Bundestag kippt Werbeverbot für Abtreibungen

SYS41952

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Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist seit Langem umstritten. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat nun das Ende des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen.

Ärztinnen und Ärzte dürfen in Deutschland künftig darüber informieren, wenn sie Abtreibungen anbieten. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung des seit Langem umstrittenen Paragrafen 219a beschlossen. Damit hat die Ampelkoalition eines ihrer ersten gesellschaftspolitischen Projekte geschafft – das Kabinett hatte den Entwurf im März verabschiedet.

Der Paragraf regelte bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dies führt unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn eine Ärztin auf ihrer Homepage nicht nur angibt, dass sie Abtreibungen durchführt, sondern auch, mit welchem Verfahren.

Es sei beim Paragrafen 219a nie um Werbung gegangen. Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat, und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären, hätten dies aber nicht so tun können, wie sie wollten.

 
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Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist seit Langem umstritten. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages hat nun das Ende des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen.

Ärztinnen und Ärzte dürfen in Deutschland künftig darüber informieren, wenn sie Abtreibungen anbieten. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Abschaffung des seit Langem umstrittenen Paragrafen 219a beschlossen. Damit hat die Ampelkoalition eines ihrer ersten gesellschaftspolitischen Projekte geschafft – das Kabinett hatte den Entwurf im März verabschiedet.

Der Paragraf regelte bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Dies führt unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn eine Ärztin auf ihrer Homepage nicht nur angibt, dass sie Abtreibungen durchführt, sondern auch, mit welchem Verfahren.

Es sei beim Paragrafen 219a nie um Werbung gegangen. Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat, und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären, hätten dies aber nicht so tun können, wie sie wollten.


Na endlich! So schlimm, daß Ärztinnen und Ärzte verurteilt wurden, nur weil sie informiert haben, die militanten Abtreibungsgegner haben gezielt danach gesucht und angezeigt, jetzt nimmt man denen wenigstens diese Waffe aus der Hand und hilft den verzweifelten Frauen, an Informationen zu kommen!
 
Lol... Die Angst or Werbung und Sonserangeboten waren der Grund warum der Paragraf überhaupt existierte, deswegen war der Zusatz absolut berechtigt. Und auch jetzt bei der Verhandlung über den Paragrafen haben die Befürworter damit argumentiert. Es steht faktisch im zitierten Artikel... Der ganze Paragraf dreht sich um Werbung...


Aber passt schon...
 
Lol... Die Angst or Werbung und Sonserangeboten waren der Grund warum der Paragraf überhaupt existierte, deswegen war der Zusatz absolut berechtigt. Und auch jetzt bei der Verhandlung über den Paragrafen haben die Befürworter damit argumentiert. Es steht faktisch im zitierten Artikel... Der ganze Paragraf dreht sich um Werbung...


Aber passt schon...
Wahrscheinlich war ihm der Threadtitel auch einfach zu lang ... :D ... oder auch einen Tick zu zynisch ... :whistle:
 
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