C
Condemn
Guest
Das ist dabei nicht der Punkt. Ich gehe nicht davon aus dass Böhmermann großartig bestraft wird. Es geht darum was Merkel hier für Zeichen aussendet. Anders gesagt: Ich habe ja mehrfach selbst betont dass die Entscheidung juristisch gesehen in Ordnung ist, ich sie aber politisch für total falsch halte.Die Strafe wird aber in der Praxis nicht höher sein. Auch bei vergangenen Verurteilungen wegen § 103 kam es immer nur zu relativ kleinen Geldstrafen, und da gab es nicht einmal diese satirische Einbettung.
Wenn Du hier Fälle aufzählst und von "derartig" sprichst, dann solltest Du da etwas präziser sein. Denn Bush z.B. hat meines Wissens nie auf 103 geklagt. Wovon sprichst Du da? Mir ist nur der Fall aus der Schweiz bekannt und da ging es um ne Beleidigung im Internet, nicht um nen Satiriker.Nochmal: Die Regierung wirft sich hier genauso wenig in den Staub wie sie sich vor Bush in den Staub geworfen hat, als er in der Vergangenheit aus dem Paragrafen geklagt hat. Oder eben der Schweiz. Oder Italien, wo es auch einen Fall gab. Sie hat lediglich die Bestätigung nicht verweigert - und für so eine Verweigerung gibt es überhaupt keinen Grund.
Ist aber nicht bekannt was das war soweit ich weiß...Die letzten zwei Fälle waren laut statistischem Bundesamt in 2013 und 2014.
Ich habe es doch mehrfach zu erklären versucht. Noch mal: Du argumentierst hier juristisch. Und ich sagte mehrfach dass die Entscheidung formal-juristisch in Ordnung ist. Allerdings hältst Du es ja sogar politisch für klug wie Du sagtest und das sehe ich eben anders.Wenn die Bundesregierung konsequent sein will, dann lässt sie das Verfahren zu - wie in der Vergangenheit immer - und den Rechtsstaat machen, was er halt macht. Die Regierung hat keinen Grund, Böhmermann für diesen schwachsinnigen Beitrag zu verteidigen. Mit Meinungs- oder Pressefreiheit hat das nix zu tun: Wenn es von Meinungs- oder Pressefreiheit gedeckt wäre, dann wird ihn das Gericht ohnehin freisprechen. Wo ist das Problem?
Die Entscheidung der Bundesregierung ist Teil des juristischen Verfahrens, richtig? In welchen Fällen sollte sie Deiner Ansicht nach nicht zustimmen? Oder sollte sie immer und in jedem Fall ihre Zustimmung erteilen?Ich glaub du verstehst nicht, dass es hier um ein strafrechtliches Verfahren geht, und was das bedeutet. Man entscheidet über die Strafbarkeit nicht nach Gutdünken, je nachdem, was Kläger und Beklagter einem sonst noch so gemacht haben. Zumindest nicht in einem Rechtsstaat. Das Gericht kann solche Sachen dann beim Strafmaß in Betracht ziehen.