Filomena
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Ja, so kurz oder nach Millenium - schätze ich mal - wurde das eingeführt, was auch beinhaltete, dass die Jugendlichen einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz haben.So ähnlich ja! Denn die Ausbildungspflicht: besagt, dass Jugendliche bis 18 einer Ausbildung oder einer vorbereitenden Maßnahme dazu nachgehen müssen.
Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 - WKO https://share.google/XQjR8tfxZ5GAfhfYZ
In meiner Jugend war es nicht so,
sondern jene,
welche keinen der - damals raren - Lehrplätze ergatterten
kamen halt in der nächstbesten Fabrik unter,
ab 16 ( oder 17??) Jahr war dann auch schon der Schichtdienst erlaubt.
Wenigstens bekamen die Lehrlinge schon Gehalt,
ein oder zwei Generationen vorher mussten nämlich noch die Eltern "das Lehrgeld zahlen" -
Honorar für den Ausbildungsplatz konnte sich auch nicht jede Familie leisten.
Naja - die gute alte Zeit....

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