Der Vertrag von 1803 sichert den Kirchen aufgrund der Enteignung diese Entschädigungszahlung zu. Die Laufzeit in dem Vertrag ist unbegrenzt (also ewig) und es spielt keine Rolle, wer das Land regiert, ob Monarchie oder Republik.
Sollte der Staat diese Mittel streichen, gehe ich davon aus, das die Rechtsvertreter der Kirchen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen werden und dort recht bekommen. Deshalb traut sich auch die staatliche Administration nicht, den Vertrag zu brechen.