Auch das noch! - Meldungen, die Kopf schütteln und mehr verursachen

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Du darfst dein Kind nich zu Hause lassen, wenn es nicht arbeiten kann.
Das ERWACHSENE Kind.
Versteh ich nicht. Kann oder will? In Österreich ist das etwas anders. Das Problem ist, Kinder, auch erwachsene, haben eine Ausbildungspflicht und deswegen die Eltern eine Unterhaltspflicht, solange das so ist, gibt es auch Geld vom Staat. Verstoßen die Kinder gegen die Ausbildungspflicht, verwirkt die Unterhaltspflicht und es gibt kein Geld vom Staat. Auch nicht für die Eltern, weil die nicht mehr unterstützen muss. Das Problem ist zu beweisen, das man ausbilden will,aber nicht kann. Grundsätzlich kann man machen was man will. Das Staat sagt im Grunde "nur" , ich geb dir kein Geld, für etwas, was du gar nicht machen musst. Wenn das Kind dann auszieht , sieht die Sache dann anders aus. Ausbildungspflicht bleibt halt trotzdem. Unterhaltspflicht ist generell verworren. Das zieht sich bis zu Hartz4, Heim, etc PP.
 
Eine Behindertenwerkstatt zählt auch zur Ausbildung zb.
OK - ein bisschen verstehe ich vielleicht was du meinst, eine Behindertenwerkstätte ist für deine Tochter nicht erwünscht und es wird für den Besuch vorhandenes Vermögen herangezogen!?

Es besteht für Grundschulabgänger seit ein paar Jahrzehnten eine Ausbildungs- oder Arbeitspflicht!?
Man darf also nicht - wenn man es sich leisten kann - ab Grundschule Zuhause bleiben.
(Was in meiner Jugend ( für Mädchen) - glaube ich - noch legitim war!?
Bauernsöhne mussten in die 3 - jährige Landwirtschaftsschule.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Behindertenwerkstatt zählt auch zur Ausbildung zb.
ein Behinderter kann ja fit sein und arbeiten können,
ist sie Nichtarbeitsfähig, dann muss das geprüft sein und festgestellt.

es gibt ja auch Ausbildungen über I-Net oder eben Behindertenschulen.

aber natürlich muss der erziehungsberechtigte dann zahlen, Unterhalt bleibt da Unterhaltspflicht.
 
OK - ein bisschen verstehe ich vielleicht was du meinst, eine Behindertenwerkstätte ist für deine Tochter nicht erwünscht und es wird für den Besuch vorhandenes Vermögen herangezogen!?

Es besteht für Grundschulabgänger seit ein paar Jahrzehnten eine Ausbildungs- oder Arbeitspflicht!?
Man darf also nicht - wenn man es sich leisten kann - ab Grundschule Zuhause bleiben.
(Was in meiner Jugend ( für Mädchen) - glaube ich - noch legitim war!?
Bauernsöhne mussten in die 3 - jährige Landwirtschaftsschule.

Wenn man es sich leisten kann...
woher soll ich das wissen?

Ich kanns mir nicht leisten und meine Tochter auch nicht.
Und jetzt will ich nicht mehr über mich reden.

Um was gings den Ursprünglich vom Thema heute?
 
ein Behinderter kann ja fit sein und arbeiten können,
ist sie Nichtarbeitsfähig, dann muss das geprüft sein und festgestellt.

es gibt ja auch Ausbildungen über I-Net oder eben Behindertenschulen.

aber natürlich muss der erziehungsberechtigte dann zahlen, Unterhalt bleibt da Unterhaltspflicht.

Zahlst du dein Leben lang Unterhalt für dein Kind?
 
Zahlst du dein Leben lang Unterhalt für dein Kind?

kommt drauf an,
ich hab bis zum 28 lebensjahr gezahlt, dann war Studium fertig,
ansonsten wenn ich Betreuer bin muss ich zahlen,
oder wenn mein Kind nichts hat und ich zuviel hab, dann kann es auch sein das sozialamt Hand aufhällt.

Vielleicht muss mein Kind später mal mein Pflegeheim zahlen ich weiss nicht.
 
Nun ja, es gibt ja immer noch die Schenkung.
Und die verjährt in Ö nach 10 Jahren.
Derzeit.
Dann kann das Sozialamt auch nichts machen.
Man darf halt nicht sterben in den 10 Jahren :D
 
Nun ja, es gibt ja immer noch die Schenkung.
Und die verjährt in Ö nach 10 Jahren.
Derzeit.
Dann kann das Sozialamt auch nichts machen.
Man darf halt nicht sterben in den 10 Jahren :D
wenn ein Haus verschenkt wird, dann ist die Schenkung , das Haus immer *vermögen*
Geld müsste dann nach den 10 Jahren ausgegeben sein,
Nein Schenkung vermeidet keinen Einzug von Sozialkassa
 
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wenn ein Haus verschenkt wird, dann ist die Schenkung , das Haus immer *vermögen*
Geld müsste dann nach den 10 Jahren ausgegeben sein,
Nein Schenkung vermeidet keinen Einzug von Sozialkassa

Man kann auch bis zu 50. 000 Euro steuerfrei verschenken an Familienmitgliedern oder sonst wem.
Ist dann eine Frage des Vertrauens.
 
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