Wie geht unsere Gesellschaft mit Systemkritik um?

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Wenn es "Prügel" war, sicherlich.
Da aber, wie ich schon festgestellt habe, das Forum kein Gerichtshof und keine Universität ist, werden wir das nicht entscheiden.
Was ein Plagiat ist, ist ziemlich eng definiert und ob sie es nun extra oder "mehrfach aus Versehen" getan hat, spielt für die Definition erstmal keine Rolle. Die Bücher sind Teil ihrer Vita und mit ein Grund, warum man ihr in ihrem Gebiet einen gewissen Sachverstand zugeschrieben hat. Dieser wiederum wird wohl ein Hauptgrund gewesen sein, warum sie in erster Linie die Stelle bekommen hat. Wenn die Bücher nachweislich mehrere Stellen enthält, die sie plagiiert hat, dann kann und darf man den Sachverstand infrage stellen UND Ihre Fähigkeit /Willen sorgfältig und sauber zu arbeiten. Wenn ein Arbeitgeber sich dann hintergangen fühlt, dann darf er fristgerecht und ordentlich kündigen. Ein Arbeitgeber darf das im Übrigen auch, wenn er der Meinung ist, dass persönliches öffentliches Verhalten nicht mir der Firmenphilosophie konform geht und dem Ansehen schadet. Das ist eine Kündigungsschutzklage und da geht es um Abfindungssummen udn nicht um Schuldzuweisungen.
 
Universitäten haben einen Ruf zu
verlieren, auch wenn es um politische
Positionierung geht.

Da liegt es auf der Hand, dass Frau
Guerot, die sagt…die Ukraine hat den
Krieg begonnen…
nicht mehr tragbar ist für eine Uni.
 
Was ein Plagiat ist, ist ziemlich eng definiert und ob sie es nun extra oder "mehrfach aus Versehen" getan hat, spielt für die Definition erstmal keine Rolle. Die Bücher sind Teil ihrer Vita und mit ein Grund, warum man ihr in ihrem Gebiet einen gewissen Sachverstand zugeschrieben hat. Dieser wiederum wird wohl ein Hauptgrund gewesen sein, warum sie in erster Linie die Stelle bekommen hat. Wenn die Bücher nachweislich mehrere Stellen enthält, die sie plagiiert hat, dann kann und darf man den Sachverstand infrage stellen UND Ihre Fähigkeit /Willen sorgfältig und sauber zu arbeiten. Wenn ein Arbeitgeber sich dann hintergangen fühlt, dann darf er fristgerecht und ordentlich kündigen. Ein Arbeitgeber darf das im Übrigen auch, wenn er der Meinung ist, dass persönliches öffentliches Verhalten nicht mir der Firmenphilosophie konform geht und dem Ansehen schadet. Das ist eine Kündigungsschutzklage und da geht es um Abfindungssummen udn nicht um Schuldzuweisungen.

Wir haben das ja nicht zu entscheiden. Das macht das Gericht. Sicherlich wird es fachlich ausgebildete Gutachter geben, die Stellung nehmen.
 
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Wir haben das ja nicht zu entscheiden. Das macht das Gericht. Sicherlich wird es fachlich ausgebildete Gutachter geben, die Stellung nehmen.
Da gibt es auch nix zu entscheiden, weil die Plagiate ja nachweislich zu finden sind. :rolleyes:

Der gute Frau wäre bessere geraten, die ganzen Leute zu verklagen, die behaupten, sie hat plagiatiert.. Dann hätte sie ihren Job noch und würde tausende Euro von Schadensersatz bekommen. Aber wie gesagt, das ist eine Kündigungsschutzklage.,.
 
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