Jan Böhmermann ...

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Paßt nahtlos hierher:
„Merkel handelt nicht im Interesse der Deutschen“
In seinem neuen Buch „Wunschdenken“ wirft der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin der Kanzlerin vor, von wichtigen Fragen in der Flüchtlingskrise abzulenken. Merkel habe nur das Wohl der Welt im Blick, nicht aber das der eigenen Nation.
http://www.faz.net/aktuell/politik/...hnet-mit-fluechtlingspolitik-ab-14188922.html

Und das merkt man an allen Ecken und Kanten. Amtseid? So what, so was altmodisches... Ist wie "rote Linien", einfach ignorieren.
 
Das ist dabei nicht der Punkt. Ich gehe nicht davon aus dass Böhmermann großartig bestraft wird. Es geht darum was Merkel hier für Zeichen aussendet. Anders gesagt: Ich habe ja mehrfach selbst betont dass die Entscheidung juristisch gesehen in Ordnung ist, ich sie aber politisch für total falsch halte
Ja, sie sendet ein Zeichen. Und zwar: "Wir werden in einer Rechtssache einen türkischen Präsidenten nicht anders behandeln als andere Länder nur wegen politischem Drucks".

Wenn Du hier Fälle aufzählst und von "derartig" sprichst, dann solltest Du da etwas präziser sein. Denn Bush z.B. hat meines Wissens nie auf 103 geklagt. Wovon sprichst Du da? Mir ist nur der Fall aus der Schweiz bekannt und da ging es um ne Beleidigung im Internet, nicht um nen Satiriker.
Du solltest dich vielleicht ein bisschen besser informieren. Bush hat sehr wohl aus § 103 geklagt, und zwar 2003. Fall vorm Landgericht Frankfurt.
Ob es gegen einen Satiriker ging oder nicht spielt dabei übrigens überhaupt keine Rolle. Satiriker haben keinen speziellen juristischen Stand, der eine andere Bewertung zulassen würde.

Ist aber nicht bekannt was das war soweit ich weiß...
Nein, die wurden nicht veröffentlicht. Ist ja auch nicht wichtig; wichtig ist, dass die Bundesregierung auch in diesen Fällen grünes Licht gegeben hat, so wie sie das (fast) immer tut in solchen Fällen. Mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo es anders gewesen wäre.

Ich habe es doch mehrfach zu erklären versucht. Noch mal: Du argumentierst hier juristisch. Und ich sagte mehrfach dass die Entscheidung formal-juristisch in Ordnung ist. Allerdings hältst Du es ja sogar politisch für klug wie Du sagtest und das sehe ich eben anders.
Es ist in erster Linie eine juristische Entscheidung. Sie hat ein politisches Geschmäckle. Die Bundesregierung hat in dieser Sache in der Vergangenheit eine gewisse, eindeutige Linie gefahren. Die Frage ist: Was für einen konkreten Grund gibt es, diese Linie jetzt gerade in diesem Fall zu brechen? Denn für das "Standardvorgehen" braucht es keine weitere Begründung. Für eine Abweichung davon sehr wohl.

Die Entscheidung der Bundesregierung ist Teil des juristischen Verfahrens, richtig? In welchen Fällen sollte sie Deiner Ansicht nach nicht zustimmen? Oder sollte sie immer und in jedem Fall ihre Zustimmung erteilen?
Eine der Voraussetzungen von § 104a ist unter anderem das Unterhalten diplomatischer Beziehungen. In Fällen, wo die diplomatischen Beziehungen unklar sind, wird kaum ein Gericht deren Existenz verleugnen (allein, um der Aufnahme möglicher diplomatischer Beziehungen keinen Stein in den Weg zu legen). In so einem Fall könnte die Bundesregierung zur Vereinfachung schon im Vorhinein die Ermächtigung verweigern, um ein Signal zu senden. Ein anderes Beispiel wäre, wenn es sich beim Strafantrag offensichtlich um den Versuch der Einschränkung der Meinungsfreiheit handelt (etwa, wenn Erdogan so eine Klage bzgl. dem extra3-Beitrag eingereicht hätte, der ganz unfraglich geschützt ist).
 
Ja, sie sendet ein Zeichen. Und zwar: "Wir werden in einer Rechtssache einen türkischen Präsidenten nicht anders behandeln als andere Länder nur wegen politischem Drucks".
Das Problem ist die Erpressung die dahinter steht. Und was passiert wenn man gegenüber Erpressern Schwäche zeigt? Die wollen immer noch mehr. Abgesehen davon: Hier wird nen Satiriker verklagt der in einem öffentlich rechtlichen Sender ne Show gemacht hat. Da steht ja nicht nur Böhmermann hinter. Es wäre logischer den Sender zu verklagen oder Böhmermanns Team. Aber dieser Fall ist insgesamt anders als alles was mir da sonst so bekannt ist (was ich nachgelesen habe aus früheren Fällen).


Du solltest dich vielleicht ein bisschen besser informieren. Bush hat sehr wohl aus § 103 geklagt, und zwar 2003. Fall vorm Landgericht Frankfurt.
Ob es gegen einen Satiriker ging oder nicht spielt dabei übrigens überhaupt keine Rolle. Satiriker haben keinen speziellen juristischen Stand, der eine andere Bewertung zulassen würde.
Bush hat meines Wissens nie geklagt. Insofern... lass uns mal rausfinden wer sich hier besser informiert hat und beleg doch einfach mal Bushs Klage.


Nein, die wurden nicht veröffentlicht. Ist ja auch nicht wichtig; wichtig ist, dass die Bundesregierung auch in diesen Fällen grünes Licht gegeben hat, so wie sie das (fast) immer tut in solchen Fällen. Mir ist zumindest kein Fall bekannt, wo es anders gewesen wäre.
Mein Punkt bleibt da immer der gleiche... Abgesehen davon: Ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern. Ein Teil der Regierung wollte eine andere Entscheidung und hat das auch sehr deutlich gemacht. Es war Merkel höchst selbst die da sozusagen auf den Tisch gehauen haben soll. Das ist auch wieder verständlich da sie sich ja dummerweise vorher schon öffentlich festgelegt hat. Es bleibt aber dabei das es definitiv möglich gewesen wäre die Forderung abzulehnen und Teile der Regierung dass auch wollten. Man kann da geteilter Meinung sein, aber zu behaupten ein Zulassen sei im Grunde fast schon zwingend... das stimmt eben nicht.


Es ist in erster Linie eine juristische Entscheidung. Sie hat ein politisches Geschmäckle. Die Bundesregierung hat in dieser Sache in der Vergangenheit eine gewisse, eindeutige Linie gefahren. Die Frage ist: Was für einen konkreten Grund gibt es, diese Linie jetzt gerade in diesem Fall zu brechen? Denn für das "Standardvorgehen" braucht es keine weitere Begründung. Für eine Abweichung davon sehr wohl.
Es würde ja eine sehr gute Begründung geben. Der Paragraph wird abgeschafft, es gibt außerdem ne private Klage, noch dazu geht es um ne Satire-Sendung und nicht irgendeine typische Beleidigung und politisch gesehen ist das Zulassen der Klage ja v.a. ein Folgefehler da Merkel sich schon vorher festgelegt hat.


Eine der Voraussetzungen von § 104a ist unter anderem das Unterhalten diplomatischer Beziehungen. In Fällen, wo die diplomatischen Beziehungen unklar sind, wird kaum ein Gericht deren Existenz verleugnen (allein, um der Aufnahme möglicher diplomatischer Beziehungen keinen Stein in den Weg zu legen). In so einem Fall könnte die Bundesregierung zur Vereinfachung schon im Vorhinein die Ermächtigung verweigern, um ein Signal zu senden. Ein anderes Beispiel wäre, wenn es sich beim Strafantrag offensichtlich um den Versuch der Einschränkung der Meinungsfreiheit handelt (etwa, wenn Erdogan so eine Klage bzgl. dem extra3-Beitrag eingereicht hätte, der ganz unfraglich geschützt ist).
Warum ist denn der extra3-Beitrag ganz unfraglich geschützt? Immerhin sind einige der Beschuldigungen in dem Song wirklich hart. Etwa "Kurden hasst er wie die Pest, die bombardiert er auch viel lieber als die Glaubensbrüder vom IS"...

Könnte er sich nicht mit Recht beleidigt fühlen das impliziert wird alle Kurden wie die Pest zu hassen? Könnte er sich nicht mit Recht beleidigt fühlen das ihm vorgeworfen wird alle Kurden zu bombardieren?
Könnte er sich nicht mit Recht beleidigt fühlen dass mit "Glaubensbrüder vom IS" eine Nähe von Erdogan zum IS impliziert wird?

Es gibt weitere Textzeilen die theoretisch eine Klage rechtfertigen würden... wenn ich da falsch liege, warum?
 
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Das Problem ist die Erpressung die dahinter steht. Und was passiert wenn man gegenüber Erpressern Schwäche zeigt? Die wollen immer noch mehr. Abgesehen davon: Hier wird nen Satiriker verklagt der in einem öffentlich rechtlichen Sender ne Show gemacht hat. Da steht ja nicht nur Böhmermann hinter. Es wäre logischer den Sender zu verklagen oder Böhmermanns Team. Aber dieser Fall ist insgesamt anders als alles was mir da sonst so bekannt ist (was ich nachgelesen habe aus früheren Fällen)
So ein Unsinn.Wie passt es denn dann, dass die Bundesregierung bei extra3 ausdrücklich vor jegweder Konsequenzen, die genauso gefordert wurden, abgesehen hat? Wie passt es denn dann, dass die Bundesregierung vor hat, § 103 StGB abzuschaffen?
Natürlich kann Erdogan auch den Verantwortlichen des Senders verklagen. Hat er aber halt nicht gemacht. Und ohne Klage werden keine Ermittlungen aufgenommen.

Bush hat meines Wissens nie geklagt. Insofern... lass uns mal rausfinden wer sich hier besser informiert hat und beleg doch einfach mal Bushs Klage.
Es kam nicht zum Prozess, weil die Voraussetzung der Reziprozität gem. § 104a ggü. Amerika nicht vorlag. Um das zu belegen, kannst du ja beim dortigen Gericht bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen.

Mein Punkt bleibt da immer der gleiche... Abgesehen davon: Ich sauge mir das ja nicht aus den Fingern. Ein Teil der Regierung wollte eine andere Entscheidung und hat das auch sehr deutlich gemacht. Es war Merkel höchst selbst die da sozusagen auf den Tisch gehauen haben soll. Das ist auch wieder verständlich da sie sich ja dummerweise vorher schon öffentlich festgelegt hat. Es bleibt aber dabei das es definitiv möglich gewesen wäre die Forderung abzulehnen und Teile der Regierung dass auch wollten. Man kann da geteilter Meinung sein, aber zu behaupten ein Zulassen sei im Grunde fast schon zwingend... das stimmt eben nicht.
Natürlich wär es möglich gewesen. Es wär auch möglich gewesen der Türkei den Krieg zu erklären. Oder gewisse Paragrafen des deutschen Rechts zu ändern und Böhmermann an die Türkei auszuliefern. Ist aber alles Quatsch. Weder du noch ich haben hier darüber geredet, was "möglich" ist. Möglich ist alles.

Es würde ja eine sehr gute Begründung geben. Der Paragraph wird abgeschafft, es gibt außerdem ne private Klage, noch dazu geht es um ne Satire-Sendung und nicht irgendeine typische Beleidigung und politisch gesehen ist das Zulassen der Klage ja v.a. ein Folgefehler da Merkel sich schon vorher festgelegt hat
Es muss eine Begründung geben, warum Erdogan als türkischem Präsident eine Ermächtigung versagt wird, die in der Vergangenheit - auch in den letzten paar Jahren - Vertretern anderer Staaten regelmäßig erteilt wurde. Und keine deiner Begründungen taugt dazu.
Die "private Klage" (womit du wahrscheinlich § 185 meinst) gab es in allen Fällen. Dass es eine Satire-Sendung ist, ist irrelevant (politisch vielmehr noch ein Grund, der Sache stattzugeben, weil es über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgestrahlt wurde und die Regierung damit ein zusätzliches Interesse hat, sich möglichst zu distanzieren). Den dritten Punkt verstehe ich nichtmal als Begründung.

Was wäre also eine sinnvolle Begründung? Außer: "Wir geben dem Schreien unseres Pöbels nach, der das nicht will"?

Warum ist denn der extra3-Beitrag ganz unfraglich geschützt? Immerhin sind einige der Beschuldigungen in dem Song wirklich hart. Etwa "Kurden hasst er wie die Pest, die bombardiert er auch viel lieber als die Glaubensbrüder vom IS"...

Könnte er sich nicht mit Recht beleidigt fühlen das impliziert wird alle Kurden wie die Pest zu hassen? Könnte er sich nicht mit Recht beleidigt fühlen das ihm vorgeworfen wird alle Kurden zu bombardieren?
Könnte er sich nicht mit Recht beleidigt fühlen dass mit "Glaubensbrüder vom IS" eine Nähe von Erdogan zum IS impliziert wird?

Es gibt weitere Textzeilen die theoretisch eine Klage rechtfertigen würden... wenn ich da falsch liege, warum?
Wenn du dir anguckst, wie weit das Verhältnis Beleidigung/Meinungsfreiheit in der Vergangenheit vom BVerfG ausgelegt worden is, ist es quasi ausgeschlossen, dass so eine Klage durchgegangen wäre. Deswegen wurde sie wohl auch nicht verfolgt. Die Bundesregierung hätte das natürlich auch anders sehen können. Der Fall Böhmermann stellt im Gegensatz dazu den extremsten vorstellbaren Affront dar.
 
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