Suizid - Selbsttötung

Jo, weil hier; was ich angesprochen hab der Gesetzgeber auch ganz klar etwas vorschreibt: bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung...Polizei und oder Amtsarzt hinzuziehen.
So, abgehakt...ich nehm solche themen nicht mit nachhause.

ich verstehe Deine Motivation der Posts an @Nica1 nicht; ich nehme also an, entweder antwortest Du als (staatlich angestellter) Coach oder entspricht es Deinem Bezug zum Tod an sich .
 
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In Deutschland haben wir ein Gesetz zur passiven Sterbehilfe, die schon sehr weit geht und auch stellenweise verdammt nah an aktive grenzt. Das gekoppelt mit Patientenverfügung ist schon ein starkes Instrument, wo man aktive Sterbehilfe gar nicht bräuchte.
Kaum einer weiß aber von den Möglichkeiten die die passive Sterbehilfe bietet


Ja, wenn die Möglichkeit besteht, würde ich das dann auch damit versuchen. Meine Patientenverfügung habe ich auch entsprechend formuliert, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden, ich hatte einen sehr guten Ratgeber für eindeutige Formulierungen während meiner Umschulung zur Pflegeberaterin!:)
 
Jo, weil hier; was ich angesprochen hab der Gesetzgeber auch ganz klar etwas vorschreibt: bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung...Polizei und oder Amtsarzt hinzuziehen.
So, abgehakt...ich nehm solche themen nicht mit nachhause.

Und zwei Tage später ist die Person dann wieder draußen und terrorisiert wieder die gesamte Nachbarschaft.
Haben wir hier erlebt mit etlichen Polizei- und Feuerwehreinsätzen, weil bei der gefährdeten Person die Einsicht fehlt, dass sie dringendst Hilfe braucht.
Ich hoffe, dass sie jetzt in Behandlung ist und irgendwann gesund wird.

Gruß

Luca
 
Wenn ich Mal totkrank wäre mit Krebs, und es nur noch dahinsiechen wäre, dann würde ich es selbst beenden, ich möchte das keinem Arzt aufbürden, solange es irgendwie möglich ist. Daß Menschen sogar in andere Länder fahren, um sich dort töten zu lassen, kann ich zwar verstehen, aber gut finde ich es nicht. Damit belasten sie diejenigen, die das tun. Das könnte ich für mich nicht verantworten.
 
Damit belasten sie diejenigen, die das tun. Das könnte ich für mich nicht verantworten.

Die Organisation bietet es ja an. Also denke ich, dass sie wissen, wie sie damit umzugehen haben. Schlimm finde ich es eher,wenn es würdelos passieren muss. So im stillen, vielleicht sogar schmerzhaft oder mit langem Leiden.
 
Also ich finde es ziemlich würdelos, an z.B. einer unheilbaren Krankheit o.Ä. zu sterben und zu "warten", bis es soweit ist. Wenn man dann einfach kein Spaß mehr am Leben hat und nur noch kämpfen muß, um immer noch einen Tag weiter zu leben und zu leiden, ... das stelle ich mir ziemlich grausam vor.
Ich denke dann würde ich mich eher selbst töten, oder auch töten lassen wenn die Möglichkeit bestünde.
 
Ja, wenn die Möglichkeit besteht, würde ich das dann auch damit versuchen. Meine Patientenverfügung habe ich auch entsprechend formuliert, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden, ich hatte einen sehr guten Ratgeber für eindeutige Formulierungen während meiner Umschulung zur Pflegeberaterin!:)

Bei uns gibt es das nur mündlich "wenn mal, dann nicht..."
Trotzdem bin ich froh, dass ich da zuwidergehandelt habe, als meine Mutter ins Koma fiel und nur eine OP ihr Leben erhalten konnte.
Ihr geht es wieder gut, sie ist, bis auf eine körperliche Behinderung, die aber mit Rollator im Griff ist, wieder gut drauf, geistig eh und genießt ihr Leben.
Manchmal muss man einfach was riskieren und hoffen, dass es gut geht.

Gruß

Luca
 
Falls es jemanden interessiert, so nennt man das Verlangen nach Nicht-Sein/Werden Vibhava, welches im Grunde bloß die perverse Form des Verlangens nach Sein/Werden, Bhava. Wie mit Begehren (Liebe) und Haß, nur die andere Seite der Medaille.

Um etwas dieses Thema besser zu versehen, empfielt sich eine kurze Lehrrede:

Samen des Werdens, vom Ehrw. Thanissaro Bhikkhu (2002; 3 S./21KB) Übersetzung von Laien für ZzE
Der Autor beschreibt den Punkt, wo wir alle Angelegenheiten, die die Welt bewegen, erkennen und verstehen lernen können. Eine Lehrrede über Bhava (Werden/Bekommen) und wie man Geburt, Alter, Krankheit und Tod genau hier und jetzt durchschauen kann.​

So im Thema angesprochen und wichtig im Bezug was man gerne verschönernd "Sterbehilfe" anstellen von Beihilfe zum Selbsmord nennt: In jedem Fall ist es das Kamma (Handlung) des Tötens eines Menschens, ein sehr schwerwiegendes mit eingehend langen Konsequenzen. Im Falle wenn gar Mutter oder Vater solches "besorgt", entspricht jenes Mutter/Vatermord, und ist eine der fünf fatal üblen Taten, abwärts führend, und weiters verhindert solche jedes spirituelle Wachstum in gegenwärtiger Existenz unumstößlich. Zum Thema, weil nahe im Bezug auf Originalthema, und um gegen Neigungen der Trübungen zu helfen, eine Lehrrede dazu, was Töten und "Helfen" dabei betrifft:

Mitgefühl erziehen, vom Ehrw. Thanissaro Bhikkhu (2006; 5 S./16KB) Übersetzung: von Laien für ZzE
Wie können wir einem uns lieben, der krank ist oder im Sterben liegt, am besten dienen? In solch einer Situation einfach nur aus Mitgefühl und mit Achtsamkeit zu agieren, ist nicht genug. Da gibt es Geschicke, die wir zuerst erlernen müssen, bevor wir wirklich mitgefühlvoll dienen können.​
 
https://oe1.orf.at/programm/20201001/612770/Sterbehilfe-fuer-psychisch-kranke-Menschen

In einigen europäischen Ländern, etwa der Schweiz, Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden können unheilbar Kranke um aktive Sterbehilfe bitten und Ärzte dürfen tödliche Mittel verabreichen - sogar an Patienten und Patientinnen mit psychischen Leiden wie Depressionen, Schizophrenie, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Demenz.
In Belgien sind die Sterbehilfe-Fälle, seit die Gesetze in Kraft getreten sind, in die Höhe geschnellt. Auch psychisch Kranke bekommen die Giftspritze auf Verlangen regelmäßig verabreicht. Doch die Kritik daran bleibt groß.
 
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https://www.faz.net/aktuell/politik...e-sterbehilfe-von-demenzkranken-16735260.html

Hier hat die Frau noch nicht sterben wollen, man hat sie festgehalten und getötet, die Ärztin, die die Sterbehilfe durchgeführt hat, ist freigesprochen worden.

Es geht um den Fall einer 74 Jahre alten Frau, die schriftlich erklärt hatte, dass sie im Fall unerträglichen Leidens sterben wolle, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Kurz darauf erkrankte die Frau schwer an Alzheimer’scher Demenz. Sie äußerte mehrmals den Wunsch, zu sterben, erklärte aber, der richtige Zeitpunkt sei noch nicht gekommen.

Zwei Ärzte äußerten, die Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe seien erfüllt: Das Leiden sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Patientin beschloss daraufhin, dass sie getötet werden solle. Ohne deren Wissen verabreichte eine Ärztin der Frau zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Dabei wachte die Patientin auf und wehrte sich, wurde von ihren Angehörigen aber festgehalten, bis sie starb. Die Staatsanwaltschaft klagte die Ärztin daraufhin wegen Mordes an, sie wurde vom Landgericht Den Haag aber freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, auch der Hohe Rat sprach die Ärztin nun aber frei.

So kann Sterbehilfe aussehen, jeder, der sie befürwortet, sollte das wissen.
 
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