Ireland
Sehr aktives Mitglied
Hallo Gawyrd
Ja, und als Berufsbezeichung darf er z. B. "Heilpraktiker (Psychotherapie)" verwenden.
Zulässig ist die Firmierung eines Heilpraktikers unter dieser Bezeichnung sowie unter den konkret von ihm praktizierten Therapieformen, wie zum Beispiel Gesprächstherapie, Urschreitherapie oder NLP. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Verwendung der Begriffe Psychotherapeut oder Psychotherapie, auch zusammen mit anderen Begriffen oder in adjektivischer Form, vermieden wird.
(aus: aerzteblatt.de 01.03.2009)