pixie
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Aber mal davon abgesehen, dass er einem fatalen Irrtum erliegt- soll er sich doch umbringen. Jeder hat das Recht, sich sein Handeln von seiner unbewussten Angst diktieren zu lassen- warum nicht auch er? Meinen Segen hat er.
Aber will ich ihm helfen, diesen Irrtum auch noch human zu gestalten? Nein! Denn das hiesse, jeden Irrtum, der aus unbewusster Angst begangen wird, genauso zu behandeln. Ich stelle einem, der eine Bank ausrauben will, ja auch nicht stattdessen eine Tasche voll Geld hin, bloss weil der Angst hat, materiell zu kurz zu kommen im Leben.
Das hat mit einem Recht nicht zu tun, du betrachtest es als falsch. Und das Recht, es human zu tun, hat der Einzelne nicht.
Es gibt kein Recht auf einen inhumanen Tod, weil das bereits wieder der menschlichen Würde widerspricht, es ist nur eine Möglichkeit, die nicht verhindert werden kann. Da muss man genau sein, das was du sagst, ist keine Anerkennung des Rechts. Betrachtete man es als Recht, kann man auch nichts gegen eine humane Gestaltung haben.
Der Bankraub, zu dem du den Vergleich ziehst, ist ja eben grad kein Recht.