Köln: Straftaten einer völlig neuen Dimension

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also hier, was ich bereits wusste, scheinbar darf die Polizei jetzt wieder berichten.
Mannomann...
Ein weiteres Mal fiel der 22-Jährige am späten Abend des 8. Januar in einer Diskothek im Heidelberger Stadtteil Bergheim auf, als er auf der Tanzfläche einer 17-Jährigen von hinten durch die Beine in den Schritt gefasst haben soll.
Arrrgh! :(
Beine zusammenklemmen, ruckartige Drehung aus der Hüfte...
 
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Mannomann...

Arrrgh! :(
Beine zusammenklemmen, ruckartige Drehung aus der Hüfte...
und die fliegenden hände nicht vergessen..am besten mit einem gegenstand in der hand der geziehlt landet...das könnte nicht mal bestraft werden..eine reflexhandlung...und dem idioten tut es gut....
 
Wie sah denn vor 40, 50 Jahren das Frauenbild bei uns aus?
Das wird hier die ganze Zeit geflissentlich ausgeblendet.

Z.B.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können. In Bayern mussten Lehrerinnen zölibatär leben wie Priester – heirateten sie, mussten sie ihren Beruf aufgeben. Denn sie sollten entweder voll und ganz für die Erziehung fremder Kinder zur Verfügung stehen. Oder alle Zeit der Welt haben, um den eigenen Nachwuchs zu hegen.

Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen.
http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

 
Das wird hier die ganze Zeit geflissentlich ausgeblendet.

Z.B.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können. In Bayern mussten Lehrerinnen zölibatär leben wie Priester – heirateten sie, mussten sie ihren Beruf aufgeben. Denn sie sollten entweder voll und ganz für die Erziehung fremder Kinder zur Verfügung stehen. Oder alle Zeit der Welt haben, um den eigenen Nachwuchs zu hegen.

Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen.
http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html
aber jetzt leben wir halt im jahr 2016 :)
 
Das wird hier die ganze Zeit geflissentlich ausgeblendet.
Nein, das wird nicht ausgeblendet - es ist nur für diese Diskussion nicht relevant.
Es wäre eher bedenklich, wenn nicht innerhalb von 40 Jahren eine Weiterentwicklung stattgefunden hätte.
Entwicklung kann m.E. nur vom Menschen ausgehen und nicht durch ein politisches System bestimmt werden, denn zur Entwicklung gehört Erkenntnis und Erkenntnis kommt, wenn man etwas erkennt.:X3:
 
Das wird hier die ganze Zeit geflissentlich ausgeblendet.

Z.B.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können. In Bayern mussten Lehrerinnen zölibatär leben wie Priester – heirateten sie, mussten sie ihren Beruf aufgeben. Denn sie sollten entweder voll und ganz für die Erziehung fremder Kinder zur Verfügung stehen. Oder alle Zeit der Welt haben, um den eigenen Nachwuchs zu hegen.

Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen.
http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

Ach, nur dass sich keiner daran gehalten hat. Nach dem Krieg stand kein Haus mehr, was glaubst du wer Steine geklopft hat, um wieder aufnauen zu können? Wer hat die Trümmer entfernt, die Männer waren noch in Gefangenschaft.

Straßen in Ordnung gebracht hat usw. Wälder aufgeräumt, Holz gemacht, dass Feuer gemacht werden konnte. Wer hat das Wirtschaftswunder mit vollbracht, nur mit Hilfe der Frauen ging das.

Das Wirtschaftswunder fing nicht erst nach 1977 an.

Wenn ich so ein Geschwätz lese, dann geht mir sprichwörtlich, dass Messer in der Tasche auf.

Sich dann noch auf s.o. berufen. Die Wirklichkeit sah anders aus.
 
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Das wird hier die ganze Zeit geflissentlich ausgeblendet.

Z.B.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können. In Bayern mussten Lehrerinnen zölibatär leben wie Priester – heirateten sie, mussten sie ihren Beruf aufgeben. Denn sie sollten entweder voll und ganz für die Erziehung fremder Kinder zur Verfügung stehen. Oder alle Zeit der Welt haben, um den eigenen Nachwuchs zu hegen.

Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen.
http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

http://www.focus.de/wissen/mensch/g...ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

im übrigen...wenn es wirklich so war wie du schreibst...wer hatte denn damals deutschland wieder aufgebaut wenn die frauen nicht arbeiten durften?....meine oma zb. hat meinem opa einen schweren aschenbecher in`s gesicht geschlagen weil er irgend einen blöde äusserung machte...das gesetztbuch von damals kannst getrost vergessen...:)
 
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