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Das ist richtig. Aber wir können und müssen unsere Grenzen für diese Massen dichtmachen. Schengen war gedacht für europäische Bürger, die frei reisen können sollen, nicht für Flüchtlingsmassen, die nach D. strömen und so nebenbei, auch nicht für international agierende Verbrecherbanden...
Und komm mir nicht mit Menschenrechten. Es gibt kein Menschenrecht, sich unbedingt nach D in Sicherheit zu bringen und dort die Hand aufzuhalten!
Die Täter gehören ermittelt, gefasst und bestraft.
Bei der Strafe muss der Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung gewahrt bleiben - die Härte der Strafe darf nur von der Schwere der Schuld abhängen. Wenn die Abschiebung in der Härte gleichwertig ist wie das Strafmaß der Tat, bin ich auch dafür.
JEin Rechtsstaat hat Rechtsgrundsätze. Wenn man diese Rechtsgrundsätze bricht - vorgeblich, um den Rechtsstaat zu schützen - schützt man ihn nicht, sondern bricht ihn selber. Das ist NICHT akzeptabel.
Genau das haben diese Täter aber getan. Sie haben gegen dein viel zitiertes Grundgesetz verstoßen; mehrfach Rechtsgrundsätze in Deutschland gebrochen! Und das ist nicht akzeptabel!
Unsere (hoffentlich) freiheitlich demokratische Kultur ruht auf hohen Werten - Toleranz, Gleichberechtigung, Menschenrechte etc. Wenn wir diese Werte brechen, vorgeblich um unsere Kultur zu schützen, sind die Werte nichts mehr wert. Auch das ist NICHT akzeptabel.
Du sagst es, die Täter haben gezeigt, dass ihnen diese Werte wie Toleranz, Gleichberechtigung, Menschenrechte nichts Wert sind. Um unsere Kultur zu schützen, müssen die Täter unsere Kultur verlassen, Asylrecht ist verspielt!
Syrer sollen in Weil am Rhein zwei Minderjaehrige vergewaltigt-haben
Eine Gruppe von vier Männern soll an Silvester in Weil am Rhein zwei minderjährige Mädchen vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat den SWR-Bericht mittlerweile bestätigt.
Opfer sind erst 14 und 15 Jahre alt
Die beiden Mädchen sind 14 und 15 Jahre alt. Sie sind mehrfach vergewaltigt worden. Die vier Tatverdächtigen sitzen in Untersuchungshaft. Einer der Verdächtigen ist laut Staatsanwaltschaft anerkannter Flüchtling, ein anderer Asylbewerber.
http://www.tagesschau.de/ausland/ausweisung-abschiebung-faq-101.html Ausweisung bedeutet: Der Asylbewerber bekommt einen Bescheid, in dem sinngemäß steht: "Sie haben kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland." Die Person ist also zur Ausreise verpflichtet. Die Begründung für die Ausweisung kann unter anderem lauten, dass der Asylbewerber rechtskräftig zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde (§ 53 Absatz 2 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz). Es muss allerdings schon hier eine Abwägung aller Umstände des konkreten Falles hinzukommen, und eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Soviel zum Begrabschen... genau jetzt besteht die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber die Strafbarkeit sexueller Nötigung sehr viel weiter fasst als bisher.
Wenn ich hier so mitlese...einigen würde es wohl reichen...wenn man einfach 1000 Asylanten aus Nordafrika rausschmeißt...egal, ob die nu an den kriminellen Handlungen in der Silvesternacht beteiligt waren oder nicht...
Im Fall der beiden minderjährigen Mädchen...natürlich müssen die Täter bestraft werden...und die Eltern der beiden gleich mit...man läßt seine minderjährigen Töchter nachts nicht ohne Aufsicht rumlaufen.
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