Was ein Plagiat ist, ist ziemlich eng definiert und ob sie es nun extra oder "mehrfach aus Versehen" getan hat, spielt für die Definition erstmal keine Rolle. Die Bücher sind Teil ihrer Vita und mit ein Grund, warum man ihr in ihrem Gebiet einen gewissen Sachverstand zugeschrieben hat. Dieser wiederum wird wohl ein Hauptgrund gewesen sein, warum sie in erster Linie die Stelle bekommen hat. Wenn die Bücher nachweislich mehrere Stellen enthält, die sie plagiiert hat, dann kann und darf man den Sachverstand infrage stellen UND Ihre Fähigkeit /Willen sorgfältig und sauber zu arbeiten. Wenn ein Arbeitgeber sich dann hintergangen fühlt, dann darf er fristgerecht und ordentlich kündigen. Ein Arbeitgeber darf das im Übrigen auch, wenn er der Meinung ist, dass persönliches öffentliches Verhalten nicht mir der Firmenphilosophie konform geht und dem Ansehen schadet. Das ist eine Kündigungsschutzklage und da geht es um Abfindungssummen udn nicht um Schuldzuweisungen.