinger und einer Familienaufstellung im Rahmen der psychotherapeutischen Praxis liegt? Halt Dich bei der Erklärung der psychotherapeutischen Praxis ruhig zurück, die kenne ich. Aber wo ist denn inhaltlich die "Schwäche" bei Hellinger, die Du siehst?

Kurz den Hintergrund, weshalb mich das interessiert: ich habe die zweifelsfrei dankbare, aber auch schwierige Aufgabe, jungen Menschen zu erklären, was "existentielle Erfahrungen des Lebens" sind. Dieser Aspekt der existentiellen Erfahrungen eines Menschen ist seit Mitte der 80er Jahre in Deutschland Teil der Anamnese, welche Pflegekräfte für Pflegebedürftige erstellen. Ein Teil dieser existentiellen Erfahrungen ist der familiäre Zusammenhang, in dem eine Person aufgewachsen ist. Man spricht in unserer Wissenschaft von "förderlichen" und "nicht-förderlichen" existentiellen Erfahrungen, denn die Theorie geht heute davon aus, daß das Erleben des Menschen in "gut" und "weniger gut" unterteilt werden kann. Eine Katalogisierung dieser existentiellen Erfahrungen ist aber aus dem Blickwinkel dieses Berufes (Einschränkungen in der Fähigkeit zur Bedürfniserfüllung) noch nicht erfolgt. Daran arbeite ich.

(Hinzu fügen muß ich, daß natürlich auch in einem pflegerischen Gespräch sehr gravierende Erfahrungen des Lebens der Pflegekraft mitgeteilt werden und daß die Pflegekraft eine professionelle Distanz zu den Themen des Klienten halten soll. Dafür muß sie ein Grundgerüst, quasi eben einen Katalog der existentiellen Erfahrungen erhalten und im Rahmen des Unterrichts erfahren, auf welche Weise nicht-förderliche existentielle Erfahrungen "umgewandelt" werden können in eine wenigstens neutrale Erinnerung. Das muß sie für sich wissen, damit sie den Patienten förderlich und wertschätzend begleiten kann.)

;-) Danke...
 
Willst es nicht verstehen oder kannst es nicht verstehen?

In Österreich brauchst kein Studium - in Österreich genügt die Matura (und manchmal nicht mal das) und dann die Ausbildung zum Psychotherapeuten von irgend einer dafür zugelassenen Institution.


Willst Du es nicht verstehen oder kannst Du es nicht verstehen?


Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen, die nicht parallel absolviert werden dürfen. Zuerst muss ein Psychotherapeutisches Propädeutikum abgeschlossen werden, was im Regelfall in zwei Jahren berufsbegleitend erreicht werden kann. Das Propädeutikum stellt eine allgemeine Einführung dar und besteht aus gleichen Inhalten für alle Studierenden. Vor der zweiten Studienphase - dem Psychotherapeutischen Fachspezifikum - muss der oder die Studierende sich für eine spezifische psychotherapeutische Schule entscheiden, die Aufnahme beantragen und zugelassen werden. Das Absolvieren des Fachspezifikums dauert - berufsbegleitend - mindestens drei, im Regelfall aber fünf bis sieben Jahre.
(aus Wikipedia)
 
Bitte - das ist nur mehr ein Streit um Worte. Um es mal ohne das Reizwort "Studium" zu formulieren :

In Österreich braucht man keinen akademischen Grad (Baccalaureat, Magister, Doktor), um mit der Ausbildung zum Psychotherapeuten beginnen und sie abschließen zu dürfen. Es gibt in besonderen Fällen sogar die Möglichkeit, ohne Matura die Ausbildung zum Psychotherapeuten absolvieren zu können.

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Erfreulicherweise haben es übrigens einige (oder alle ?) Ausbildungsstellen, die das Propädeutikum anbieten, so eingerichtet, dass man nach Abschluss desselben den Titel und die Berufsberechtigung des "Lebens- und Sozialberaters" erworben hat.

Gawyrd
 
Hallo Ireland, :)



Das ist genau der Punkt. Ärzte möchten sich nicht vom Normalbürger diese Bezeichnungen wegnehmen lassen. Unterstützung bekommen sie von den Gesundheitsämtern, die von nicht approbierten Heilpraktiker-Anwärtern viel Geld verlangen, damit diese ihre Prüfungen eben bei den Gesundheitsämtern machen und sich damit zwar für Manches eine Kassenzulassung erwerben aber sich gleichzeitig in eine nicht zu unterschätzende Unfreiheit begeben.

So weit ich informiert bin kostet so eine Prüfung 500 Euro.


aus Wikipedia:

Der umgangssprachliche Begriff einer „Heilpraktiker-Prüfung“ ist unkorrekt, da es keine staatlich geregelte Ausbildung für die Tätigkeit des HP gibt und somit auch keine staatliche Prüfungsordnung. Es wird dabei überprüft, dass der Proband keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.
 
Was mich real an ihn fasziniert hat - damals in Salzburg - 2003 - war, dass er eigentlich ein alter Mann ist, der müde im Sessel gesessen ist - und - sobald er auf die Bühne ging, war er wie ausgewechselt - da strotze er vor Leben - obwohl er ja damals auch schon weit über die 70 war.

Was ich von ihm lernen durfte war seine direkte Art - er spricht das aus, was er denkt - unabhängig davon, ob er sich dadurch beliebt macht - oder eben nicht. Und für mich wirkte er real weit weniger "brutal" und "provokant", als wenn man ihn nur von Videos kennt.

Und er bezieht sich in den Aufstellung großteils auf die aktuelle Situation - was sich ihm zeigt - du hattest es schon wo angesprochen - er beharrt nicht auf (s)einem Standpunkt - sondern benennt in jeder Situation das, was sich ihm zeigt - so, wie es sich ihm zeigt.

DAS sagt mir was - danke!
 
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Zudem ist zu beachten, dass Kassenzulassung rein gar nichts über die Qualität des "Therapeuten" aussagt.

Über die Qualität des Therapeuten nicht, aber bei einer Kassenzulassung kann man sich wenigstens sicher sein, daß man eine wirksame Therapie erhält (die Kasse bezahlt Probesitzungen bei verschiedenen Therapeuten, weil ebenfalls erwiesen ist, daß die Therapeut-Klient Beziehung der wichtigste Faktor für Therapieerfolg ist).
 
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