Anevay
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naja... nur weil mehr fleischanbieter da sind
Nicht da sind, sondern die tatsächliche Nachfrage lässt sich an den tatsächlichen Verkaufszahlen von Fleisch ablesen.
LG
Any
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naja... nur weil mehr fleischanbieter da sind
Dvasia schrieb:....schon wieder einen Nerv getroffen
Das ist keine Unterstellung, die Siegel werden da billigst gekauft, denen interessiert dein Bio Bewusstsein nicht die Bohne.
Schau dir doch mal die Doku an, die ist sehr aktuell und trifft den Kern um den es gerade geht.
Doch, natürlich ist das eine Unterstellung. Ich habe noch nie Ingwer gekauft, weder aus China, noch sonst woher.
Ich weiss durchaus, was da abgeht, keine Sorge. Ich sag nur "China-Knoblauch auf Fertigpizza".
Wieso gehst du eigentlich permanent davon aus, dass niemand ausser dir Bescheid weiss?![]()

Nicht da sind, sondern die tatsächliche Nachfrage lässt sich an den tatsächlichen Verkaufszahlen von Fleisch ablesen.
LG
Any
Hatte gerade etwas verfasst, weil es mich irritierte dass du erst von Hochlandrindern und dann von Bisons und Ausnahmegenehmigungen geschrieben hast.
Finde den Bauern toll der sich die Mühe mit den ganzen Auflagen macht, schicke mir doch bitte seine Adresse, mein Mann isst sehr gerne Fleisch und dafür würden wir auch ein Stück fahren
http://www.iss-tt.de/RECHTSGRUNDLAGEN.html
habe allerdings nichts für Österreich finden können!
Mir ist eingefallen, dass im nächsten Ort auch ein Bauer mit Hochlandrindern ist. Beim Laufen sehe ich ihn öfters auf der Weide mit seinen Tieren. Die Tiere sind ja domestiziert durch den täglichen Umgang am Hof.
Ich werde ihn das nächste mal daraufhin ansprechen, ob er seine Tiere auf der Weide erschiessen muss, weil sie zu wild seien.
Für einen Bio-Bauern geht es bei Weidenschlachtung aber auch darum, dass das Fleisch keinen Schaden bekommt durch den grossen Stress beim Transport.
Bei der Weidenschlachtung sind unter anderem Hygiene-Bedingungen und andere Anforderungen bezüglich der Art des Gewehres und Erschiessens gestellt und ich finde es sehr löblich, dass es noch Bauern gibt die sich den Auflagen und somit den Behörden nach EU Richtlinien stellen. Jeder weiß wie nervig Bürokratie ist.
Ich finde daher, dass man das fördern muss.
Hier ein kurzer Einblick in die Rechtsgrundlagen:
Geltendes Gemeinschaftsrecht: In der Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung (Amtsblatt Nr. L 340 vom 31/12/1993 S. 0021-0034) steht im Anhang C unter ?zulässige Verfahren zum Töten' der Pistolen- oder Gewehrschuss. Desweiteren im Anhang C III "Besondere Anforderungen für das Töten":
1. Pistolen- oder Gewehrschuss: Dieses Verfahren, das für das Töten verschiedener Arten und insbesondere von großem Zuchtwild und von Hirschen angewandt wird, muss von der zuständigen Behörde genehmigt werden, die sich insbesondere vergewissern muss, dass es von hierzu berechtigten Personen unter Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen von Artikel 3 dieser Richtlinie durchgeführt wird. (Artikel 3: Beim Verbringen, Unterbringen, Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten müssen die Tiere von vermeidbaren Aufregungen, Schmerzen und Leiden verschont bleiben).
2. In der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung - Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV) vom 03. März 1997 (BGBI I S 405) ist in der Anlage 3 (zu § 13 Abs. 6) zu Betäubungs- und Tötungsverfahren der Kugelschuss gelistet, dieser darf zur Betäubung/Tötung durchgeführt werden; "zur Nottötung sowie mit Einwilligung der zuständigen Behörde, zur Betäubung oder Tötung von Rindern und Schweinen, die ganzjährig im Freien gehalten werden."
3. Ab dem 1. Januar 2013 gilt: Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates der Europäischen Union vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung: Anhang I: "Verzeichnis der Betäubungsverfahren" (gemäß Artikel 4); Kapitel I: Verfahren, Tabelle I - Mechanische Verfahren, Punkt 3: Bezeichnung: "Schuss mit einer Feuerwaffe. Beschreibung: Schwerwiegende und irreversible Schädigung des Gehirns durch ein oder mehrere Geschosse, die auf das Schädeldach aufschlagen und dieses durchdringen." Anwendungsbedingungen: Alle Arten. Schlachtung, Bestandsräumung und andere Fälle. Weiter ist hier die Betäubung in Artikel 2 wie folgt definiert: "Betäubung [ist] jedes bewusst eingesetzte Verfahren, das ein Tier ohne Schmerzen in eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit versetzt, einschließlich jedes Verfahrens, das zum sofortigen Tod führt."
4. Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
5. Nationale Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und Tier-LMHV 2007
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) 2007
statistiken sind so ne sache...wenn man da irgendwelche zahlen hinstellt glauben manche gleich es ist die mehrheit
ich könnte hier auch von der china-study sprechen, die nichts anderes aussagt als das vegane ernährung die gesündeste form ist, oder was weiß ich für andere studien, gibt ja genug...
aber ich persönlich glaube nicht an zahlen/statistiken, sondern lediglich meiner eigenen erfahrung und beobachtung
lg
Du, dort wo wir die Rinder kaufen, der ist gar kein Biobauer. Ich glaub, der ist gar keine gewerblicher Landwirt - aber das weiß ich jetzt gar nicht so genau.
Er hat gesagt, dass ihm dieser Aufwand, den er hätte als zertifizierter Biohof viel zu blöd sind. Es ist eh alles bio bei ihm und er verkauft ja nicht mehr als ein paar Rinder im Jahr, wozu sollte er sich diesen Aufwand machen ...
Das mit dem Biosiegel ist ja denk ich nur relevant, wenn man für den Handel verkauft.
Zippe