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Auch das noch! - Meldungen, die Kopf schütteln und mehr verursachen
Versteh ich nicht. Kann oder will? In Österreich ist das etwas anders. Das Problem ist, Kinder, auch erwachsene, haben eine Ausbildungspflicht und deswegen die Eltern eine Unterhaltspflicht, solange das so ist, gibt es auch Geld vom Staat. Verstoßen die Kinder gegen die Ausbildungspflicht, verwirkt die Unterhaltspflicht und es gibt kein Geld vom Staat. Auch nicht für die Eltern, weil die nicht mehr unterstützen muss. Das Problem ist zu beweisen, das man ausbilden will,aber nicht kann. Grundsätzlich kann man machen was man will. Das Staat sagt im Grunde "nur" , ich geb dir kein Geld, für etwas, was du gar nicht machen musst. Wenn das Kind dann auszieht , sieht die Sache dann anders aus. Ausbildungspflicht bleibt halt trotzdem. Unterhaltspflicht ist generell verworren. Das zieht sich bis zu Hartz4, Heim, etc PP.
OK - ein bisschen verstehe ich vielleicht was du meinst, eine Behindertenwerkstätte ist für deine Tochter nicht erwünscht und es wird für den Besuch vorhandenes Vermögen herangezogen!?
Es besteht für Grundschulabgänger seit ein paar Jahrzehnten eine Ausbildungs- oder Arbeitspflicht!?
Man darf also nicht - wenn man es sich leisten kann - ab Grundschule Zuhause bleiben.
(Was in meiner Jugend ( für Mädchen) - glaube ich - noch legitim war!?
Bauernsöhne mussten in die 3 - jährige Landwirtschaftsschule.
OK - ein bisschen verstehe ich vielleicht was du meinst, eine Behindertenwerkstätte ist für deine Tochter nicht erwünscht und es wird für den Besuch vorhandenes Vermögen herangezogen!?
Es besteht für Grundschulabgänger seit ein paar Jahrzehnten eine Ausbildungs- oder Arbeitspflicht!?
Man darf also nicht - wenn man es sich leisten kann - ab Grundschule Zuhause bleiben.
(Was in meiner Jugend ( für Mädchen) - glaube ich - noch legitim war!?
Bauernsöhne mussten in die 3 - jährige Landwirtschaftsschule.
kommt drauf an,
ich hab bis zum 28 lebensjahr gezahlt, dann war Studium fertig,
ansonsten wenn ich Betreuer bin muss ich zahlen,
oder wenn mein Kind nichts hat und ich zuviel hab, dann kann es auch sein das sozialamt Hand aufhällt.
Vielleicht muss mein Kind später mal mein Pflegeheim zahlen ich weiss nicht.
Nun ja, es gibt ja immer noch die Schenkung.
Und die verjährt in Ö nach 10 Jahren.
Derzeit.
Dann kann das Sozialamt auch nichts machen.
Man darf halt nicht sterben in den 10 Jahren
Nun ja, es gibt ja immer noch die Schenkung.
Und die verjährt in Ö nach 10 Jahren.
Derzeit.
Dann kann das Sozialamt auch nichts machen.
Man darf halt nicht sterben in den 10 Jahren
wenn ein Haus verschenkt wird, dann ist die Schenkung , das Haus immer *vermögen*
Geld müsste dann nach den 10 Jahren ausgegeben sein,
Nein Schenkung vermeidet keinen Einzug von Sozialkassa
wenn ein Haus verschenkt wird, dann ist die Schenkung , das Haus immer *vermögen*
Geld müsste dann nach den 10 Jahren ausgegeben sein,
Nein Schenkung vermeidet keinen Einzug von Sozialkassa
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