Joey
Sehr aktives Mitglied
Erdkröte;3669091 schrieb:@joey,
nur kurz gegoogelt. Scheinbar reden wir von verschiedenen Dokumentationspflichten ???
Lese:
http://www.ausbildung-heilpraktiker.de/ausbildung-heilpraktiker/pflichten-des-heilpraktikers.html
Der Heilpraktiker hat eine Dokumentationspflicht zu erfüllen,
d.h. er hat über die in der Ausübung seines Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen bei seinen Patienten die erforderlichen Aufzeichnungen anzufertigen (z.B. durch Führen von Karteikarten etc.)
Schön, dass es da steht. Aber scheinbgar sind sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet
Schauen wir nochmal hier:
http://www.scilogs.de/wblogs/blog/f...-dokumentationspflicht-auch-f-r-heilpraktiker
Das kommt durchaus vor, und zwar erst kürzlich in meinem Bekanntenkreis: Ein Heilpraktiker behandelte einen Säugling mit einer Mundsoor-Erkrankung. Soor kann un- oder falsch behandelt zu einer schweren Lungenentzündung oder Blutvergiftung führen, deswegen ist ein Heilpraktiker verpflichtet, die Behandlung mit einem Zahnarzt abzusprechen. Das aber hat er schlicht ignoriert, auf eigene Faust weitergemacht und so das Leben des Kindes gefährdet. Die Eltern entschieden sich glücklicherweise nach einigen Tagen von selbst für einen Besuch beim Kinderarzt und wurden direkt zum Zahnarzt überwiesen. Auf die Rückfrage der konsternierten Eltern beim Heilpraktiker behauptete dieser schlicht, von Soor sei nie die Rede gewesen und es habe nie eine Behandlung, sondern nur eine Beratung zur Mundpflege stattgefunden.
sowie
Das bedeutet in der Praxis nichts weniger als daß eine Dokumentation für Heilpraktiker zwar von den Verbänden empfohlen wird, (...)
Wie die von Dir verlinkte Seite durchaus auch zeigt
(...) tatsächlich allerdings vollkommen freiwillig ist. Sie ist ein Passus in der Satzung einiger Vereine - mehr nicht. Der Heilpraktiker kann die Dokumentation komplett unterlassen, verkürzen, fälschen oder im Fall eines Falles nachträglich vernichten. Er kann somit im Gegensatz zu einem Arzt, Pfleger oder auch nur einem Finanzberater beliebig herumpfuschen und anschließend die Beweislast im Handumdrehen auf den geschädigten Patienten abwälzen.
Keine Verpflichtung und diverse Möglichkeiten, die Beweislast zuim Patienten abzuwälzen.
Ich will jetzt nicht behaupten, dass das alle Heilpraktiker machen. Ich will auch nicht den ganzen Heilpraktiker-Stand für offensichtliche Scharlatane verantwortlich machen - schwarze Schafe gibt es überall und sagen nichts über die Allgemeinheit aus.
Was ich sagen will ist: Offensichtlich gibt es Heilpraktiker, die schlampig dokumentieren, was bei Ärzten zu schweren Konsequenzen führt, bei Heilpraktikern allerdings nicht unbedingt. Und das ist untragbar. Vor allem, da es hier um einen Berufsstand geht, der Heilverfahren ohne gute wissenschaftliche Überprüfung anbietet - eine Heilungsbehauptung ohne guten Beleg.