Kampfeinsätze darf Österreich auch mitmachen. Nennt sich dann Kampfeinsatz bei Krisenbewältigung.
Sprich durch den EU Beitritt kann man nicht mehr sagen, Österreich wäre neutral. Es wäre es aber gerne. einseitige Willenserklärungen sind jedoch nicht bindend.
3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission
außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben
der militärischen Beratung und Unterstützung, Auf-
gaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des
Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Kri-
senbewältigung einschließlich Frieden schaffender
Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der
Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüs-
sen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Eu-
ropäische Union in der Fassung des Vertrags von
Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung
einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das
Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bun-
deskanzler und dem für auswärtige Angelegenhei-
ten zuständigen Bundesminister auszuüben.
(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3
darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Ver-
pflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten
oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter
dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüg-
lich noch der Durchführung des für die Entsendung
von Einheiten oder einzelnen Personen in das Aus-
land verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens
bedarf
ist aber hier OT - womit ich diese diskussion verlasse.