Cannabis in Deutschland bald frei verkäuflich...

Liebe Menschen !!! Die Ampel hat die Legalisierung beschlossen. Hurrar !!!
Nun brauchen wir ein Gesetz, dass die Verfolgung sofort stoppt.

Ja, dafür muss aber zunächst - zuvor das Betäubungsmittelgesetz geändert – und das Ganze auch vom Bundesrat abgesegnet werden –oder? :cautious:

 
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Ich glaube, wenn jemand sehr abhängig ist spielt es keine Rolle, ob Rauschgift legal oder illegal beschaffen wird.
Durch den sozialen Rast fällt er ja nicht, weil er eben Gras raucht, sondern weil seine Sucht vielleicht es ihm nicht mehr möglich macht,
ein geordnetes Leben zu führen, mit Job, Wohnung und so.......
Hat mit Kriminalisierung und ins Abseits drängen nix zu tun, sondern mit evtl. Zurechtkommen im Alltag....
Oke, wir reden immer noch über Cannabis. Ich vergaß...Aber auch Kiffer werden kriminalisiert. Verlieren ihren Führerschein, obwohl der Konsum Tage zurück liegt, verlieren deshalb ihren Job , müssen eine Geldstrafe zahlen, können Sie aber nicht da arbeitslos. Zusätzlich noch ein Eintrag ins Führungszeugnus...keine Chance wieder einen Job zu bekommen ...so kann es kommen , muss nicht, passiert aber, wenn es richtig dumm läuft.
Nach Alkoholkonsum kann man nächsten Tag wieder Autofahren, bei Cannabiskonsum nicht, auch wenn dieser tagelang zurück liegt. ...
 
Schon bedenklich, dass diese Substanz noch nach Tagen im Blut nachweißbar ist, somit hält wohl die berauschende Wirkung auch so lange an?!
Ich mein - da haut sich jemand Samstagsabend die Hucke mit Alk voll, nüchtert am Sonntag aus - und kann Montags wieder fit und frisch in den Job?
Und der Kiffer merkt Montags noch was von seiner Joint? -und ist etwas eingeschränkt......?
 
Oke, nee das stimmt schon. Leider fiel mir eben schon nicht der besagte Richtwert ein, nachdem die Fahrtauglichkeit bestimmt wird.
@Elfman kennst du doch bestimmt.

Hehe – ich bin eh bloß passionierter Beifahrer, jedenfalls was Autos angeht.:D

Zitat:
„Die Fahrtauglichkeit lässt sich im Zweifel nur durch eine fachärztliche Prüfung feststellen. Der Gutachter kann weitergehende Untersuchungen anordnen, etwa einen Reaktionstest beim TÜV. Alle Kosten hat der Patient zu tragen. Sie belaufen sich auf mehrere Hundert Euro.“

Quelle: https://www.hausaerzteverband-braun...dheitstexte/verkehrsmedizin-sicher-am-steuer/
 
Schon bedenklich, dass diese Substanz noch nach Tagen im Blut nachweißbar ist, somit hält wohl die berauschende Wirkung auch so lange an?!
Ich mein - da haut sich jemand Samstagsabend die Hucke mit Alk voll, nüchtert am Sonntag aus - und kann Montags wieder fit und frisch in den Job?
Und der Kiffer merkt Montags noch was von seiner Joint? -und ist etwas eingeschränkt......?
Nee,nee so ist das nicht. Die Wirkung hält nicht so lange an...aber ist halt länger nachweisbar. Da er im Körper anders verstoffwechselt wird. Und bei gehäuften Konsum, hat man halt nachweislich gekifft. Da spielt es keine Rolle, ob fahrtauglich oder nicht. Nachweisbar= Fahruntauglich
 
Nee,nee so ist das nicht. Die Wirkung hält nicht so lange an...aber ist halt länger nachweisbar. Da er im Körper anders verstoffwechselt wird. Und bei gehäuften Konsum, hat man halt nachweislich gekifft. Da spielt es keine Rolle, ob fahrtauglich oder nicht. Nachweisbar= Fahruntauglich
Zitat:
„Ein gelegentlicher Cannabis-Konsument, der erstmals unter der Wirkung der Droge Auto fährt und dabei in eine Verkehrskontrolle gerät, muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zwingend fürchten, dass ihm die Fahrerlaubnis unmittelbar entzogen wird. Die Behörde müsse vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung einzuholen ist.“

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeit...-fuehrt-nicht-zwingend-zu-fuehrerscheinentzug
 
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Zitat:
„Die Fahrtauglichkeit lässt sich im Zweifel nur durch eine fachärztliche Prüfung feststellen. Der Gutachter kann weitergehende Untersuchungen anordnen, etwa einen Reaktionstest beim TÜV. Alle Kosten hat der Patient zu tragen. Sie belaufen sich auf mehrere Hundert Euro.“
Es muss erst einmal aber zu einem Unfall kommen, damit überhaupt die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt wird, oder?
Weil die Polizei steht ja nicht am Strassenrand und kontrolliert alle Autofahrer, und so leicht ist der Cannabiskonsument nicht zu erkennen,
im Gegensatz, wenn man alkoholisiert ist - das riecht der Polizist ja sofort, aber es muss ein auffälliges Verhalten da sein, oder?
Nun bei der Legalisierung von Cannabis wird es wohl großzügiger werden,
Nun, ehrlich gesagt kenne ich mich mit den Cannabiskonsum nicht aus - d.h. ich weiß nicht ob ich nach einer Tüte noch verkehrstüchtig wäre,
ich trinke höchstens ein Achterl Wein zum ( reichlichem) Essen und warte dann ca. eine Stunde, bevor ich mich hinters Steuer klemme - das geht noch......
 
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