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Gawyrd
Guest
Liebe Kinny,Wenn ich dem von dir angegebenen Link folge, dann lese ich unter § 11, 12, 13, betreffend die Voraussetzungen für die selbständige Ausübung der Psychotherapie , daß das psychotherapeutische Propädeutikum und das psychotherapeutische Fachspezifikum erfolgreich absolviert sein müssen, um die Berufsbezeichnung Psychotherapeut führen zu dürfen. Die von dir genannte Matura findet sich bei § 10, Voraussetzungen für die Ausbildung zum Psychotherapeuten.
Jake hat schon recht. Keine Ahnung wo das steht - aber es gibt irgendwo den "Naturgenie-und-Hausfrauen"paragraphen. Eines der wunderschönen österreichischen Hintertürln : wenn jemandem die formalen Voraussetzungen zum Beginn des Propädeutikums (die erste Stufe der Psychotherapie-Ausbildung) fehlen, und er zeigen kann, dass er wirklich begabt dafür ist, kann er trotzdem zugelassen werden.
I like Austria.
Gawyrd