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opti
Guest
Nach rechtswissenschaftlicher Definition entsteht ein Mensch, bei der Ausstoßung des Fötusses bei der Geburt. Da aber bei der Abtreibung der Fötus oder der Embryo noch im Bauch der Mutter ist und noch nicht ausgestoßen wurde, ist er auch kein Mensch. Das heisst nach dem Strafgesetzbuch ist es kein Mord.
Ob man einen Fötus bereits als Menschen bezeichnet oder nicht, ist reine Definitionssache und ändert nichts an der Tatsache, dass hier ein werdender Mensch getötet wird, der ein Recht auf Leben hat.