In die Kirchen fließt das Geld...

Ich war mal mit einem Freund beim Anwalt. Da fragten wir, ob man gegen die Kirche nicht klagen könnte , wegen dem Abführen von ev. und kath. Kirchensteuer auf die Löhne. Er lachte nur und sagte dass man das schnell wieder vergessen könnte , weil die Kirche super Anwälte hätte, das Geld dazu und außerdem 2000 Jahre Berufserfahrung ---da könnte keiner was machen .
Ein Otto-Normalbürger hätte sicher keine Chance, aber wie wäre es denn, wenn mal einer der Milliadäre oder auch der Staat selbst da mal aktiv würden? Oder ist es letztlich nicht in ihrem Interesse, weil sie geschäftlich viel zu sehr mit der Kirche verbandelt sind...?
Wenn die ihre weißbehandschuhten Finger sogar in Kondomfabriken und Waffengeschäften hat, muss man sich über nichts mehr wundern.
 
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Ein Otto-Normalbürger hätte sicher keine Chance, aber wie wäre es denn, wenn mal einer der Milliadäre oder auch der Staat selbst da mal aktiv würden? Oder ist es letztlich nicht in ihrem Interesse, weil sie geschäftlich viel zu sehr mit der Kirche verbandelt sind...?
Wenn die ihre weißbehandschuhten Finger sogar in Kondomfabriken und Waffengeschäften hat, muss man sich über nichts mehr wundern.

Es geht um Macht. Geld ist ja schon genug da, danach geht es um Macht. Durch die Verbindung von Kirche zum Staat , ist die Kirche sehr mächtig. Wenn man diese Verbindung auflöst, wird die Kirche viel macht in der Gesellschaft verlieren.
Aber genauso andersrum, wird auch der Staat als Folge davon an Macht verlieren. ;)
Also weg mit diesen Kasten :D
 
Der Vertrag von 1803 sichert den Kirchen aufgrund der Enteignung diese Entschädigungszahlung zu. Die Laufzeit in dem Vertrag ist unbegrenzt (also ewig) und es spielt keine Rolle, wer das Land regiert, ob Monarchie oder Republik.

Sollte der Staat diese Mittel streichen, gehe ich davon aus, das die Rechtsvertreter der Kirchen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen werden und dort recht bekommen. Deshalb traut sich auch die staatliche Administration nicht, den Vertrag zu brechen.

Da haben die Volksvertreter aber lange gebraucht, bis sie das begriffen und nunmehr umgesetzt haben;)
 
Der Witz ist gut...allein was an Schätzen in Vatikan ist.......neben den Grundbesitzen.....

okay...und was ist mit den Priestern.... und nicht zu vergessen der protzbischof

Der materielle Wert gehört dem Papst und seinen Mitarbeitern nicht, sie verwalten ihn nur für die Kirche und die Kirche gehört ihrem Gott.

Auch dem Protzbischof gehört der Limburger Dom und die Anliegenschaften nicht, er arbeitete dort nur und nun wurde er versetzt.
 
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Wenn sogar das Grundgesetz geändert werden kann, wieso dann nicht auch so ein völlig hirnrissiger und nicht mehr zeitgemäßer Vertrag?
Genaugenommen verstoßen die Vereinbarungen mit der Kirche gegen geltendes Gesetz, da die Kirche z.B. ein anderes Arbeitsrecht zugrunde legen darf, das die Angestellten ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt.

1. Wer sollte in diesem Fall das Grundgesetz ändern? Ob ein Vertrag hirnrissig und nicht mehr zeitgemäß ist, ist rechtlich unerheblich.

2. Die Kirche hat ein Arbeitsrecht nach ihrer Fassung. Kürzlich kündigte die evangelische Kirche in einem ihrer Krankenhäuser eine angestellte Muslima, weil die sich weigerte, sich ihrem typischen Kopftuch zu entledigen. Dagegen klagte die Muslima vor Gericht und bekam nicht recht, denn die ev. Kirche darf kündigen, weil das im Arbeitsvertrag geregelt wurde und in einem christlich religiös geprägten Krankenhaus, eine Muslima nicht den Islam repräsentieren darf.

Jede Firma darf übrigens eine Anstellung kündigen, wenn sich eine Angestellte unpässlich verhält. Beispiel: Wenn eine Kassiererin in einem Supermarkt sich ständig mit einem Feuerwehranzug und Helm bekleidet, dann darf sie auch gekündigt werden, und jedes Gericht hat dafür Verständnis.
 
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