Es gibt zwar keine zwingende Vorschrift, sich zu einer anerkannten Rechtsschule zu bekennen, da diese erst nach dem Tod des Propheten Mohammed entstanden sind und darum auch kein koranisches Gebot besteht.
Jedoch vertreten einige unter den Madhhab-Anhängern die Auffassung, man müsse unbedingt einer der Rechtsschulen angehören und deren Lehren befolgen. Ansonsten mache man sich sündhaft; manche behaupten sogar man werde sonst ungläubig (Kafir) und werde somit aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen.
Diese strenge Meinung mancher Gelehrten kann insgesamt so zusammengefasst werden, dass bei einem Muslim die Pflicht einer traditionellen Rechtsschule zu folgen bestehe, manche sagen sogar per Taqlid, also mit der "blinden" Nachahmung, ohne etwas zu hinterfragen oder auszulassen.
Eine eigenständige Interpretation, sogenannter Idschtihad wäre selbst von heutigen Gelehrten nicht mehr zulässig und führe zum Ausschluss aus der Rechtsschule oder gar der Religion.
Eine Ausnahme aber die deutliche Minderheit, bilden die ultrakonservativen Salafisten und Wahhabiten, welche die Lehren sämtlicher Rechtsschulen ablehnen.
Diese sehr orthodoxen Richtungen vertreten die absolute Gegenmeinung, dass niemand gezwungen sei einer Rechtsschule zu folgen oder gar Taqlid auszuüben.
Wer an einer Rechtsschule festhalte, begehe schon dadurch eine Sünde, weil diese Lehren eine unerlaubte und somit ungültige Erneuerung in der Religion (Bidʿa) seien, da diese erst nach dem Tod des Propheten entstanden wären. Manche behaupten sogar wer einer diesen Rechtsschulen folge, werde so ein Ungläubiger (Kafir). Die Rechtsschulen seien eine völlige Fehlentwicklung und darum unzulässig.
Des Weiteren wird die Meinung vertreten, man müsse sich wegen diesen Gründen für die Abschaffung dieser Madhhabs einsetzen. Man soll, ohne die Meinungen der früheren und heutigen Gelehrten zu beachten, direkt zu den Ur-Quellen des Islams zurückgreifen, ohne auf die Lehren der Rechtsschulen einzugehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Madhhab