Hedonnisma
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Fürchterlich.
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Ich kann das nicht beantworten, weil ich da juristisch nicht versiert bin.Es ist doch gesetzlich erst mit 14 erlaubt, sexuelle Handlungen auszuführen.
Wie kann der dann frei gesprochen werden bei einem 12 Jährigen Mädchen?
Ich kann das nicht beantworten, weil ich da juristisch nicht versiert bin.
Was in solchen Fällen leider immer größere Bedeutung bekommt, ist die Sozialisierung mancher junger Männer.
Wie im verlinkten Artikel nachzulesen ist, ärgert sich auch der Anwalt des Mädchens
über "die Verachtung", die der junge Mann seiner Mandantin gegenüber an den Tag legte.
Und er zitiert aus einem Chat-Verlauf mit einem Freund. "Scheiß Nutte" ist noch eine der höflicheren Bezeichnungen.
Ein 12 jähriges Mädchen was Nacktfotos verschickt erweckt dadurch einen falschen Eindruck? Hallo, wo leben wir denn....
Ich weiß nicht wie du mein post verstanden hast, aber ich bin einfach total entsetzt, dass man einem Kind vorwirft Nacktfotos verschickt zu haben.Du darfst da nicht mit den Augen einer gestandenen Frau herangehen.
Das Mädchen wurde von mutmaßlich 17 (!) Jugendlichen über 4-5 Monate missbraucht. Was macht das wohl mit der Psyche eines Kindes?
Die Nacktfotos wurden danach verschickt. Dazu fallen mir viele Möglichkeiten ein. Manipulation, z.b. Liebesversprechungen seitens des Täters, Bedrohungen in allen möglichen Formen bis zur Gewaltandrohung.
Bei dem Mädchen völlige Verwirrung, Angst und Traumatisierung, die damals noch nicht ins Bewusstsein vorgedrungen ist und somit erstmal die Flucht nach vorne.
Die Gefühle des Ekels, der Ohnmacht, des Widerstands, des sich benutzt- und beschmutzt fühlens, und alles was noch dazu gehört, können in dem Alter noch nicht angemessen wahrgenommen und erst recht nicht verarbeitet werden.
Man kann von einem so jungen Mädchen nicht erwarten, dass es den Überblick über derartige Grenzverletzungen hat und somit souverän reagiert.
Diese Erkenntnisse kommen erst später und möglichst mit professioneller Hilfe.
Und es ist ja auch so, dass sie wegziehen mussten und es ihr schlecht geht.
Wie die Gutachterin da keine posttraumatische Belastungsstörung erkannt haben will, ist mir völlig rätselhaft.
Ich weiß nicht wie du mein post verstanden hast, aber ich bin einfach total entsetzt, dass man einem Kind vorwirft Nacktfotos verschickt zu haben.
Was für eine Gesellschaft!!Ich weiß nicht wie du mein post verstanden hast, aber ich bin einfach total entsetzt, dass man einem Kind vorwirft Nacktfotos verschickt zu haben.
Einmal mehr: Nein ist Nein.
Gilt wohl nicht für jedefrau...
So.
Fazit - durch die Blume: selber schuld. Und: tu nicht so blöd, du hast es doch auch gewollt.
Verteidigung: Einvernehmlichkeit und „keine klassische Vergewaltigung„
Die Verteidigung stellte die Tat als einvernehmlich dar. Das Mädchen hätte „um Hilfe schreien“ oder sich anderweitig wehren können. Ein „Nein“, so der Verteidiger, sei nicht automatisch als Ablehnung einer sexuellen Handlung zu verstehen.
Begründung des Gerichts für den Freispruch
Das Gericht folgte dieser Argumentation zum Teil. Es ging davon aus, dass der Angeklagte „gefragt und gebettelt“ habe und davon ausgegangen sei, dass das Mädchen einverstanden gewesen sei. Außerdem sei kein bleibender psychischer Schaden festgestellt worden.
... unglaublich. Bei einer 12 jährigen - ein Kind.Auch das Nachtat-Verhalten, dass das Kind dem Angeklagten nach dem Vorfall weitere explizite Aufnahmen schickte, deutet für den Senat darauf hin, dass das Kind nicht traumatisiert gewesen sei. Grundsätzlich meint Hahn: „Es passiert oft, dass man erst ‚Nein‘ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“
Aus der Urteilsbegründung
Fragwürdiges Signal an die Gesellschaft
Das Urteil wirft ernsthafte Fragen auf: Welche Rolle spielt ein klares „Nein“ in der juristischen Bewertung? Ist es zulässig, ein Kind so lange unter Druck zu setzen, bis es „nachgibt“? Die Interpretation des Gerichts, dass Überredung auf Einverständnis hindeutet, wird von Experten und Opferschutzorganisationen scharf kritisiert.
Fazit zum Freispruch im Vergewaltigungsprozess
Der Fall zeigt, wie dringend notwendig eine gesellschaftliche und juristische Debatte über Einvernehmlichkeit und die Wahrnehmung von Opfern sexueller Gewalt ist. Ein „Nein“ muss ohne Interpretation gelten – alles andere ist eine gefährliche Relativierung.