Elfman
Sehr aktives Mitglied
Es muss erst einmal aber zu einem Unfall kommen, damit überhaupt die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt wird, oder?
Weil die Polizei steht ja nicht am Strassenrand und kontrolliert alle Autofahrer, und so leicht ist der Cannabiskonsument nicht zu erkennen,
im Gegensatz, wenn man alkoholisiert ist - das riecht der Polizist ja sofort, aber es muss ein auffälliges Verhalten da sein, oder?
Nun bei der Legalisierung von Cannabis wird es wohl großzügiger werden,
Nun, ehrlich gesagt kenne ich mich mit den Cannabiskonsum nicht aus - d.h. ich weiß nicht ob ich nach einer Tüte noch verkehrstüchtig wäre,
ich trinke höchstens ein Achterl Wein zum ( reichlichem) Essen und warte dann ca. eine Stunde, bevor ich mich hinters Steuer klemme - das geht noch......
Nö, kann bei jedem klassischen Alkohol- oder andere Drogen betreffender Test – also auch bei allgemeinen Verkehrskontrollen auffliegen. Da muss zuvor nicht zwingend vorher jemand Schlangenlinien gefahren sein - oder so.
