K
.:K9:.
Guest
Die törichte Lust des Zorns.Da gehört halt einfach die Hürde runtergesetzt, bei welchen Delikten/mit welchem Strafmass jemand abgeschoben werden darf.
Ich denke, bei jedem Delikt aus dem Bereich sexual oder Gewalt sollte, auch bei einem kleineren Vergehen abgeschoben werden. Antatschen von Frauen sollte da langen. Es kann ja nicht angehen, dass erst eine vollzogene Vergewaltigung stattgefunden haben muss, damit man so einen Cretin loswerden kann.
Ich bin generell für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts, sodass die Härte der Strafe tatsächlich dem subjektiv angetanen Leiden der Opfer entspricht. Es kann ja wohl nicht sein, dass man für ein Delikt, wo nur ein finanzieller Schaden entsteht länger in den Knast wandert wie für ein Sexualdelikt, bei dem das Opfer ggf ein Leben lang unter den Traumafolgestörungen leidet.
Wenn ich mich in Gegenden aufhalten würde, wo mit sowas zu rechnen ist, ich würde mir ein Pfefferspray besorgen und mir auch das Wissen aneignen, das fachgerecht einzusetzen, wenn das genug Frauen täten, dann würden sich Männer mit Gelüsten sowas vorher genau überlegen.
Die Gesetze sind da, die Abschiebung ist möglich. Vor und Nachteile hab ich beschrieben. Verschärfung der Gesetze bringt nichts, aber die Möglichkeit, sie umsetzen zu können macht Sinn, sprich, Personalaufstockung, etc.