Die Strömungen? Die Gruppen? Die Völker? Die Wanderungen? Die Kämpfe?
Kannst eh alles im I-Net nachlesen.
Ich möchte wissen, wie DU das siehst. Oder stimmst Du mit allem ein was da steht?
Hier steht u.a. das, was ich wiederholt, mit eigenen Worten beschrieb.
Es gibt zwar keine zwingende Vorschrift, sich zu einer anerkannten Rechtsschule zu bekennen, da diese erst nach dem Tod des Propheten Mohammed entstanden sind und darum auch kein koranisches Gebot besteht. Jedoch vertreten einige unter den Madhhab-Anhängern die Auffassung, man müsse unbedingt einer der Rechtsschulen angehören und deren Lehren befolgen. Ansonsten mache man sich sündhaft; manche behaupten sogar man werde sonst ungläubig (Kafir) und werde somit aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen.
Diese strenge Meinung mancher Gelehrten kann insgesamt so zusammengefasst werden, dass bei einem Muslim die Pflicht einer traditionellen Rechtsschule zu folgen bestehe, manche sagen sogar per Taqlid, also mit der "blinden" Nachahmung, ohne etwas zu hinterfragen oder auszulassen. Eine eigenständige Interpretation, sogenannter Idschtihad wäre selbst von heutigen Gelehrten nicht mehr zulässig und führe zum Ausschluss aus der Rechtsschule oder gar der Religion.
Eine Ausnahme aber die deutliche Minderheit, bilden die ultrakonservativen Salafisten und Wahhabiten, welche die Lehren sämtlicher Rechtsschulen ablehnen. Diese sehr orthodoxen Richtungen vertreten die absolute Gegenmeinung, dass niemand gezwungen sei einer Rechtsschule zu folgen oder gar Taqlid auszuüben. Wer an einer Rechtsschule festhalte, begehe schon dadurch eine Sünde, weil diese Lehren eine unerlaubte und somit ungültige Erneuerung in der Religion (Bidʿa) seien, da diese erst nach dem Tod des Propheten entstanden wären. Manche behaupten sogar wer einer diesen Rechtsschulen folge, werde so ein Ungläubiger (Kafir). Die Rechtsschulen seien eine völlige Fehlentwicklung und darum unzulässig. Des Weiteren wird die Meinung vertreten, man müsse sich wegen diesen Gründen für die Abschaffung dieser Madhhabs einsetzen. Man soll, ohne die Meinungen der früheren und heutigen Gelehrten zu beachten, direkt zu den Ur-Quellen des Islams zurückgreifen, ohne auf die Lehren der Rechtsschulen einzugehen.
Eine anderer Unterschied ist, dass die Rechtsschulanhänger das gemeinsame rituelle Gebet (ṣalāt) hinter einem Wahhabiten, der als Imam (Vorbeter) fungiert verrichten dürfen. Hingegen ist die Frage, ob ein Wahhabite hinter einem Imam, der ein Rechtsschulanhänger ist beten darf, nicht eindeutig geklärt. Es gibt hierzu verschiedenen Ansichten unter den Wahhabiten; die meisten lehnen dies jedoch ab, was wiederum die Madhhab-Anhänger empört.
Eine weitere bekannte, jedoch weniger relevante Meinungsverschiedenheit zwischen diesen beiden Gegenpolen ist, ob Gott (Allah) an einem bestimmten Ort existiere oder nicht. Die Meinung, dass Gott (nur) an einem bestimmten Ort existiere wird von den Salafisten vertreten.
Zwischen den Vertretern der Madhhab (Anhänger der Rechtsschulen) und der diese ablehnenden Salafisten und Wahhabiten, kam und kommt es deshalb, wegen unter anderem diesen genannten Meinungsverschiedenheiten, immer wieder zu Streitigkeiten und sogar Feindseligkeiten.
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wiki
Erst war da der Koran. DANN, im Verlauf, bildeten sich unterschiedliche Strömungen,....Zur Zeit, als der Koran herabgesandt wurde, gab es sie erst einmal nicht.
Sie entstanden aus der Tatsache heraus, dass unterschiedliche Menschen ihn unterschiedlich auslegten.
Wer waren diese Menschen, wodurch zeichneten sie sich aus?
Viele konnten damals noch nicht lesen und so folgten diese, je nach persönlicher Präferenz den unterschiedlichen Führern > Erhalt von Monopolstellungen, Macht - um ihre persönlichen Werte, Traditionen,... .zu sichern.
Ähnlich geschieht es noch heute - blindes Folgen, Unwissen...