Tany
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Ja, weil ich ausser der Vermutung daß es es sich bei seinen Verspeisungsfantasien um eine Art Fetisch handelt in der Tat nicht viel zu einem Fall beitragen kann über den mir nur lückenhafte Informationen im Internet zur Verfügung stehen.
Weil alles was wirklich aussagekräftig über diesen Menschen ist und bei psychiatrischen Begutachtungen Lauf des Verfahrens zu Tage gekommen ist der Schweigepflicht unterliegt und wir es daher nie erfahren werden.
Dann lass es doch 'einfach' - niemand zwingt Dich an einem Austausch darüber teilzunehmen.
Nicht an einer Unterhaltung teilnehmen oder sie INHALTLICH zu kritisieren, ist eine Sache. Wiederholt jemandem etwas zuzuschreiben, was nicht den Tatsachen entspricht, ne andere.
Wie schaut's mit der Beantwortung der Frage aus - wenn wir schon bei Tatsachen sind.
Siehe unten - Komm #121

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