Sodele, nun kann ich richtig drauf antworten, gestern und heute durfte ich ohne Geschrei - bisher nur jeweils 2 Minuten

. Es gibt noch Vaterpflichten und da ist mein Compi nicht meiner.
Deine Zahlen kannste Dir sparen, ich sag nur was ich persönlich erfahren habe. Wie sich das heute nach einigen Änderungen, Korrekturen jetzt nennt ist mir so ziemlich egal.
Ich bezog 2mal 2 Jahre EU-Rente, war jeweils auf 2 Jahre befristet, und musste dann neu gewährt werden.
Während dieser 4 Jahre konnte/musste ich auch nicht arbeiten.
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War auch selbständig in D. arbeite jetzt hier seit 13 Jahren Vers.-pfl. und werde auch weiterhin hier leben und arbeiten.
Wie gesagt vor 15 oder 20 Jahren interessiert heute nicht mehr. Da gab es auch noch eine BU oder EU Rente. Die es heute nicht mehr gibt, obwohl es einige immer noch meinen, sie hätten Altansprüche. Nein, es gelten die derzeitigen Regelungen. Punkt !
Och du, bei meinem ersten Rentenantrag, hatte noch die alte Angestellten-Regel gegolten. Nach BAT hochgerechnet bis zum Rentenalter, davon prozentual. Davon kann ich mir heute nichts mehr kaufen.
Weiter, die damalige befristete Rente, ist heute die Arbeitsmarktrente. Diese Befristung, ist nie und nimmer 100 % Erwerbsgemindert, sie ist eingeschränkt, daher befristet, für 1 Jahr oder 2 Jahre, weil noch eine Besserung erwartet wird. Sie haben diese Rentenform nur neudeutsch richtig betitelt. Arbeitsmarktrente, übrigens europäisch.
Ich habe z.B. eine 100 % EMR ..... befristet bis 2028 ..... bis zur Altersrente. Das ist z.B. eine 100 % Erwerbsminderungsrente, Überprüfungsrecht, nur noch beim DRV (deutschen Rentenversicherer .... Bund bei mir). Es ist dann aus und vorbei, auf dem Arbeitsmarkt.
Bei den befristeten, hat auch der Med. Dienst des Arbeitsamtes ein Überprüfungsrecht und wenn die für dich den richtigen Job haben, ist aus mit Rente, auch nach einem halben Jahr.
Das ist der Unterschied, bei befristet, bis du nicht 100% erwerbsgemindert, auch ein G in dem Behindertenschein irrelevant, es sagt erst mal nichts aus. Hier sind auch dazu wieder die Grade mitentscheidend, z.B.: 100 % G ..... ist man Rollstuhlfahrer, kann trotzdem 100 % arbeitsfähig sein. Man kann auch zu 100 % kulturell Teilhabe haben, ohne passendes eigenes Fahrzeug. Es können trotzdem die Öffis ausreichend sein. Der Behindertenschein sagt so nichts aus.
Berufs-Unfähigkeitsrente ist was ganz anderes und andere Bestimmungen.
Gab es mal früher und eben privat versichert und bei privatversichert gilt, kann man seinen Beruf nicht mehr ausüben, gibt es Kohle von der Privaten. Nachweis wollen die aber staatlicherseits, also Rente oder med. Dienst.
Solche Verträge sind nur Altverträge, in der Form gibt es das heute nicht mehr.
Von Geburt, als Säugling ja.
Aber dann? Gegenseitige Abhängigkeit?
Nö, sehe ich nicht so.
Die gegenseitige Abhängigkeit ist das ganze Leben, auch im Berufsleben, ohne Arbeitgeber, keine Stelle, kein Verdienst.
Ohne Kundschaft, keine Selbstständigkeit.
Ohne Arbeiter, keine Arbeitgeber.
Ohne die Solidarität, keine Rente. Nicht einmal bei einer Privaten, denn das, was du irgendwann mal haben willst, kannste gar nicht einzahlen. Wenn du das meinst, du könntest das einzahlen, 30 bis 40 Jahre, müsstest du Minimum die Hälfte deines Gehaltes jeden Monat einzahlen, um überhaupt im Rentenalter, die Hälfte deines Gehaltes im Durchschnitt hinterher beanspruchen zu können.
Die Rente, die heute Rentner beziehen, zahlen auch die mit, die nie eine Rente erreichen werden.