Siriuskind
Sehr aktives Mitglied
Das kostet bei entsprechendem Willen nur einen Gesetzesentwurf. Art. 20a des GG steht nicht zur Disposition und diese Ausnahmeregelung ist unerträglich...
LG
Grauer Wolf
Aha. Nun ja, wenn ich die Zustände in den "normalen" Schlachtbetrieben sehe und in der Massentierhaltung an sich, finde ich es recht scheinheilig, sich an Schächtungen hochzuziehen.
Ausserdem kann Fleisch von geschächteten Tieren auch aus dem Ausland bezogen werden, sollte es hier nicht möglich sein.
Mit den Beschneidungen genauso. Anstatt es zu verbieten, was dann erst recht zu unlauteren Handlungen führt, sollte es unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Und ich rede über Beschneidungen von Jungs, nicht von Mädchen, das steht ausser Diskussion und hat auch im Islam keine Berechtigung, auch wenn es in einigen islamischen Ländern ( vor allem in Afrika ) gemacht wird, aber es ist eine Handlung aus sehr antiker Zeit!