Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Zudem muss eine Gemeinde dem Richter dann auch tatsächlich nachweisen, dass z.B. Flüchtlinge nicht anders untergebracht werden können.

Berechtigte Interessen beider Parteien werden eh gegeneinander abgewogen. Auch das macht dann der Richter. Nicht irgendwelche Paragrafen.

Lg
Any
 
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Nur kann die Gemeinde das in dem Fall nicht als berechtigtes Interesse begründen, wenn sich die Mieterin querlegt und es auf einen Prozess ankommen läßt, weil zwar ein "Interesse" der Gemeinde vorliegt aber eben KEIN Berechtigtes und gesetzlich Beiinhaltetes. Weil, was ein BERECHTIGTES Interesse und eine wirtschaftliche Verwertung ist, ist ziemlich gut gesetzlich deklariert und selbst da werden dann gewisse Ansprüche (wie Alter und etc.-siehe mein Vorpost) der Mieterin noch berücksichtigt.

Im Grunde könnte dieser Einzelfall ja eigentlich unerheblich sein, weil die Wahrscheinlichkeit da ist, dass sich die Mieterin mit der Gemeinde gütlich einigen würde, würde da nicht eben ein Präzedenzfall geschaffen werden der es Schule macht, dass das Geng und Gebe wird, so einfach zu kündigen.

Meine Fresse. Der im Gesetzestest stehende Begriff "berechtigtes Interesse" ist eben nicht klar definiert. Das ist kein Sammelbegriff sondern eine Eigenschaft die der Kündigungsgrund haben muss und das kann in dem Fall eben auch die Vermeidung von unnötigen Kosten im wirtschaftlichen Sinne der Gemeinde sein.

Wenn die Gemeinde z.B eine Haushaltsperre hat, würde das berechtigte Interesse darin liegen sich nicht strafbar zu machen als Gemeinde weil man zusätzliche vermeidbare Kosten durch eine Neuanmietung macht. Das würde im Übrigen auch zutreffen wenn die Gemeinde Schulden hat. So schwer ist das doch gar nicht.
 
LOL :D

Du wolltest wissen in welchen Paragrafen festgeschrieben ist, das ein berechtigtes Interesse ausreicht. ;) Wenn Dir das nicht in den Kram passt ist das eher Dein Problem. Das ich Recht habe wusste ich auch schon gestern als ich den Auszug aus dem BGB gepostet habe. Und das Du darauf rumreiten wirst auch :D
LOL.. das schreib ich doch die ganze Zeit :D

Das "berechtigte Interesse" ist per Definition eine Subjektive Eigenschaft und brauch deswegen immer die objektive Klärung durch ein Gericht. Deswegen kann man eben NICHT sagen das die Kündigung in jedem Falle unrechtmäßig war;)
Ne, du schriebst ursprünglich:
Das Problem ist, das die Gemeinde einen berechtigten Interesse hat und das reicht als Kündigungsgrund und ist im Gesetz auch vorgesehen.

HAT sie aber nicht! Sie hat bisher nur ein INTERESSE und kein BERECHTIGTES, weil was ein BERECHTIGTES IST IST GESETZLICH ERFASST, trotz aller anderen möglichen Schluplöcher, DIE ABER HIER BESTIMMT NICHT ZUR ANWENDUNG KOMMEN; WEIL SIE ANDERS BETREFFEN.

Deswegen sprachen sich da so einige Anwälte in den Medien aus, dass die Mieterin klagen kann und auch gute Chancen hat.
 
Schon witzig wie die gleichen Leute die vor Kurzem noch darauf bestanden haben, das die Kündigung in jedem Fall unrechtmäßig war weil es im Gesetzt so steht. Jetzt auf einmal es für besonders wichtig halten das ein Richter darüber entscheiden muss...weil das im Gesetz so steht :D
 
Meine Fresse. Der im Gesetzestest stehende Begriff "berechtigtes Interesse" ist eben nicht klar definiert
Doch. Sind ganz klar definiert und zwar durch Punkt 3 und dem was eine wirtschaftliche Verwertung bedeutet. Es kann nur mit unrechten Mitteln umgangen werden, was für eine Gemeinde etwas schwierig wird. Wie das umgangen werden kann, steht hier gut beschrieben:

Achtung: lesenswert!....auch im Hinblick auf die momentane Situation.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/ku...ng-von-wohnraum-fuer-fluechtlinge_073436.html
 
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ku...ng-von-wohnraum-fuer-fluechtlinge_073436.html

Ich find das ja auch noch dazu echt arg, wenn sich da noch irgendwelche Bonzen ne goldene Nase am Steuerzahler und Flüchtling verdienen und die Politiker spielen da mit. Ich finde, dieses äußerst lukrative Geschäft auf kosten der Steuerzahler sollte sofort unterbunden werden. Wie kommen die Politiker eigentlich dazu, Wohnraum für Flüchtlinge für die Vermieter so hoch zu lukrieren?
 
Genau das Gegenteil ist der Fall. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die bisherigen Regelungen verfassungswidrig seien, und hat dementsprechend Änderungen veranlasst.
Hier nochmal:
Richtig, 2012 entschied das BVerfGE die von mir benannte Übergangsregelung allgemein für Asylanten und Flüchtlinge (und im Besonderen in den zwei Fällen der Kläger nochmal anders)... und die sollte gelten, bis die Regierung eine neue Fassung beschließt, deinem link entnehme ich, dass dies dann 2014 offenbar geschehen ist...?

Nichtsdestotrotz bleibt es doch wohl so, dass sie die Leistungen erst nach 15 Monaten bekommen, vermutlich dauert das so lange, bis über den Asylantrag entschieden wurde und bis sie eine Arbeitserlaubnis bekommen? Wenn ich das richtig erinnere, dürfen sie eh 12 Monate erstmal nicht arbeiten und stehen damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung... das soll ja wohl auch bald geändert werden, wenn ich das letztens richtig verstanden habe... ?
Hab mir den link jetzt nicht genauer angesehen, da wenig Zeit heute... gucke ich mir dann später nochmal genauer an...wenn ichs nicht vergesse...

Gruß, Luckysun
 
Wenn Faschisten im 3-ten Reich Menschen aus ihren Wohnungen geworfen haben (damit "bessere/andere Menschen" dort leben können) und dieses heute wieder geschehen würde, dann ist das doch das gleiche in grün, oder? Oder heiligt die eigene Gesinnung dann die Mittel?;)

Irgendwie verlogen, findest du nicht?:rolleyes:

Urajup
Verlogen ist es zu behaupten, es würden hier vergleichbar mit den Vorgängen im 3. Reich Menschen einfach aus der Wohnung geworfen.
Jeder Mieter, der sich hier ungerechtfertigt gekündigt fühlt, kann die Rechtslage vor Gericht klären lassen.
Zudem geschah das damals aus rein rassistischen Gründen, willkürlich, ohne Begründung und Notwendigkeit, Kündigungsfrist oder Ersatzwohnung.
Deine Argumentation ist reißerisch und spielt nur denen in die Hände, die du ja angeblich so verwerflich findest. Das ist perfide im höchsten Maße.

Aber vorsichtshalber hast du ja geschrieben "aus der Wohnung geworfen würde", womit du einen hypothetischen Fall konstuierst. Weiter schreibst du aber "dann ist es verwerflich", womit du sagst, dass etwas verwerflich ist, was überhaupt nicht stattfindet.
Deine unklaren Formulierungen täuschen aber nicht über deine Intention der Hetze hinweg. Ganz im Gegenteil.
 
Nächstes Jahr werden erstmal die Krankenkassenbeiträge erhöht, und zwar nur für die Arbeitnehmerseite.
Sollte das etwas mit den gestiegenen Kosten für die medizinische Flüchtlingsversorgung zu tun haben, würde es mich nicht wundern....
Die bittere Wahrheit in Bezug auf Steuererhöhungen bekommen wir dann später wahrscheinlich scheibchenweise serviert.

Hat es nicht! Die Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird aus Steuermitteln finanziert. Sogar die Bearbeitungsgebühr geht nicht zu Lasten der Krankenkassen. https://www.ndr.de/nachrichten/schl...r-Fluechtlinge-kommt,gesundheitskarte154.html
Aber das wurde schon vor 100 Seiten hier diskutiert...
Steuererhöhungen wird es auch in den nächsten 2 Jahren nicht geben. Die Bundeskanzlerin wäre schön blöd, wenn sie diesbezüglich ihr Wort brechen würde.
Aber die Renten werden nächstes Jahr um 4% steigen. Aber ich kann verstehen, dass das nicht erwähnt wird. Denn das hat nichts mit den Flüchtlingen zu tun. Aber die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge eben auch nicht!
Ich finde diese Panikmacherei wirklich schlimm. Die gekündigten Mieter haben sich bestimmt schon lange mit den Vermietern geeinigt oder haben Widerspruch eingelegt, nur hier wird das zum Anlaß genommen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen, obwohl die ja wohl am allerwenigsten dafür können.
Genauso wenig müssen Hauseigentümer befürchten, Flüchtlinge aufnehmen zu müssen, oder gar aus ihren Häusern auszuiehen. Das würde gegen das Grundgesetz verstoßen, egal wie viele Personen, wieviel Wohnraum beanspruchen. Denn dabei handelt es sich um Eigentum und nicht um "Allgemeingut" wie Sozialwohnungen.
Das ist hier ein öffentliches Forum. Jeder kann mitlesen. Da sollte man sich doch mal Gedanken machen, ob es sinnvoll ist, die Stimmung gegen Flüchtlinge immer noch weiter anzuheizen und die, die wirklich gewaltbereit sind, in ihrer Meinung zu bestärken man müsse etwas gegen die Flüchtlinge "unternehmen"
Das ist doch alles nicht mehr sachlich!
 
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Nichtsdestotrotz bleibt es doch wohl so, dass sie die Leistungen erst nach 15 Monaten bekommen, vermutlich dauert das so lange, bis über den Asylantrag entschieden wurde und bis sie eine Arbeitserlaubnis bekommen?
Es ist die Rede von Asylbewerbern, Flüchtlingen und in Deutschland Geduldeten. Da steht nichts von anerkannten Asylanten oder einer bestehenden Arbeitserlaubnis.
 
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