SYS41952
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Das ist Unterhaltspflicht. Die gilt halt für alle. Ich versteh auch nicht ganz was wohnen mit Ausbildung zu tun hat. Das Kind kann zu Hause wohnen, alleine oder im Heim. Beantragt das Kind Unterstützung vom Staat, wird der Staat die Eltern an die Unterhaltspflicht erinnern und anteilig zu Kasse ziehen. Ist auch nix anderes, als wenn mein Sohn zu Hause wohnt und seine Ausbildung macht. Laut Staat sind die Eltern solange zuständig, bis die Kinder auf eigenen Füßen stehen können. Vereinfacht gesagt. Vielleicht verstehst ich das Problem aber auch nicht richtig.Auch wenn ich nicht vom Sozialamt unterstütz werde, mein Kind selbst erhalte, weil es kein Geld verdient, muss ich die Kosten wo es untergebracht ist zurück zahlen. Also Doppel- Belastung.
Zu Hause bleiben darf es aber auch nicht, weil es eine Ausbildungspflicht gibt. Und selbst wenn das in der Praxis heissen würde, es sitzt wo 8 Std. und wird dann wieder heim gebracht.