Bezüglich "Gerichtsverfahren " möchte ich Euch etwas erzählen.
Als ich noch berufstätig war wurde ich einmal als Geschworene gewählt . Unter anderen wurde auch ein Fall von versuchter Vergewaltigung verhandelt. Versucht deshalb weil jemand dazwischen kam. Das Mädchen war 14 Jahre alt. Bevor wir uns zusammen setzten um über das Strafausmaß zu beraten, an der Schuld bestand kein Zweifel, wurden wir vom Richter darauf hingewiesen ja nicht die Höchststrafe auszusprechen da diese bei einer Berufung auf alle Fälle nicht halten würde. Unter den "Kollegen" gab es ein Dame die am liebsten alle Verbrecher an ihre Brust gedrückt hätte aber unfähig oder nicht Willens war sich den Strafakt anzusehen. Na ja der war ja auch ziemlich umfangreich, war der Beschuldigte ja schon mehrfach einschlägig vorbestraft. Aber nicht einmal da hätte die Höchststrafe gehalten. Geschweige denn, wen Einer noch ein "unbeschriebenes" Blatt ist.
Ja so schauts aus.
Ich glaube nicht dass dies in Deutschland anders gehandhabt wird.
LG
Als ich noch berufstätig war wurde ich einmal als Geschworene gewählt . Unter anderen wurde auch ein Fall von versuchter Vergewaltigung verhandelt. Versucht deshalb weil jemand dazwischen kam. Das Mädchen war 14 Jahre alt. Bevor wir uns zusammen setzten um über das Strafausmaß zu beraten, an der Schuld bestand kein Zweifel, wurden wir vom Richter darauf hingewiesen ja nicht die Höchststrafe auszusprechen da diese bei einer Berufung auf alle Fälle nicht halten würde. Unter den "Kollegen" gab es ein Dame die am liebsten alle Verbrecher an ihre Brust gedrückt hätte aber unfähig oder nicht Willens war sich den Strafakt anzusehen. Na ja der war ja auch ziemlich umfangreich, war der Beschuldigte ja schon mehrfach einschlägig vorbestraft. Aber nicht einmal da hätte die Höchststrafe gehalten. Geschweige denn, wen Einer noch ein "unbeschriebenes" Blatt ist.
Ja so schauts aus.
Ich glaube nicht dass dies in Deutschland anders gehandhabt wird.
LG