Ich habe gerade herausgefunden, dass bei mir aus mehrfacher Hinsicht eine Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB vorlag. Die Erkenntnis trifft mich ein wenig wie ein Schlag, obwohl auch vorher -ohne Kenntnis der Auslegung dieses Paragraphens- mir klar war, dass diese Gefährdung mit großer Sicherheit bei mir vorhanden war. Nun weiß ich es zu 100%.
Die Jugendamttante habe ich auf Druck meiner Mutter angelogen und ihr gesagt, dass es mir gut gehen würde. Ich habe geschwiegen.
Ich kann nicht verleugnen, dass sich in mir eine Wut breit macht und ich meine Eltern zur Rechenschaft ziehen will. Ich will für dieses Verbrechen einen Ausgleich. Ich will Weidergutmachung.
Ich will Geld. 100000€. Das macht natürlich nichts gut oder besser. Aber dann leiden meine Eltern wenigens auch. Ich will Vergeltung. Ausgleich. Aber so einen Anspruch habe ich nicht.
Die Jugendamttante habe ich auf Druck meiner Mutter angelogen und ihr gesagt, dass es mir gut gehen würde. Ich habe geschwiegen.
Ich kann nicht verleugnen, dass sich in mir eine Wut breit macht und ich meine Eltern zur Rechenschaft ziehen will. Ich will für dieses Verbrechen einen Ausgleich. Ich will Weidergutmachung.
Ich will Geld. 100000€. Das macht natürlich nichts gut oder besser. Aber dann leiden meine Eltern wenigens auch. Ich will Vergeltung. Ausgleich. Aber so einen Anspruch habe ich nicht.