Shimon1938
Sehr aktives Mitglied
Man darf nicht erschossen werden, solange man keine unmittelbare Gefahr darstellt. Also nein, er ist nicht schuld.
Allerdings wollte er einen Grenzübergang erzwingen und das sollte ihn als Asylbewerber schon disqualifizieren.
Deswegen weil heute diese fragwürdige Gestze gibt, sagst du auch, dass es rechtens war, dass an der Schweizer Grernze auf flüchtende Juden geschossen wurde???
Shimon
