mina11
Mitglied
hallo,
ich hätte da mal eine frage;
was passiert wenn man energetische dienstleistungen anbietet ohne einen gewerbeschein zu besitzen?
ich frage mich ob dieser gewerbeschein "verpflichtend" ist?
wenn man energetische arbeit beruflich anbietet und die tätigkeit nur beim finanzamt angibt (für die steuer usw.) nicht aber den gewerbeschein bei der wirtschaftskammer besitzt, ist das rechtlich erlaubt?
lg mina11
ich hätte da mal eine frage;
was passiert wenn man energetische dienstleistungen anbietet ohne einen gewerbeschein zu besitzen?
ich frage mich ob dieser gewerbeschein "verpflichtend" ist?
wenn man energetische arbeit beruflich anbietet und die tätigkeit nur beim finanzamt angibt (für die steuer usw.) nicht aber den gewerbeschein bei der wirtschaftskammer besitzt, ist das rechtlich erlaubt?
lg mina11