Yogurette
Sehr aktives Mitglied
.. Gefängnis ist übertrieben in einem solchen Fall ohne echte Verantwortlichkeit,
aber letztlich muss es strafbar sein, wollen wir so ein Verhalten nicht normalisieren.
aber das ist es ja gerade, was ins Bewußtsein zurück-gerückt werden soll,
daß eben doch eine echte Verantwortlichkeit gegeben ist.
Wer angesichts eines Notfalls bewusst wegschaut, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
Paragraf 323c des Strafgesetzbuches stellt klar:
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,
obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere
ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."