Joey
Sehr aktives Mitglied
(p.s. eine Vermutung ist keine Behauptung)
Rath und Hamer sind studierte Ärzte und so ziemlich die einzigen Personen, die Menschen gesundheitlich geschadet haben. Beleg: Berichte aus den Medien. Lebensläufe kannst Du selbst recherchieren.
Woher willst Du wissen, dass das die einzigen sind, die Menschen gesundheitlich geschadet haben? Weil diese beiden Fälle in den Medien am meisten hochgekocht sind?
Hier findest Du z.B. einen Bericht, wo ein paar mehr Menschen auftauchen, die anderen Menschen mit der Behauptung heilen zu können, geschadet haben:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84162355.html
Und davon waren bei weitem nicht alle erwähnten "Wunderwuzzies" Ärzte.
Menschen, die mündig sind, dürfen ansonsten für sich entscheiden, welcher Art von Behandlung sie sich unterziehen wollen.
Und wo nehme ich ihnen das Recht? Das tue ich doch gar nicht. Weder kann noch will ich das.
Menschen, die mündig sind, sollten aber auch nicht lange suchen müssen, um Information und gute Argumente zu finden, die deutlich gegen diverse Behauptungen sprechen.
Und wie bei Ärzten wäre ein Kunstfehler oder Pfusch dann eine Fehlbehandlung innerhalb des Konzeptes bzw. der Behandlungsmethode, die es nachzuweisen gilt.
Und eine gesunheitliche Schädigung muss dann auch nachweislich kausal auf den Geitheiler zurückzuführen sein.
Ein kausaler Zusammenhang ist doch schon gegeben, wenn der Heiler (oder die Mundpropaganda) vollmundig ertzählt: "Ich habe Menschen geholfen, denen die Schulmedizin nicht mehr helfen konnte." Wenn das in der Form und Rate wahr wäre, wie bei solchen Berichten durchscheint, wäre die "Schulmedizin" sinnlos und man sollte sofort zum entsprechenden Heiler gehen.
Desweiteren: Um z.B. als Risiko oder Nebenwirkung auf dem Beipackzettel aufgenommen zu werden, muss ein kausaler Zusammenhang NICHT belegt sein. Da reicht es schon aus, dass ein Arzt berichtet: "Ein Patient hat Beandlung XY erhalten und bekam das unerwartete Symptom Z."
Ein Mensch, der wider besseren Wissens mit einer Krebserkrankung sich einer schulmedzinischen Behandlung verweigern will, darf das tun, wenn er nicht zu dem Kreis der Schutzbefohlenen gehört, also Kinder und Menschen die für unmündig erklärt wurden. Das kannst Du dem Anbieter esoterischer Methoden nicht anlasten, solange er sich legal und ihm Rahmen geltender Gesetze bewegt.
Klar, dürfen die Menschen das. Ich wüsste nicht, wo ich irgendwem das Recht abspreche. Ich darf aber trotzdem deutlich sagen, dass die Behauptungen der Heiler unglaubwürdig (bestenfalls unbelegt) sind. Und ich darf auch weiter ausführlich erklären, warum das so ist.
Und Hamer wurde auch erst juristisch griffig, als es um ein Kind ging. Oder eben wo illegal Heilversprechen gemacht wurden.
Hamer wurde medienwirksam griffig, als es um ein Kind ging. Juristisch sind da viele weitere Fälle mehr relevant.
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