Ahorn
Sehr aktives Mitglied
siehst, auch das habe ich nicht gemeint, nicht im gleichen Raum. Es kann auch ein kleiner Nebenraum sein. Es kann im Eingangsbereich sein, im Gartenbereich der Gasstätte sein.
Und genauso etwas haben Gaststätten gemacht und es eckte an bei den Nichtrauchern, denn sie konnten denn ja da nicht hingehen, weil da rauchte es ja.
Darum, eine Ecke irgendwo reicht. Genauso in Betrieben, auch meinetwegen draußen, überdacht, mit einer kleinen Sitzgelegenheit.
Aber auch so etwas eckt bei Nichtrauchern an, weil der Rauch könnte ja ........
Das ist dann das Problem der angeeckt fühlenden Nichtraucher, würde ich mal sagen. Wenn es zwei Bereiche gibt, jeweils mit Raucherlaubnis und Rauchverbot, dann ist das in meinen Augen ok und auch gerecht.
Natürlich sollten beide ungefähr gleich attraktiv gestaltet sein (also keine Glaskaschterln oder ähnliches - und auch der Nichtraucherbereich sollte gemütlich sein, einfach dass sich rauchende wie nichtrauchende Menschen wohlfühlen können). Ich denke, dass es auch viele Menschen gibt, die mit einer solchen Regel kein Problem haben - ganz egal, welchen Bereich sie persönlich bevorzugen.

