Hirnforschung
Durch den Einsatz moderner bildgebender Methoden, vor allem PET und fMRT, ist es möglich geworden, den Prozess der Entscheidungsbildung zu beobachten, den man in bestimmter Hinsicht mit dem freien Willen identifiziert. Dabei deuten die bisherigen Ergebnisse (welche nachfolgend kurz besprochen werden) darauf hin, dass die Entscheidung im Gehirn bereits unbewusst getroffen wird, bevor sich die Person dieser bewusst wird. Allerdings handelt es sich bei diesen Experimenten um folgenlose Spontanentscheidungen, z. B. welche Hand zum Greifen benutzt wird. Kritiker wenden deshalb ein, dass unsere bewusste Willensfreiheit doch kausal relevant sein könnte, insofern als das Bewusstsein in der Praxis die Ausführung der entschiedenen Handlung steuert und überwacht und in diesem Prozess die Möglichkeit hat, die eigentlich beschlossene Aktion noch zu unterbrechen oder zu modifizieren. Man sagt deshalb, unser Bewusstsein hätte möglicherweise ein Vetorecht.
Nach dem gegenwärtigen Erklärungsmodell der Hirnforschung über die Steuerung der Willkürmotorik haben die originären Antriebe für unser Verhalten einen subkortikalen Ursprung sie entstehen im limbischen Bewertungs- und Gedächtnissystem. Dieses aktiviert die Basalganglien und das Kleinhirn, die wiederum die kortikalen Prozesse in Gang setzen. Dann erst setzt die Empfindung ein, etwas zu wollen. Damit stimmt überein, dass bei Willkürhandlungen zuerst in den Basalganglien und im Kleinhirn neuronale Aktivität auftritt und erst danach in der Großhirnrinde.
Psychologie
Die fachpsychologische Verwendung des Begriffs Wille in der emotiven oder Willenspsychologie ist grundsätzlich auf bewusste Entscheidungsprozesse bezogen.
Demnach ist ein Tun erst und nur dann gewollt, wenn
zwei oder mehr zur Auswahl stehende Handlungsalternativen von einem Menschen in Betracht gezogen wurden,
von ihm eine davon aus für ihn wichtigen Gründen ausgewählt wurde,
er sich entschlossen hat, sich auf diese festzulegen
und sie im Weiteren auf ebenfalls von ihm festgelegte Weise und zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt in die Tat umgesetzt wird oder werden könnte.
Diese Definition des Wollens wird mit den Ausdrücken Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit benannt. Man unterscheidet ferner zwischen Begriffen wie Handlungsspielraum, Bewegungsfreiheit, Vertragsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit.
Im engeren psychologischen Sinne ist jede wie auch immer zustande gekommene Handlung gewollt. Bei allem nicht gewollten Tun handelt es sich um reflexhafte Reaktionen.
Bewusst gewollte Handlungen stehen mit einem Entschluss oder Vorsatz, Zwecken oder Zielen und damit verbundenen Wünschen, Absichten oder Motiven in Zusammenhang.
Die reflexhaften Reaktionen kommen aufgrund von Reizen verschiedener Art, ohne ursächliche Beteiligung des Bewusstseins zustande. Sie sind von kurzentschlossenem, aber bewusst zustande gekommenem Handeln zu unterscheiden.
Außerdem können äußere Ereignisse wie z. B. ein Stoß die Ursache von Bewegungen sein.
Das Tätigkeitswort wollen und das dazu sinngleiche Hauptwort der Wille haben in der Gemeinsprache eine weitläufigere und abweichende Bedeutung, in der schon ein Handlungswunsch ein Wollen ausmacht und Handlungen, zu denen man sich entschließt, ohne sie zu erwünschen, nicht als gewollt gelten. Man kann deshalb auch sagen, dass man unfreiwillig gehandelt habe, wenn man sich auf Drohung oder anderen Druck hin zu einer Handlung entschlossen hat. Nur in diesem Sinne gibt es einen unfreien Willen. Bei Reflexen ist der Wille überhaupt nicht beteilig
Ergänzend aus Wiki
Komplexes Thema
