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Frater 543
Guest
Natürlich ist das problematisch, wenn ein Glaube die Staatsform der Demokratie vom Glauben her ablehnen muss, obwohl er Staatsbürger in diesem Land ist und die Vorteile dieser Staatsform genießt.
Das ist mMn sogar der Hauptknackpunkt, eine Unvereinbarkeit von den elementarsten Dingen. Komme ich später noch drauf zurück.
Das hätte ich nicht angenommen.
Gehen die Menschenrechte nicht mit dem islamischen Glauben konform?
Das möchte ich weder bejaen noch verneinen. Mit ein bißchen Arbeit kann jeder Suren die dafür und Suren die dagegen sprechen heraussuchen. Leider ist das so mit allen religiösen Texten. Bibel und Menschenrechte wäre da die nächste Frage, aber ich möchte nicht in den FISTschen Relativismus verfallen.
Jeder Mensch darf in Deutschland seine Religion ausüben, darf fünfmal am Tag beten, darf sogar missionieren. Das ist im GG verankert.
Nur, und das sagst Du ja selber wird es eben kritisch, weil Islam mehr als nur Religion ist.
Das ist deswegen, weil ja die islamische Religion zugleich auch eine Staatsform ist und im Koran als solche festgehalten. In einem fremden Land geraten diese Menschen in Konflikt mit ihrer Religion.
Eigentlich dürften sie mit dieser Religion nur in ihren Ländern leben, wobei es aber ja gar keine islamisch regierten Länder mehr gibt. Es gibt auch keine reine Scharia mehr. Diese wurde in weltliche Gesetze integriert.
Ob man es als religiöser Mensch nur wahrhaben will oder nicht, Gesetzgebung ist ja nun erstmal immer weltlich/vom Menschen gemacht. Sie spiegelt letztendlich nur einen religiösen/kulturellen Hintergrund wieder.
Der Iran ist eine islamische Republik.
Dies ist ein Auszug aus der Iranischen Scharia. Will jetzt gar nicht auf die Strafen hinaus, aber vielleicht fällt Dir da noch etwas zum Thema Gleichberechtigung auf:
Art. 74 - Der unerlaubte Geschlechtsverkehr wird durch vier rechtschaffene männliche Zeugen oder durch drei rechtschaffene männliche und zwei rechtschaffene weibliche Zeugen bewiesen, und zwar sowohl in dem Fall, in dem auf die Tat die hadd-Strafe der Auspeitschung, als auch in dem Fall, in dem auf die Tat die hadd-Strafe der Steinigung steht.
Sie können in ihrer Religiosität unsere westliche Kultur weder verstehen noch für sich akzeptieren. Sie nehmen daher an unserem kulturellem Geschehen auch nicht teil. Sie bilden eine eigene Gemeinschaft und verkehren nur mit ihren eigenen Leuten, was ja nicht verboten ist.
Nein, das ist nicht verboten und es ist auch nicht so, dass alle nicht teilnehmen. Ich hing viel mit Kurden und Arabern in Berlin rum und da war das sehr unterschiedlich.
Ich glaube inzwischen leider, dass aufgrund der enormen kulturellen Unterschiede eine friedliche Koexistenz, ein reines Nebeneinanderherleben, das höchste der Gefühle ist.
Damit sie bei uns bleiben dürfen, müsste ein Gesetz geschaffen werden, das verlangt zu unterschreiben, dass sie unsere Staatsform voll akzeptieren.
Mit Bürokratie lässt sich das Problem nicht lösen imho.
Man sieht schon aus diesen Angaben, dass die Lehrer und überhaupt die Mosleme durch diesen Glauben in eine Zwickmühle geraten, was nicht einfach ist.
Ja, ich verstehe das Dilemma.
Doch wir dürfen uns trotzdem nicht, diesen Unmut darüber an den Moslemen, die ja nichts dafür können, abreagieren.
Das ist richtig, aber es muss Kritik an bestimmten Dingen erlaubt sein und Kritik darf sich nicht an religiöser Empfindlichkeit stören!