Ruhepol
Sehr aktives Mitglied
Nein, so einfach ist es nicht, zumindest nicht in D. Bei Hunden, Hund und Katz' und bei "mehreren" Katzen muss der Vermieter vorher gefragt werde.wenn da nichts steht, dann kannst du machen..
In unserem Mietvertrag stand auch nichts, als ein kniehoher Hund bei uns einzog, und die Vermieterin verklagte uns auf Abschaffung des Tieres. Wir hatten die Unterschriften aller Mitmieter - wir wohnten alle schon ewig in dem Haus - dass der Hund niemanden stört, kein Kläffer und nicht aggressiv ist, und wir hatten einen Richter der offensichtlich selbst Hundebesitzer ist. Unser Anwalt sagte vorher, dass das Ergebnis ausschließlich davon abhängt welche Haltung der Richter Hunden gegenüber hat. Findet er jeden Tag Hundekacke in seinem Vorgarten, würden wir wohl Pech haben, hat er selbst einen Hund, dann würde er wohl für uns entscheiden.
Tierhaltung IMMER vorher mit einem neuen Vermieter klären, das kann sonst nur Ärger geben.
Hier bekommt man übrigens auch sehr schwer ein Mietobjekt in dem Tierhaltung erlaubt ist, nichtmal in EFHs will man sie haben.
R.
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