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Auch das noch! - Meldungen, die Kopf schütteln und mehr verursachen
Du meinst -
ein Mensch verstirbt, hinterlässt ein notarlich beglaubigtes Testament in dem irgendwer
( meinetwegen die Ex-Frau) als Begünstigte eingetragen ist und das gilt nicht!?
Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen!
Klar - andere Angehörige können das Testament gerichtlich anfechten lassen, das stimmt!
Du meinst -
ein Mensch verstirbt, hinterlässt ein notarlich beglaubigtes Testament in dem irgendwer
( meinetwegen die Ex-Frau) als Begünstigte eingetragen ist und das gilt nicht!?
Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen!
Klar - andere Angehörige können das Testament gerichtlich anfechten lassen, das stimmt!
Meine Mutter hat ein Testament hinterlassen und das wurde nicht berücksichtigt.
Wenn man ein Kind hat das nicht für sich selbst Geld erwirtschaften kann, dann kommt beim Erbe das Sozialamt und holt sich das Geld was für eine Betreuung bezahlt wurde zurück.
Egal ob man als Eltern die Lebenserhaltungskosten eh mit trägt ein Leben lang.
Meine Mutter hat ein Testament hinterlassen und das wurde nicht berücksichtigt.
Wenn man ein Kind hat das nicht für sich selbst Geld erwirtschaften kann, dann kommt beim Erbe das Sozialamt und holt sich das Geld was für eine Betreuung bezahlt wurde zurück.
Egal ob man als Eltern die Lebenserhaltungskosten eh mit trägt ein Leben lang.
Das Amt holt sich das Geld immer zurück, wenn jemand anders da war, der hätte unterstützen können und müssen. Und wenn man was erbt, während man unterstützt wird, wird es angerechnet. Erbe ist halt auch nur ein Einkommen.
Meine Mutter hat ein Testament hinterlassen und das wurde nicht berücksichtigt.
Wenn man ein Kind hat das nicht für sich selbst Geld erwirtschaften kann, dann kommt beim Erbe das Sozialamt und holt sich das Geld was für eine Betreuung bezahlt wurde zurück.
Egal ob man als Eltern die Lebenserhaltungskosten eh mit trägt ein Leben lang.
Aha - OK - damit kenne ich mich nicht aus,
ähnlich ist es wohl mit Mindestsicherung und auch bei Besitz von Personen, die in Altersheimen untergebracht werden.
Das Amt holt sich das Geld immer zurück, wenn jemand anders da war, der hätte unterstützen können und müssen. Und wenn man was erbt, während man unterstützt wird, wird es angerechnet. Erbe ist halt auch nur ein Einkommen.
Auch wenn ich nicht vom Sozialamt unterstütz werde, mein Kind selbst erhalte, weil es kein Geld verdient, muss ich die Kosten wo es untergebracht ist zurück zahlen. Also Doppel- Belastung.
Zu Hause bleiben darf es aber auch nicht, weil es eine Ausbildungspflicht gibt. Und selbst wenn das in der Praxis heissen würde, es sitzt wo 8 Std. und wird dann wieder heim gebracht.
Aha - OK - damit kenne ich mich nicht aus,
ähnlich ist es wohl mit Mindestsicherung und auch bei Besitz von Personen, die in Altersheimen untergebracht werden.
Der Begriff Pflegeregress bedeutet Rückgriff auf das Vermögen für Pflege-und Betreuungskosten. In Österreich mussten bis 2017 pflegebedürftige Personen, die in geförderter Langzeitpflege in einem Pflegeheim untergebracht waren, für die Kosten aus eigenem Einkommen (d.h. Pension, Pflegegeld)...
Der Begriff Pflegeregress bedeutet Rückgriff auf das Vermögen für Pflege-und Betreuungskosten. In Österreich mussten bis 2017 pflegebedürftige Personen, die in geförderter Langzeitpflege in einem Pflegeheim untergebracht waren, für die Kosten aus eigenem Einkommen (d.h. Pension, Pflegegeld)...
Das bedeutet, dass Kinder nicht mehr an die Heimkosten beteiligt werden, aber der persönliche Besitz der Heiminsassen wird heran gezogen - also rechtzeitig " übergeben" und vererben!
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