Jan Böhmermann ...

So ein Unsinn.Wie passt es denn dann, dass die Bundesregierung bei extra3 ausdrücklich vor jegweder Konsequenzen, die genauso gefordert wurden, abgesehen hat? Wie passt es denn dann, dass die Bundesregierung vor hat, § 103 StGB abzuschaffen?
Natürlich kann Erdogan auch den Verantwortlichen des Senders verklagen. Hat er aber halt nicht gemacht. Und ohne Klage werden keine Ermittlungen aufgenommen.
Es ist eine reine Ermessens-Entscheidung der Regierung ob sie so einer Forderung stattgibt oder nicht. Darum gehts mir ja. Sie hätte genau so gut nen Gutachten vom Berliner Gericht einholen können um dann anders zu entscheiden:

Berliner Gericht hält Böhmermann-Gedicht für legal

In dem Urteil vom Donnerstag sieht das Berliner Verwaltungsgericht Böhmermanns Gedicht gedeckt durch die Meinungsfreiheit.

Das Berliner Verwaltungsgericht hält das Gedicht von TV-Moderator Jan Böhmermann für legal. In einem Urteil vom Donnerstag heißt es, die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in einen "quasi-edukatorischen Gesamtkontext" aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen.
http://www.morgenpost.de/berlin/art...cht-haelt-Boehmermann-Gedicht-fuer-legal.html




Es kam nicht zum Prozess, weil die Voraussetzung der Reziprozität gem. § 104a ggü. Amerika nicht vorlag. Um das zu belegen, kannst du ja beim dortigen Gericht bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen.

Was Du sagtest war:

"Du solltest dich vielleicht ein bisschen besser informieren. Bush hat sehr wohl aus § 103 geklagt, (...)"

Und er hat nie geklagt. Insofern... zuerst selbst informieren bevor Du es mir rätst. ;)


Natürlich wär es möglich gewesen. Es wär auch möglich gewesen der Türkei den Krieg zu erklären. Oder gewisse Paragrafen des deutschen Rechts zu ändern und Böhmermann an die Türkei auszuliefern. Ist aber alles Quatsch. Weder du noch ich haben hier darüber geredet, was "möglich" ist. Möglich ist alles.
Wir reden hier natürlich darüber was möglich ist und darüber was wir jeweils klug bzw. unklug finden. Deine Argumentation läuft darauf hinaus die Regierung habe sozusagen derart entscheiden müssen, denn sie habe ja "derartige" Klagen immer zugelassen, etwa die vermeintliche Klage von Bush und ich sehe das anders. Unter anderem deshalb weil mir keine "derartige" Klage bekannt ist und z.B. Bush nie geklagt hat etc.

Wie schon gesagt, wir werden uns da nicht mehr einig. :D

Es muss eine Begründung geben, warum Erdogan als türkischem Präsident eine Ermächtigung versagt wird, die in der Vergangenheit - auch in den letzten paar Jahren - Vertretern anderer Staaten regelmäßig erteilt wurde. Und keine deiner Begründungen taugt dazu.
Das keine Begründung dazu taugt... das kannst Du so sehen, bist damit aber ziemlich alleine. Siehe oben, das Berliner Gericht z.B. sieht das schon mal anders. Die SPD sieht es anders. Es gibt weitere Juristen die es anders sehen und noch mehr Politiker und v.a. Journalisten. Natürlich gibts auch viele die die Entscheidung Merkels als richtig ansehen. Aber Deine Argumentation ist insgesamt ja nicht gerade kohärent.


Die "private Klage" (womit du wahrscheinlich § 185 meinst) gab es in allen Fällen. Dass es eine Satire-Sendung ist, ist irrelevant (politisch vielmehr noch ein Grund, der Sache stattzugeben, weil es über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgestrahlt wurde und die Regierung damit ein zusätzliches Interesse hat, sich möglichst zu distanzieren). Den dritten Punkt verstehe ich nichtmal als Begründung.
Der dritte Punkt ist keine Begründung, sondern eine Erklärung warum Merkel auf Grund ihres Fehlers eben noch einen drauf gesetzt hat. Und das es eine Satire-Sendung ist, ist nicht irrelevant... Kunstfreiheit - hohes Gut... besonderer Abwägungsprozess zum Persönlichkeitsrecht etc.. Kennt man eigentlich alles und ist auch sehr wahr.



Was wäre also eine sinnvolle Begründung? Außer: "Wir geben dem Schreien unseres Pöbels nach, der das nicht will"?
Das habe ich schon zig mal gesagt. Mindestens 4 mal oder sogar öfter. Und das hat nichts mit Pöbel zu tun, es sei denn Du zählst die SPD und so ziemlich alle anderen Parteien jetzt auch schon zum Pöbel.

Wenn du dir anguckst, wie weit das Verhältnis Beleidigung/Meinungsfreiheit in der Vergangenheit vom BVerfG ausgelegt worden is, ist es quasi ausgeschlossen, dass so eine Klage durchgegangen wäre. Deswegen wurde sie wohl auch nicht verfolgt. Die Bundesregierung hätte das natürlich auch anders sehen können. Der Fall Böhmermann stellt im Gegensatz dazu den extremsten vorstellbaren Affront dar.
Von welchen vergangenen Fällen sprichst Du denn da jetzt? Und warum ist es ein größerer Affront jemanden karikaturhaft mit Klischeebildern zu beleidigen als zu implizieren jemand hasse und bombardiere ganze Menschengruppen und stehe dem IS nahe? Würdest Du nicht auch sagen dass das eine verdammt subjektive Entscheidung ist und dass es ebenfalls gute Gründe gäbe eine Klage gegen Extra 3 zuzulassen?
 
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Es ist eine reine Ermessens-Entscheidung der Regierung ob sie so einer Forderung stattgibt oder nicht. Darum gehts mir ja. Sie hätte genau so gut nen Gutachten vom Berliner Gericht einholen können um dann anders zu entscheiden:

Berliner Gericht hält Böhmermann-Gedicht für legal

In dem Urteil vom Donnerstag sieht das Berliner Verwaltungsgericht Böhmermanns Gedicht gedeckt durch die Meinungsfreiheit.

Das Berliner Verwaltungsgericht hält das Gedicht von TV-Moderator Jan Böhmermann für legal. In einem Urteil vom Donnerstag heißt es, die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in einen "quasi-edukatorischen Gesamtkontext" aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen.
http://www.morgenpost.de/berlin/art...cht-haelt-Boehmermann-Gedicht-fuer-legal.html
Die Regierung hat ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Außerdem muss die Regierung der Entscheidung des Gerichts nicht vorgreifen. Eines ist sicher; der Ausgang des Falls Böhmermann ist alles andere als klar. Ich sehe momentan eine 50:50 Chance.

Wir reden hier natürlich darüber was möglich ist und darüber was wir jeweils klug bzw. unklug finden. Deine Argumentation läuft darauf hinaus die Regierung habe sozusagen derart entscheiden müssen, denn sie habe ja "derartige" Klagen immer zugelassen, etwa die vermeintliche Klage von Bush und ich sehe das anders. Unter anderem deshalb weil mir keine "derartige" Klage bekannt ist und z.B. Bush nie geklagt hat etc.

Wie schon gesagt, wir werden uns da nicht mehr einig.
Auch das stimmt nicht. Ich sage: Wenn sich die Bundesregierung anders entscheidet als in früheren Fällen, müsste sie eine gute Begründung dafür haben. Welche wäre das?

Das keine Begründung dazu taugt... das kannst Du so sehen, bist damit aber ziemlich alleine. Siehe oben, das Berliner Gericht z.B. sieht das schon mal anders. Die SPD sieht es anders. Es gibt weitere Juristen die es anders sehen und noch mehr Politiker und v.a. Journalisten. Natürlich gibts auch viele die die Entscheidung Merkels als richtig ansehen. Aber Deine Argumentation ist insgesamt ja nicht gerade kohärent.
Du vermischt hier Sachen, die nicht zusammengehören. Bei der Entscheidung des Gerichts geht es darum, ob Böhmermann nach § 103 strafbar ist und nicht darum, ob die Regierung nach § 104a ihre Ermächtigung erteilen soll.

Das habe ich schon zig mal gesagt. Mindestens 4 mal oder sogar öfter. Und das hat nichts mit Pöbel zu tun, es sei denn Du zählst die SPD und so ziemlich alle anderen Parteien jetzt auch schon zum Pöbel.
Die SPD hat natürlich ein großes Interesse daran, sich beim gemeinen Bürger anzubiedern bei so einer Sache.

Von welchen vergangenen Fällen sprichst Du denn da jetzt? Und warum ist es ein größerer Affront jemanden karikaturhaft mit Klischeebildern zu beleidigen als zu implizieren jemand hasse und bombardiere ganze Menschengruppen und stehe dem IS nahe? Würdest Du nicht auch sagen dass das eine verdammt subjektive Entscheidung ist und dass es ebenfalls gute Gründe gäbe eine Klage gegen Extra 3 zuzulassen?
Weil in diesem Fall der Schwerpunkt eindeutig auf dem inhaltlichen Aspekt der Satire liegt und nicht auf einer persönlichen Schmähung. Es geht um die Verbrechen gegen Menschenrechte und um Erdogans Politik. Und nicht um die Größe seines Schwanzes. Und das ist ein bedeutender Unterschied, wenn man sich schon auf Satire berufen möchte.
 
Die Regierung hat ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Außerdem muss die Regierung der Entscheidung des Gerichts nicht vorgreifen. Eines ist sicher; der Ausgang des Falls Böhmermann ist alles andere als klar. Ich sehe momentan eine 50:50 Chance.
Von welchem Gutachten sprichst Du? Ich weiß nur von einem Prüfbericht und den hat Merkel nicht mal abgewartet, sondern ihre Entscheidung einfach so getroffen:

Jan Böhmermann: Kanzlerin fällte Entscheidung ohne Prüfbericht des Staatsanwalts
http://shortnews.de/id/1197380/jan-...cheidung-ohne-pruefbericht-des-staatsanwalts#



Auch das stimmt nicht. Ich sage: Wenn sich die Bundesregierung anders entscheidet als in früheren Fällen, müsste sie eine gute Begründung dafür haben. Welche wäre das?
Von welchen früheren Fällen sprichst Du denn? Du hast gesagt es habe schon vorher "derartige" Fälle gegeben und das ist einfach nicht wahr. Ich kenne keinen derartigen Fall in dem es um ne Klage gegen eine satirische Sendung bzw. einen Satiriker ging. Du hast sogar behauptet Bush habe nach 103 geklagt und auch das ist nicht wahr. Meine Ansicht wiederum, warum ich eine Ablehnung nicht nur für richtig sondern auch für begründbar halte, habe ich schon viele male hier aufgeschrieben. Wenn Du noch mal fragst dann verlinke ich es Dir, aber Du kannst auch einfach irgendeinen meiner vielen Posts zu dem Thema anschauen.


Du vermischt hier Sachen, die nicht zusammengehören. Bei der Entscheidung des Gerichts geht es darum, ob Böhmermann nach § 103 strafbar ist und nicht darum, ob die Regierung nach § 104a ihre Ermächtigung erteilen soll.
Die Ermächtigung kann die Regierung erteilen oder auch nicht erteilen. Das ist eine reine Ermessensentscheidung der Regierung selbst und Merkel hat sich durchgesetzt. Es ist v.a. eine politische Entscheidung um den Wahnsinnigen vom Bosporus zu beschwichtigen. Man sollte da den größeren Kontext nicht außer Acht lassen. Denn auf politischer Ebene gehts eben um den Deal mit der Türkei und Böhmermanns Showeinlage wiederum, und besonders gut finde ich die ja selbst nicht, war wiederum schon eine Reaktion auf Erdogans Idiotie - worauf Merkel, die zu bedeutenden Themen sonst oft gar nichts sagt, auf einmal ihre persönliche Ansicht über ne Satire-Sendung in die Welt blasen lässt. Ohne den politischen Kontext ist nichts davon denkbar! Das riesen Problem ist doch dieser Kontext und nicht Böhmermann oder ob er ne Klage am Hals hat oder nicht. Der Punkt ist mir persönlich ziemlich egal.


Die SPD hat natürlich ein großes Interesse daran, sich beim gemeinen Bürger anzubiedern bei so einer Sache.
Ach bitte... Du versuchst hier was Du auch in anderen Themen immer mal wieder versuchst: Jene die nicht Deiner Ansicht sind zu diskreditieren. Das ist dann Pöbel oder eben anbiedern beim Pöbel. Dabei ist doch der größte Teil des politischen Betriebes wie auch der größte Teil der Künstler und Journalisten eher gegen die Entscheidung der Kanzlerin. Im Ausland lachen sie sich schlapp darüber. Selbst die Washington Post und die New York Times haben darüber geschrieben und kritisieren Merkel:

"New York Times" kritisiert Merkels Präzedenzfall
Nach der "Washington Post" kritisiert auch die "New York Times" Merkels Entscheidung im Fall Böhmermann. Die Strafverfolgung sei wie das Bezahlen von Lösegeld an einen Kidnapper, findet die Zeitung.
http://www.welt.de/politik/ausland/...-Times-kritisiert-Merkels-Praezedenzfall.html

Und nein, damit will ich nicht sagen Merkel müsse sich jetzt schon nach der ausländischen Presse richten. Aber hier zu behaupten es sei "der Pöbel" der gegen diese Entscheidung sei... das ist im Gesamtkontext ziemlich schwach.


Weil in diesem Fall der Schwerpunkt eindeutig auf dem inhaltlichen Aspekt der Satire liegt und nicht auf einer persönlichen Schmähung. Es geht um die Verbrechen gegen Menschenrechte und um Erdogans Politik. Und nicht um die Größe seines Schwanzes. Und das ist ein bedeutender Unterschied, wenn man sich schon auf Satire berufen möchte.
Auch Böhmermanns Showeinlage hat einen inhaltlichen Schwerpunkt. Da gehts um die Einschränkung der Presse bzw. künstlerischen Freiheit und daher erklärt Böhmermann was erlaubt ist und was nicht - in Deutschland. Und das alles logischerweise auf Kosten Erdogans da der vorher einen Eingriff der Regierung in die Pressefreiheit bzw. Kunstfreiheit forderte und sowieso wegen jedem Scheiß den deutschen Botschafter einbestellt und sich beschwert.

Und warum Du der Ansicht bist, die Regierung sollte eine Klage gegen Extra3 nicht zulassen (würde er auf 103 klagen), obwohl sie Erdogan in Richtung des IS rücken und ihm unterstellen alle Kurden zu hassen und zu bombardieren... das hast Du mir noch nicht erklären können. Denn auch das kann ja eine Verunglimpfung der Person sein. Würde Erdogan also darauf klagen... sollte Merkel diese Klage dann nicht auch zulassen?
 
Von welchem Gutachten sprichst Du? Ich weiß nur von einem Prüfbericht und den hat Merkel nicht mal abgewartet, sondern ihre Entscheidung einfach so getroffen:

Jan Böhmermann: Kanzlerin fällte Entscheidung ohne Prüfbericht des Staatsanwalts
http://shortnews.de/id/1197380/jan-...cheidung-ohne-pruefbericht-des-staatsanwalts#
Was ist genau der Unterschied zwischen einem Prüfbericht und einem Gutachten?

Von welchen früheren Fällen sprichst Du denn? Du hast gesagt es habe schon vorher "derartige" Fälle gegeben und das ist einfach nicht wahr. Ich kenne keinen derartigen Fall in dem es um ne Klage gegen eine satirische Sendung bzw. einen Satiriker ging. Du hast sogar behauptet Bush habe nach 103 geklagt und auch das ist nicht wahr. Meine Ansicht wiederum, warum ich eine Ablehnung nicht nur für richtig sondern auch für begründbar halte, habe ich schon viele male hier aufgeschrieben. Wenn Du noch mal fragst dann verlinke ich es Dir, aber Du kannst auch einfach irgendeinen meiner vielen Posts zu dem Thema anschauen.
Nochmal: es ist völlig egal, dass es um eine satirische Sendung geht. Was ändert das? In der Frage der Ermächtigung gem. § 104a spielt das überhaupt keine Rolle. Und bzgl früheren Fällen hast du selbst schon den Schweizer Fall zitiert, in dem die Bundesregierung die Ermächtigung erteilt hat und laut statistischem Bundesamt gab es einen Fall 2010 und einen 2013 - in beiden kam es zu Verurteilungen (womit auch bestätigt ist, dass die Bundesregierung die Ermächtigung erteilt hat).

Die Ermächtigung kann die Regierung erteilen oder auch nicht erteilen. Das ist eine reine Ermessensentscheidung der Regierung selbst und Merkel hat sich durchgesetzt. Es ist v.a. eine politische Entscheidung um den Wahnsinnigen vom Bosporus zu beschwichtigen. Man sollte da den größeren Kontext nicht außer Acht lassen. Denn auf politischer Ebene gehts eben um den Deal mit der Türkei und Böhmermanns Showeinlage wiederum, und besonders gut finde ich die ja selbst nicht, war wiederum schon eine Reaktion auf Erdogans Idiotie - worauf Merkel, die zu bedeutenden Themen sonst oft gar nichts sagt, auf einmal ihre persönliche Ansicht über ne Satire-Sendung in die Welt blasen lässt. Ohne den politischen Kontext ist nichts davon denkbar! Das riesen Problem ist doch dieser Kontext und nicht Böhmermann oder ob er ne Klage am Hals hat oder nicht. Der Punkt ist mir persönlich ziemlich egal.
Das heißt du glaubst, wenn Böhmermann das Gedicht über Obama verfasst hätte, hätte Merkel die Ermächtigung verweigert?
Ach bitte... Du versuchst hier was Du auch in anderen Themen immer mal wieder versuchst: Jene die nicht Deiner Ansicht sind zu diskreditieren. Das ist dann Pöbel oder eben anbiedern beim Pöbel. Dabei ist doch der größte Teil des politischen Betriebes wie auch der größte Teil der Künstler und Journalisten eher gegen die Entscheidung der Kanzlerin. Im Ausland lachen sie sich schlapp darüber. Selbst die Washington Post und die New York Times haben darüber geschrieben und kritisieren Merkel:

"New York Times" kritisiert Merkels Präzedenzfall
Nach der "Washington Post" kritisiert auch die "New York Times" Merkels Entscheidung im Fall Böhmermann. Die Strafverfolgung sei wie das Bezahlen von Lösegeld an einen Kidnapper, findet die Zeitung.
http://www.welt.de/politik/ausland/...-Times-kritisiert-Merkels-Praezedenzfall.html

Und nein, damit will ich nicht sagen Merkel müsse sich jetzt schon nach der ausländischen Presse richten. Aber hier zu behaupten es sei "der Pöbel" der gegen diese Entscheidung sei... das ist im Gesamtkontext ziemlich schwach.
Was willst du dann mit diesem Argument sagen, wenn nicht, dass sich Merkel nach der ausländischen Presse richten soll? Es gibt auch im Bundesrat immer Schreihälse, die sich aufregen, solang die endgültige Entscheidung nicht auf ihren Schultern lastet. Und es gibt immer Journalisten, die auf der Suche nach möglichst vielen Klicks möglichst gewagte Thesen aufstellen. Und die sollen jetzt unsere Außenpolitik bestimmen? Na dann gute Nacht.

Auch Böhmermanns Showeinlage hat einen inhaltlichen Schwerpunkt. Da gehts um die Einschränkung der Presse bzw. künstlerischen Freiheit und daher erklärt Böhmermann was erlaubt ist und was nicht - in Deutschland. Und das alles logischerweise auf Kosten Erdogans da der vorher einen Eingriff der Regierung in die Pressefreiheit bzw. Kunstfreiheit forderte und sowieso wegen jedem Scheiß den deutschen Botschafter einbestellt und sich beschwert.

Und warum Du der Ansicht bist, die Regierung sollte eine Klage gegen Extra3 nicht zulassen (würde er auf 103 klagen), obwohl sie Erdogan in Richtung des IS rücken und ihm unterstellen alle Kurden zu hassen und zu bombardieren... das hast Du mir noch nicht erklären können. Denn auch das kann ja eine Verunglimpfung der Person sein. Würde Erdogan also darauf klagen... sollte Merkel diese Klage dann nicht auch zulassen?
Denkst du wirklich, bei Böhmermanns Einlage läge der Schwerpunkt auf dem "edukativen Aspekt" (wie das VG Berlin das genannt hat)? Das sehe ich ganz anders. Gerade im Hinblick auf die Länge des Gedichts und die Ausführlichkeit der Beleidigungen wage ich das schwer in Zweifel zu ziehen.
Und doch, eine andere Entscheidung bei extra3 hätte ich für völlig legitim gehalten. Weil dort der Schwerpunkt eben nicht auf dem Intimbereich (und ähnlichen persönlichen Beleidigungen ohne Mehrwert) lag, sondern auf Erdogan als Politiker und Staatsoberhaupt der Türkei. Da hat sich die Regierung ja auch im Vorfeld eindeutig positioniert; richtigerweise, wie ich finde.
 
Was ist genau der Unterschied zwischen einem Prüfbericht und einem Gutachten?
Keine Ahnung. Was ist denn der Unterschied und warum ist das wichtig? Du sagtest, die Regierung habe ein Gutachten eingeholt und egal wie auch immer man es nun nennt hat sie ohne entschieden. Das ist doch wohl der bedeutendere Punkt oder?


Nochmal: es ist völlig egal, dass es um eine satirische Sendung geht. Was ändert das? In der Frage der Ermächtigung gem. § 104a spielt das überhaupt keine Rolle. Und bzgl früheren Fällen hast du selbst schon den Schweizer Fall zitiert, in dem die Bundesregierung die Ermächtigung erteilt hat und laut statistischem Bundesamt gab es einen Fall 2010 und einen 2013 - in beiden kam es zu Verurteilungen (womit auch bestätigt ist, dass die Bundesregierung die Ermächtigung erteilt hat).
Juristisch ist das egal und ich sagte doch: Juristisch ist die Sache okay. Politisch ist es m.A.n. dumm weil Merkel sowohl nach innen als auch nach außen ein wirklich mieses Zeichen sendet und sich selbst in eine Situation manövriert hat in der sie als erpressbar erscheint und m.A.n. vermutlich auch ist.


Das heißt du glaubst, wenn Böhmermann das Gedicht über Obama verfasst hätte, hätte Merkel die Ermächtigung verweigert?
Nein, natürlich hätte sie es da auch zugelassen. Mir ist ehrlich gesagt nicht mal klar wie Du auf die Frage kommst.

Was willst du dann mit diesem Argument sagen, wenn nicht, dass sich Merkel nach der ausländischen Presse richten soll?
Du willst alle die nicht Deiner Ansicht sind zum Pöbel erklären oder aber eben zu Parteien die sich beim Pöbel anbiedern. Ich habe Dir nur Belege dafür gebracht, dass ich mit meiner Ansicht nicht nur nicht alleine dastehe sondern die Sache von vielen Politikern, Journalisten, Künstlern etc. ähnlich gesehen wird - und zwar im In- und Ausland. Insofern solltest Du Dein Pöbel-Argument vielleicht beerdigen. ;)


Es gibt auch im Bundesrat immer Schreihälse, die sich aufregen, solang die endgültige Entscheidung nicht auf ihren Schultern lastet. Und es gibt immer Journalisten, die auf der Suche nach möglichst vielen Klicks möglichst gewagte Thesen aufstellen. Und die sollen jetzt unsere Außenpolitik bestimmen? Na dann gute Nacht.
Versuch hier nicht meine Argumentation zu verdrehen (siehe oben). Ansonsten zeig mir wo ich so etwas gesagt habe.


Denkst du wirklich, bei Böhmermanns Einlage läge der Schwerpunkt auf dem "edukativen Aspekt" (wie das VG Berlin das genannt hat)? Das sehe ich ganz anders. Gerade im Hinblick auf die Länge des Gedichts und die Ausführlichkeit der Beleidigungen wage ich das schwer in Zweifel zu ziehen.
Wir können beide nicht in Böhmermanns Kopf gucken, oder die Köpfe seiner Redaktion. Ich vermute das es ihm v.a. um größtmögliche Provokation ging und ich glaube das er eine Löschung aus der Mediathek wollte - hat er ja sozusagen vorhergesagt und nach Medienberichten auch sofort zugestimmt. Dürfte also zum Plan gehört haben. Einfach nur mal die Sau rauslassen... ne, eher nicht. Ich mag ihn zwar nicht und finde er wird zu sehr gehyped (auch vorher schon) aber nen bisschen cleverer ist er dann doch.


Und doch, eine andere Entscheidung bei extra3 hätte ich für völlig legitim gehalten. Weil dort der Schwerpunkt eben nicht auf dem Intimbereich (und ähnlichen persönlichen Beleidigungen ohne Mehrwert) lag, sondern auf Erdogan als Politiker und Staatsoberhaupt der Türkei. Da hat sich die Regierung ja auch im Vorfeld eindeutig positioniert; richtigerweise, wie ich finde.
Noch mal: Auch in Böhmermanns Showeinlage war der Schwerpunkt, nicht das Gedicht. Und irgendwie checkst Du offenbar nicht, dass es doch genau darum ging: Schmähkritik, persönlich beleidigend und ohne Mehrwert. In Summe mit dem Kontext, der deutlich umfangreicher ist (siehe unten), ist der Mehrwert aber eben trotzdem da. Toll muss man das dann immer noch nicht finden. Aber so oder so bleibt das alles vollkommen subjektiv, auch Extra3. Du bist bei Extra3 der Ansicht das geht so in Ordnung während vielleicht andere über ne total überzogenes nur müde lächeln würden während sie sich tief getroffen fühlen würde wenn man ihnen eine Nähe zum IS nachsagt und das sie ganze Menschengruppen bombardieren und hassen. So simpel wie Du das hier darstellen willst ist es eben nicht.


Kontext im Verhältnis zum "Gedicht" - letzteres in rot:


Jan Böhmermann: Willkommen in Deutschlands Quatschsendung Nummer eins! Wir sind’s. Wir haben mit Satire nichts am Hut.

Sidekick Ralf Kabelka: Genau!

Böhmermann: Was die Kollegen in Hamburg bei "Extra 3" da gemacht haben, diese dicken Bretter, die können wir hier, sind wir nicht imstande zu bohren.

Kabelka: Schaffen wir nicht!

Böhmermann: Und ich sage: Hut ab! Große Nummer!

Kabelka: Das ist eine ganz andere Liga. Auch die "heute-show", wie gut die ist!

Böhmermann: Die "heute-show", die finde ich richtig gut. Wenn ich in der Vergangenheit gerüchteweise gehört habe, dass wir hier scharf auf den Sendeplatz sind von der "heute-show", oder auf irgendwas, das Oli Welke gehört: Das würde ich niemals sagen, das stimmt nicht, auf gar keinen Fall. Oli! (Kusshand) Liebe Grüße! Riesenfan! Schau ich jede Woche, um mich inspirieren zu lassen. Und Satire, Extra3, hat in dieser Woche fast den Dritten Weltkrieg ausgelöst. Dafür erst mal einen großen Applaus. Super, ja, mit ’ner super Nummer. Offensichtlich schaut man in der Türkei jede noch so kleine Satire- oder Quatschsendung, wahrscheinlich auch diese. Liebe Türken, wenn Sie das jetzt sehen, vielleicht müssen wir Ihnen kurz mal etwas erklären. Was die Kollegen von Extra3 gemacht haben, also inhaltlich, humorvoll mit dem umgegangen sind, was sie da quasi politisch unten tun, Herr Erdogan, das ist in Deutschland, in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit von der Meiungsfreiheit

Kabelka: Artikel 5.

Böhmermann: Was?

Kabelka: Artikel 5, Grundgesetz.

Böhmermann: Artikel 5 unseres Grundgesetzes, unserer tollen Verfassung. Das darf man hier. Da können Sie nicht einfach sagen: Die Bundesregierung soll die Satire zurückziehen. Oder: Das muss gelöscht werden aus dem Internet. In Deutschland ist so was erlaubt, und ich finde es ganz toll, wie in dieser Woche die Zivilgesellschaft aufgestanden ist. Von Beatrix von Storch, die noch vor zwei Wochen mich erschießen lassen wollte wegen dieses komischen Songs, den wir hier gemacht haben - und jetzt ist sie auf einmal ganz vorne dabei, wenn es um Pressefreiheit und Kunstfreiheit geht. Alle Leute waren auf einmal auf einer Linie: Das muss zugelassen werden, je suis Extra3. Herr Erdogan, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa, Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Es gibt Kunstfreiheit, das eine ist Satire und Kunst und Spaß, das ist erlaubt – und auf der anderen Seite, wie heißt es?

Kabelka: Schmähkritik heißt das.

Böhmermann: Schmähkritik, das ist ein juristischer Ausdruck. Was ist Schmähkritik?

Kabelka: Wenn Du Leute diffamierst, wenn Du einfach nur so unten herum argumentierst, wenn Du sie beschimpfst und wirklich nur bei privaten Sachen, die die ausmachen, herabsetzt.

Böhmermann: Herabwürdigen, das ist Schmähkritik. Und das ist in Deutschland auch nicht erlaubt. Haben Sie das verstanden, Herr Erdogan?

Kabelka: Das kann bestraft werden.

Böhmermann: Das kann bestraft werden?

Kabelka: Das kann bestraft werden.

Böhmermann: Und dann können auch Sachen gelöscht werden, aber erst hinterher, nicht vorher.

Kabelka: Ja, erst hinterher.

Böhmermann: Ist vielleicht ein bisschen kompliziert, vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel ganz kurz.

Kabelka: Ja, dann mach doch mal.

Böhmermann: Ich hab ein Gedicht, das heißt "Schmähkritik". Können wir vielleicht dazu so eine türkisch angehauchte Version von nem Nena-Song haben? (Die gewünschte Musik erklingt) Und die türkische Flagge im Hintergrund bei mir? (Der Hintergrund ändert sich) Sehr gut. Und das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen.

Kabelka: Darf man nicht machen.

Böhmermann: Wenn das öffentlich aufgeführt wird, das wäre in Deutschland verboten und da könnte man dann… Okay, das Gedicht heißt "Schmähkritik".

Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan, der Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann, der Mädchen schlägt
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er Ziegen ficken
und Minderheiten unterdrücken,

Das wäre jetzt quasi ne Sache, die…


Kabelka: Nee.

Böhmermann:

Kurden treten, Christen hauen
und dabei Kinderpornos schauen.
Und selbst abends heißt’s statt schlafen,
Fellatio mit hundert Schafen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.


Wie gesagt, das ist ne Sache…

Kabelka: Das darf man nicht machen.

Böhmermann: Das darf man nicht machen.

Kabelka: Nicht Präsident sagen.

Jeden Türken hört man flöten,
die dumme Sau hat Schrumpelklöten.
Von Ankara bis Istanbul
weiß jeder, dieser Mann ist schwul,
pervers, verlaust und zoophil -
Recep Fritzl Priklopil.
Sein Kopf so leer wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbang-Feier.
Bis der Schwanz beim Pinkeln brennt,
das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.

Und das dürfte man jetzt in Deutschland (Applaus, Böhmermann fuchtelt mit den Händen)

Kabelka: Unter aller Kajüte! Nicht klatschen!

Böhmermann: Das ist jetzt ne Geschichte, was könnte da jetzt passieren?

Kabelka: Unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek. Das kann jetzt rausgeschnitten werden.

Böhmermann: Wenn jetzt die Türkei oder der Präsident was dagegen hat, müsste er sich in Deutschland erst mal nen Anwalt suchen. Ich kann Ihnen sehr empfehlen unseren Scherzanwalt Dr. Christian Witz in Berlin.

Kabelka: Ja, er berät ja auch den Berliner Bürgermeister.

Böhmermann: Der berät auch den Berliner Bürgermeister? Unser Scherzanwalt Dr. Christian Witz?

Kabelka: Der macht einfach alles: Atze, Pocher und den Berliner Bürgermeister.

Böhmermann: Unser Scherzanwalt Dr. Christian Witz? Dann nehmen Sie sich nen Anwalt, sagen Sie erst mal, Sie haben da was im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt, Schmähkritik, und dann geht man erst mal vor ein Amtsgericht, ne? Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung. Dann wird vielleicht die Sendung oder der Sender, der das gemacht hat, sagen: Nö, das sehen wir anders. Dann geht man die Instanzen hoch und irgendwann, nach drei, vier Jahren - wichtig ist, Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet.

Kabelka: Ja.

Böhmermann: Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet.

Kabelka: Aber das macht doch keiner.

Böhmermann: Das macht keiner, kann ich mir auch nicht vorstellen (Gelächter im Publikum).

Kabelka: Man hat’s ja in der Mediathek normalerweise.

Böhmermann: Warum soll man es dann ins Netz stellen? Ist es jetzt klar?

Kabelka: Ich glaub schon.

Böhmermann: Ich finde es ganz wichtig.
http://www.badische-zeitung.de/deut...text-des-geloeschten-gedichts--120693256.html
 
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