Auch das noch! - Meldungen, die Kopf schütteln und mehr verursachen

Auch wenn ich nicht vom Sozialamt unterstütz werde, mein Kind selbst erhalte, weil es kein Geld verdient, muss ich die Kosten wo es untergebracht ist zurück zahlen. Also Doppel- Belastung.
Zu Hause bleiben darf es aber auch nicht, weil es eine Ausbildungspflicht gibt. Und selbst wenn das in der Praxis heissen würde, es sitzt wo 8 Std. und wird dann wieder heim gebracht.
Das ist Unterhaltspflicht. Die gilt halt für alle. Ich versteh auch nicht ganz was wohnen mit Ausbildung zu tun hat. Das Kind kann zu Hause wohnen, alleine oder im Heim. Beantragt das Kind Unterstützung vom Staat, wird der Staat die Eltern an die Unterhaltspflicht erinnern und anteilig zu Kasse ziehen. Ist auch nix anderes, als wenn mein Sohn zu Hause wohnt und seine Ausbildung macht. Laut Staat sind die Eltern solange zuständig, bis die Kinder auf eigenen Füßen stehen können. Vereinfacht gesagt. Vielleicht verstehst ich das Problem aber auch nicht richtig.
 
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Naja - ohne Bankkonto geht kaum,
aber vielleicht meinst du Sparbücher?

Das bedeutet, dass Kinder nicht mehr an die Heimkosten beteiligt werden, aber der persönliche Besitz der Heiminsassen wird heran gezogen - also rechtzeitig " übergeben" und vererben!
Schließfächer und anderes undokumentiertes. Alles andere wird gefunden..😁
 
Auch wenn ich nicht vom Sozialamt unterstütz werde, mein Kind selbst erhalte, weil es kein Geld verdient, muss ich die Kosten wo es untergebracht ist zurück zahlen. Also Doppel- Belastung.
Zu Hause bleiben darf es aber auch nicht, weil es eine Ausbildungspflicht gibt. Und selbst wenn das in der Praxis heissen würde, es sitzt wo 8 Std. und wird dann wieder heim gebracht.
wo gibt es eine Ausbildungspflicht?

ansonsten gibt es die Unterhaltspflicht, und Kindergeld?
 
Du darfst dein Kind nich zu Hause lassen, wenn es nicht arbeiten kann.
Das ERWACHSENE Kind.

eigentlich geht das schon, ausser man selbst kann sich nicht drum kümmern und es ist geschäftaunfähig usw.

aber auch zB ein Pflegefall kann zuhause gepflegt und versorgt werden.

und wenn es nicht arbeiten kann, gibt es auch keine Ausbildung.
 
Ab einem bestimmten Alter sollte man auch eher Gold und Bargeld haben und kein Bankkonto. Die gehen,glaube ich, bis zu 10 Jahre zurück.
Deswegen überschreiben viele ihren Kindern das Haus auch beizeiten. Mit dem Nießbrauchrecht ist sichergestellt, dass die Eltern nicht aus dem Haus geworfen werden können.
 
eigentlich geht das schon, ausser man selbst kann sich nicht drum kümmern und es ist geschäftaunfähig usw.

aber auch zB ein Pflegefall kann zuhause gepflegt und versorgt werden.

Nein kann man nicht.
Es gilt in Ö die Ausbildungspflicht.
Da diskutiert gerade meine Freundin rum, weil die Tochter im Rollstuhl sitzt.

Und ich rede nicht von Pflegefall, sondern einfach nicht arbeitsfähig.

Aber ihr könnte bitte gerne euch schlau machen!
 
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Nein kann man nicht.
Es gilt in Ö die Ausbildungspflicht.
Da diskutiert gerade meine Freundin rum, weil die Tochter im Rollstuhl sitzt.

Und ich rede nicht von Pflegefall, sondern einfach nicht arbeitsfähig.

Aber ihr könnte bitte gerne euch schlau machen!
Vielleicht fehlt da das ärztliche Gutachten über die Arbeitsunfähigkeit!?
 
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