Jan Böhmermann ...

Werbung:
https://www.tagesschau.de/inland/tuerkei-boehmermann-103.html

Solange nach uneren hiesigen Kriterien diese Satire juristisch geprüft wird, ist es doch in Ordnung. Was auf keinen Fall passieren darf, ist die Empfindlichkeit des Erdogans zu berücksichtigen.

Ich glaube nicht, dass das gravierende Folgen für unser Land haben wird. Egal ob der Böhmermann nun eine Geldstrafe aufgebrummt bekommt, vom Richter nur mit dem großen Zeigefinger ein Dududu gezeigt bekommt oder die Klage im Sande verläuft.

Wäre ich Richterin, würde ich die Satire auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen und das Ergebnis veröffentlichen, da würde Erdogan aber alles andere als gut bei abschneiden... :D
 
Ich glaube nicht, dass das gravierende Folgen für unser Land haben wird. Egal ob der Böhmermann nun eine Geldstrafe aufgebrummt bekommt, vom Richter nur mit dem großen Zeigefinger ein Dududu gezeigt bekommt oder die Klage im Sande verläuft.
Eine Strafe, gleich welcher Art, wäre auf jeden Fall die Folge einer Anklage und Verurteilung und somit ein Nachgeben Erdogans Forderung. Meinungsfreiheit, künstlerische Freiheit, Demokratie wären damit in Frage gestellt.

Doch ich sehe das schon kritisch, und ich denke das ist ein Fall, bei dem Frau Merkel jetzt ihr wahres Gesicht wird zeigen müssen, zumal hier nichts mehr zu vertuschen ist. Es wird sich zeigen in wieweit sie ihr Land/Volk, unsere Kultur und Werte beim großen Deal mit der Türkei mit verschachert hat.

Gab es in der Türkei Anklage und Strafverfolgung als Frau Merkel dort auf Plakaten mit Hitlerbärtchen dargestellt wurde?
http://www.faz.net/aktuell/politik/...ettungspolitik-stein-und-suende-12138440.html

R.
 
Bei der Angelegenheit gibt es zwei Möglichkeiten wie sich das ganze auswirkt.
Die erste ist eine Außenpolitische - gibt es keine Strafe ist der Erdogwie, Edogwan, Erdogan beleidigt und nimmt keine Flüchtlinge mehr zurück.
Die zweite Möglichkeit ist er wird bestraft, dann gibt es Probleme bei der Innenpolitik. Glaube kaum, dass sich das viele erklären können wieso man dafür bestraft wird wenn es für andere, siehe Link von Ruhepol, keine Strafe gibt.
 
https://www.tagesschau.de/inland/tuerkei-boehmermann-103.html

Solange nach uneren hiesigen Kriterien diese Satire juristisch geprüft wird, ist es doch in Ordnung. Was auf keinen Fall passieren darf, ist die Empfindlichkeit des Erdogans zu berücksichtigen.

Ich glaube nicht, dass das gravierende Folgen für unser Land haben wird. Egal ob der Böhmermann nun eine Geldstrafe aufgebrummt bekommt, vom Richter nur mit dem großen Zeigefinger ein Dududu gezeigt bekommt oder die Klage im Sande verläuft.

Wäre ich Richterin, würde ich die Satire auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen und das Ergebnis veröffentlichen, da würde Erdogan aber alles andere als gut bei abschneiden... :D

aussehen würde er dabei bestimmt nicht gut.....mag ihn ja alles andere als gerne..:)...aber böhmermann hat für mich einfach übertrieben und sich selbst etwas lächerlich dabei gemacht...auch wenn er sagt, er sagt was in deutschland nicht gesagt werden darf...meißt geht man halt unter die gürtellinie wenn man keine anderen argumente mehr hat...erscheint ein bisschen hilflos für mich...;)
 
Ich tippe mal, Böhmermann bekommt eine Geldstrafe und dann hat sichs und Erdogan kann sich wieder beruhigen.
Es gibt einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung eines Staatsobehaupts mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Ein Paragraph, der allerdings noch nie (?) angewandt wurde, wahrscheinlich weil bisher auch noch nie so unter der Gürtellinie beleidigt wurde - und wenn - diese Staatsoberhäupter dann bedeutend cooler und gelassener damit umgingen. Erdogan ist nun mal ein richtiger, kleiner Hitzkopf.
Zum Urlaub in der Türkei würde ich Böhmermann allerdings nicht mehr raten.:D
 
Werbung:
http://dejure.org/gesetze/StGB/103.html
1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Lese ich den Paragrafen richtig? Der Erdogan muss sich zum Zeitpunkt der Verunglimpfung im deutschen Bundesgebiet aufgehalten haben... das hat er doch gar nicht.
 
Zurück
Oben