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wäre er ein Straftäter/Mörder, dem im eigenen Land die Todesstrafe drohen könnte, dürfte er nicht abgeschoben werden, sehe ich das richtig?
Ausserdem ist er leicht zu fassen, hat einen fixen Wohnsitz, ist nicht gewalttätig oder untergetaucht, solche Leute schnappt man gerne.
 
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wäre er ein Straftäter/Mörder, dem im eigenen Land die Todesstrafe drohen könnte, dürfte er nicht abgeschoben werden, sehe ich das richtig?
Ausserdem ist er leicht zu fassen, hat einen fixen Wohnsitz, ist nicht gewalttätig oder untergetaucht, solche Leute schnappt man gerne.
mir ging es darum, dass die Schulnote wohl m.E. kein Kriterium sein darf .
 
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