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Zusammenfassend bietet keine der drei in Frage kommenden Koranverse einen eindeutigen Anhaltspunkt, dass Frauen ein Kopftuch oder einen gesichtsverhüllenden Schleier tragen sollen[5], jedoch beharren viele klassische Koraninterpreten darauf, dass es eine religiöse Pflicht für Musliminnen zum Tragen eines Kopftuches oder einer anderen Verschleierung (Hijab) gebe.[6]

Wiki

Schauen wir doch mal bei den wirklichen Quellen:

Da die Haare bzw. Frisur der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine gewisse Anziehung ausüben können, gilt für Frauen zusätzlich, daß sie ein Kopftuch tragen sollten. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24:31 sowie ein Ausspruch des Propheten Muhammed (s), nach dem von einer Frau nichts außer Gesicht und Händen zu sehen sein soll.

http://www.enfal.de/63fr1.htm


Koran (Sure 9,29) „ Kämpfet wider diejenigen aus dem Volk der Schrift, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben und die nicht als unerlaubt erachten, was Allah und Sein Gesandter als unerlaubt erklärt haben, und die nicht dem wahren Bekenntnis folgen, bis sie aus freien Stücken den Tribut entrichten und ihre Unterwerfung anerkennen.“
 
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Hi Jenny,

da steht aber nicht unmissverständlich und wortwörtlich: eine Frau muss ein Kopftuch tragen...

...und selbst wenn es dort in morderner Sprache stünde, täte Tany sicherlich etwas einfallen, es so umzuinterpretieren, dass da am Ende etwas herauskommt wie: Frauen sind fähig, mittels Seidenmalerei wundervolle Tücher zu bemalen, mit denen sie sich verhüllen können, wenn sie es möchten.

Oder so ähnlich. *g*

LG
Any
 
Bleiben wir mal beim Kopftuch, Jenny und d. Tatsache, dass ich mich auf den Koran berufe und nicht daruf, was der Prophet Mohammed (Friede sei mit ihm) gesagt und getan haben soll (Hadithe, Sunnah).


Der Koran zum "islamischen Kopftuch"

Zu Sure 24:31

Christoph Luxenberg
28.6.2005"Das 'islamische Kopftuch' ist ursprünglich sicherlich eine soziale Konvention gewesen, wie sie heute auch noch in gewissen Teilen Europas fortbesteht. ... Eine diesbezügliche religiöse Vorschrift lässt sich aber durch den koranischen Text in keiner Weise begründen."

Im Vorfeld seiner nächsten Buchpublikation hat sich Christoph Luxenberg bereit erklärt, seine syro-aramäische Neulesung einer koranischen Schlüsselpassage zum so genannten "islamischen Kopftuch" darzulegen. Dieses Thema, über das seit einiger Zeit öffentlich kontrovers debattiert wird und das durch die Medien – und zwar nicht nur in Deutschland – inzwischen zu einem Politikum geworden ist, könnte durch das neue philologisch begründete Textverständnis zur Versachlichung der Debatte beitragen:

Der Anspruch mancher Muslime, das als "islamisch" bezeichnete "Kopftuch" auch in öffentlichen Ämtern tragen zu dürfen, wird mit der religiösen Pflicht begründet, die durch gewisse Vorschriften des Korans bedingt sei. Diese Referenz auf den Text des Korans rechtfertigt die Hinterfragung des eigentlichen Sinngehalts der bisher von der Koranexegese angenommenen Aussagen. Hierzu soll die in der Studie [1] angewendete Methode verhelfen.

Eine Schlüsselstellung für die Verfechter des Kopftuches nimmt eine in Sure 24 Vers 31 vorkommende Passage ein. Dort heißt es (arabisch): "Wa-l-yadrib-na bi-khumuri-hinna alâ djuyûbi-hinna ", wörtlich: "Sie sollen ihre chumur über ihre Taschen schlagen". Von Rudi Paret wird dieser unklare Versteil so paraphrasiert: [2]

Das arabisch unverständliche Schlüsselwort "chumur" (im Plural) wird von dem berühmtesten Koranexeget (gest. 923) Tabari in seinem Tafsîr (arabischer Korankommentar) weder erläutert noch philologisch belegt. Aus seinen Ausführungen wird aber deutlich, dass er darunter "Kopftuch" versteht. Mit dem angeblichen "chimâr" (Singular von "chumur ") sollen nämlich Frauen [3], führt er hierzu lapidar aus.

In seinem Gefolge geht Siegmund Fraenkel bei der Besprechung der aus dem Aramäischen entlehnten Wurzel "chamr" (Gärung > Wein) auf dieses Wort kurz ein und vermerkt dazu: "Im Arabischen hat die Wurzel chamr augenscheinlich eine ganz andere Bedeutung, nämlich "decken, verbergen"; daher chimâr [4] .

Das Standardlexikon des klassischen Arabisch Lisân al-`arab (Sprache der Araber) bringt unter dieser Wurzel, neben der eigentlichen Bedeutung "gären", eine ganze Reihe von Redewendungen, deren verlesenes Verb "chamar" tatsächlich mit der Bedeutung "decken, zudecken" erklärt wird. So soll der Prophet u.a. gesagt haben: "chammirû âniyata-kum", was von Abû Amr als "decket eure Gefäße zu" gedeutet worden sei. Alles, was zugedeckt ist, sei demnach [5]. Dieses Verständnis mochte um so mehr eingeleuchtet haben, als man das Gefäß, in dem der Teig zubereitet wurde, mit einem solchen chimâr zudeckte, um den Gärungsprozess des Teiges zu beschleunigen. War nun dieses chimâr in der Regel ein Stück Stoff, so lag es nahe, die Bezeichnung chimâr auch auf das Kopftuch der Frau zu übertragen, zumal dieses ja eine zudeckende Funktion hat. Bei der Deutung von Sure 2:219 (Weinverbot) führt auch Tabari die Bedeutung von "chamr" (Gegorenes > Wein) folgerichtig auf den Umstand zurück, daß das Weingefäß "zugedeckt" werde, woraus resultiere, daß der Wein den Verstand des Weintrinkers in gleicher Weise "verdecke, zudecke". Davon sei auch das Frauen-chimâr abgeleitet, weil die Frau sich damit den Kopf [6]. Auf Grund dieser volksetymologischen Erklärung rechtfertigte man also diese Fehllesung, indem man auf die Idee verfiel, dem unverstandenen und falsch gelesenen Wort chimâr die erdachte Bedeutung "Kopftuch" zuzuweisen.

Im Vertrauen auf die Autorität der arabischen Ko-rankommentatoren und des Hauptlexikons der arabischen Sprache konnte der für seine verdienstlichen etymologischen Erkenntnisse besonders anerkannte S. Fraenkel, Schüler von Theodor Nöldeke, indessen nicht ahnen, dass bereits die arabischen Koranleser den dem Phonem "ch" entsprechenden und mit einem Oberpunkt bezeichneten arabischen Buchstaben verlesen hatten. Mit einem Unterpunkt versehen, ergibt nämlich der gleiche arabische Schriftzug das aramäische Phonem "g". Dies führt dazu, die koranische Fehllesung "chumuri-hinna" als "gamari-hinna " (im Singular) bzw. "gimâri-hinna " (im Plural) richtigzustellen.

Das [7], das sich auf eine überlieferte syrische Literatur bezieht, die ihre Blüte zwischen dem 4. und 7. Jh. n.Chr. erfahren hat, belegt die Verbalwurzel "qmar" (deren Phonem "q" mit dem Allophon "g" alterniert – wie dies heute noch in zahlreichen arabischen Dialekten, insbesondere des beduinischen Typus, bezeugt ist) mit der Grundbedeutung "binden". Davon abgeleitet sind die Derivate "qamrâ, qumrâ, qmârâ" in der Bedeutung [8]. Dieser Begriff wird in den heutigen arabischen Dialekten des Vorderen Orients, dem vormaligen aramäischen Sprachgebiet, bestätigt. Sofern das aramäische Phonem "g" nicht zum arabischen "dj" wird, kann es durch zweierlei Allophone wiedergegeben werden: a) durch ein "gh", aus dem sich die Verbalform "ghamara" (mit der Grundbedeutung umfangen, umfassen) ergibt; b) durch ein "k", das wir im weit verbreiteten Substantiv "kamar" (Band, Bund, Gürtel) belegt finden. Daraus wird zugleich klar, dass arabisch "kamar" – entgegen bisherigen Meinungen, die darin ein persisches Lehnwort [9] – eine phonetische Variante von aramäisch "gmârâ" ist.

In dieser Lautung und der Bedeutung "Gürtel" ist dieses Wort in manchen neuostaramäischen Dialekten, wie dem der Tennâye (aus Tell Tall, in Nordmesopotamien, der heutigen Osttürkei) heute noch geläufig. Auf dieses Wort geht das koranisch verlesene Wort chimâr zurück, an dessen authentische Aussprache (gamar, gimâr) der Lisân eine Erinnerung bewahrt zu haben scheint, wenn er das "g" im aramäischen Ausdruck "gmârâ d-nâshâ" arabisch inkorrekt mit "chamaru n-nâsi" wiedergibt, das "ch" aber als dialektale Variante der sonst korrekten Aussprache "ghamâru n-nâsi" erklärt und den Ausdruck, dem aramäischen Sinn entsprechend, mit "Menschenmenge" zutreffend übersetzt. Beim Wort chimâr dagegen merkt er nicht, dass auch hier das "ch" falsch gelesen worden [10].

Gegenüber der nach islamischer Überzeugung gesicherten mündlichen Überlieferung der Lesung chimâr (bzw. chumuri-hinna) mit der traditionellen arabischen Bedeutung Kopftuch könnte die Lesung gimâr (bzw. gumuri-hinna) mit der syro-aramäischen Bedeutung Gürtel als willkürlich erscheinen, würde nicht das darauf bezogene Verb daraba (schlagen) letztere Bedeutung bestätigen. In der arabischen Phraseologie ist nämlich das Verb daraba (schlagen) (das Paret fälschlich mit "ziehen" übersetzt) auf kein Kleidungsstück anwendbar.

Dieses bedeutende Detail scheint der Aufmerksamkeit aller bisherigen Koranübersetzer entgangen zu sein. In der syro-aramäischen Phraseologie hingegen (wie auch in manchen arabischen Dialekten des Vorderen Orients) wird das lexikalisch entsprechende Verb mhâ (schlagen) ausschließlich in Verbindung mit "Gürtel" (oder ähnlichem) gebraucht, den man sich "um die Lenden schlägt".

So heisst es nach der Peshitta, der wohl auf das 2. Jh. n.Chr. zurückgehenden syrischen Bibelübersetzung, anlässlich des Abendmahls im Johannes-Evangelium XIII, 4 : "wa-shqal seddonâ mhâ b-hassaw": "Er nahm einen Schurz und schlug [ihn] um seine Lenden".

Letztere Bedeutung (Lenden) müsste logischerweise auch das dritte koranische Wort "djuyûbi-hinna" (angeblich "ihre Taschen") haben. Der vorzitierten, offensichtlich improvisierten Erklärung Tabaris, wonach die Frauen sich mit ihrem angeblichen Kopftuch "Haar, Hals und Ohrgehänge" zudecken sollen, trauen die westlichen Koranübersetzer nicht so recht.

So vermutet Paret, dass mit dem Ausdruck "Taschen" eher der vordere Schlitz des Kleides gemeint sein müsste und paraphrasiert dementsprechend: "ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen". Um dieser Verlegenheitslösung beizukommen, genügt es aber im arabischen Schriftzug, die beiden nachträglich falsch gesetzten Unterpunkte (?? = y) durch einen Oberpunkt (?? = n) zu ersetzen, um auf die zu erwartende Lesung "djunûbi-hinna" = "ihre Seiten" = Lenden zu kommen.

Dieser arabisch missverstandene Satz erweist sich demnach als die Lehnübersetzung einer wohlbekannten idiomatischen syro-aramäischen Redewendung mit der Bedeutung "sich einen Gürtel um die Taille binden". Philologisch so geklärt, heißt die so bedeutsame koranische Vorschrift demnach nicht mehr: "Sie sollen ihren Schal sich über den (vom Halsauschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen", sondern nach syro-aramäischem Verständnis:

"Sie sollen sich ihre Gürtel um die Lenden binden!" (wörtlich: "Sie sollen ihre Gürtel auf ihre Seiten schlagen!")

So verstanden, löst sich die um das "islamische Kopftuch" entfachte Polemik wie von selbst auf. Was aber die Symbolik angeht, die dem Gürtel- (und nicht mehr dem Kopftuch-) tragen zugrunde liegt, so bleibt deren nähere Erklärung dem Sitten- und Religionshistoriker überlassen. Ist nämlich der Gürtel, nicht nur nach koranischer Vorstellung, ein Zeichen der Sittsamkeit für Frauen, so hat er eine asketische Bedeutung für Einsiedler und Mönche.

Die islamische Tradition hat uns übrigens einige Hadithe (Aussprüche des Propheten) bewahrt, die gerade das Gürteltragen betreffen. Unter dem Stichwort "hizâm" (Gürtel) zitiert der [11] ein Hadith, wonach den Männern untersagt wird, das Gebet ohne Gürtel zu verrichten bzw. ihnen geboten wird, sich vor dem Gebet einen Gürtel [12]; und unter dem synonymen "nitâq" ein weiteres Hadith, wonach über Aischa, die jüngste Frau des Propheten, berichtet wird, die Frauen der Anhänger des Propheten in Medina hätten eilends ihre Stoffgürtel aufgelöst, um sie zu zerschneiden und daraus "chumur" (angeblich) Kopftücher zu machen, sobald der entsprechende Vers offenbart worden [13]. Unter dem rätselhaften Wort "chumur" haben die arabischen Kommentatoren wohl "Kopftücher" verstanden.

In Wirklichkeit bezeichnete dieses Wort gerade die Stoffgürtel, die diese Frauen bereits um die Hüften trugen. Dieses Hadith widerspiegelt die Verlegenheit der späteren islamischen Exegeten, sich dieses Wort zu erklären, dessen Fehllesung konsequenterweise zu einer Fehldeutung führen musste. Es enthält aber dennoch einen historischen Wahrheitskern, sofern es davon zeugt, dass für die Frauen zu Lebzeiten des Propheten der Gürtel – und nicht das Kopftuch – Sitte war.

Im Lichte der philologischen Analyse dieses Verses hat also der Koran den Frauen keineswegs geboten, aus ihren Gürteln Kopftücher zu machen – ganz im Gegenteil.

Muslimische Frauen wären demnach berechtigt, die Authenzitität des koranischen Wortlauts wiederherzustellen und aus den Kopftüchern, die man ihnen seit Jahrhunderten zu Unrecht aufgezwungen hat, wieder Gürtel zu machen.

Fazit: Das "islamische Kopftuch" ist ursprünglich sicherlich eine soziale Konvention gewesen, wie sie heute auch noch in gewissen Teilen Europas fortbesteht. Dessen Islamisierung ist vielleicht einem Prozess der islamischen Sittengeschichte zuzu-schreiben. Eine diesbezügliche religiöse Vorschrift lässt sich aber durch den koranischen Text in keiner Weise begründen. Was aber die sonstigen Koranpassagen angeht, auf die man sich insoweit beruft, so sind sie noch weniger aussagekräftig. Ihre Erörterung wird einer weiteren philologischen Analyse vorbehalten.

Quelle: Christoph Luxenburg: Der Koran zum "islamischen Kopftuch". Zu Sure 24:31. In: imprimatur 2/2004. »www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur«, Stand 28.6.2005.

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/63293/christoph-luxenberg

DAS unterschiedet meine Vorgehensweise von u.a. Deiner.

U.a. den Kontext beachten und sich die Mehrdeutigkeit von Begriffen bewusst machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es fällt uns Menschen anscheinet schwer etwas an zunehmen was nicht in unser Weltbild passt. Was dabei immer übersehen wird ist, das es wohl so viele Weltbilder gibt als Menschen.

Am Ende ist wohl nur eines sicher, das es keine allumfassende Wahrheit gibt. Nur viele Teilwahrheiten, die sich zu einer zusammen fügen.


Das ist wohl wahr. Solange in einer Gesellschaft der Konsens herrscht, daß jeder unter Berücksichtigung der weltlichen Gesetze so leben und glauben kann, wie er es für richtig hält, ist gewährleistet, daß das Zusammenleben größtenteils friedlich verläuft.

Kommt jedoch eine Gruppe hinzu, die vorgibt, die Wahrheit gepachtet zu haben und aufgrund dessen berechtigt zu sein, anderen Menschen Vorschriften machen zu können, was sie zu essen und zu trinken, wie sie sich zu verhalten haben, dann gibt es Streit und Aufruhr ohne Ende. Und genau darüber wird hier diskutiert.
 
Hm,

mit dem Schweinefleischverbot in Kitas könnte auch entspannter umgegangen werden.
173 Verboten hat er euch nur Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleish, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (?ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen, trifft ihn keine Schuld. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.

Also ein Kind, das aus versehen ein Schnitzel aus Schweinefleisch auf den Teller bekam, da müsste Allah barmherzig sein. Der weiß ja, das wurde nicht bewusst und aus "begehren" gegessen, also kann Kind auch nicht beschmutzt oder sonstwie sein und den Eltern steht es auch frei, wenn das Kind sicher kein Schweinefleisch essen soll, ihm sein schweinefleischfreies Pausenbrot oder Mittagessen mitzugeben.

Da frage ich mich, wieso die Eltern des Kindes die Lehrerin seinerzeit mit Gewalt bedrohten und wieso daraufhin in immer mehr Kitas Schweinefleisch von der Karte verschwand. Dafür gibt es im Koran keinerlei Vorgaben, dass in Kitas kein Schweinefleisch angeboten werden darf. Es ist also Nonsense, wenn Moslems dies verlangen.

LG
Any
 
Oh sch.... Hab ich jetzt wieder was "Unerlaubtes" behauptet? :guru:

.

Ja,

lies doch bei Tany, eigentlich ist ein Gürtel gemeint. Wenn ich mir die von mir zitierte Sure so anschaue, bedarf diese Interpretation reichlich Fantasie.

Ich finde das sehr unterhaltsam, wie Tany es schafft, aus einem X nicht nur ein U, sondern ein vollkommen neues Universum zu machen. Vermutlich gibt es demnächst von ihr auch uminterpretierte neue physikalische Gesetze, nach denen ein Apfel in den Himmel fallen wird und nicht mehr auf die Erde. Und wenn dann trotzdem Äpfel auf den Boden fallen, haben die Menschen das einfach falsch verstanden.
:ironie:
LG
Any
 
...

DAS unterschiedet meine Vorgehensweise von u.a. Deiner.

U.a. den Kontext beachten und sich die Mehrdeutigkeit von Begriffen bewusst machen.

Tany, es geht doch gar nicht um Dich und wie Du den Koran empfindest - interpretierst. Es geht um die, die sich aufgrund des Korans eine Erlaubnis geholt haben Menschen zu unterdrücken, unterwerfen etc. um die Fanatiker. Die sollte man aufklären mit ihnen den Koran diskutieren. Bei mir rennst Du da ohnedies offene Türen ein....
 
Zum Nicht-Verzehr von Schweinefleisch:

Als der Koran geschrieben wurde, gab es natürlich noch keine Kühlschränke. Problematisch beim Schweinefleisch, denn das hält selbst gut gekühlt nur eine Woche! [...]

Ein etwas älterer wissenschaftlicher Erklärungsversuch für das Verbot von Schweinefleisch vermutete als Grund die Übertragung von gefährlichen Parasiten. Als gefährlichster Parasit gelten bis heute die Trichine, winzige Fadenwürmer, die durch den Verzehr von nicht durchgegartem Schweinefleisch auch Menschen befallen können. Gefährlich werden können diese Trichine dem Menschen insbesondere, wenn sich ihre Larven im Körper ausbreiten und dann zu Fieber, Ödemen und in seltenen Fällen zum Tod führen können.

http://www.wdr5.de/sendungen/leonar...isch-schneller-als-rind-oder-lammfleisch.html

Dann doch lieber BSE! :D :ironie:
 
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Ich finde das sehr unterhaltsam, wie Tany es schafft, aus einem X nicht nur ein U, sondern ein vollkommen neues Universum zu machen. Vermutlich gibt es demnächst von ihr auch uminterpretierte neue physikalische Gesetze, nach denen ein Apfel in den Himmel fallen wird und nicht mehr auf die Erde. Und wenn dann trotzdem Äpfel auf den Boden fallen, haben die Menschen das einfach falsch verstanden.
:ironie:

Neneee... das hast DU falsch verstanden. Das war Allah, der geworfen hat! :ironie:
 
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