Die deutsche Bundesregierung hat mit absoluter Mehrheit die Initiation eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 nach jahrelangem Debattieren und Argumentieren beschlossen. Das halte ich für eine sehr positive Entwicklung in der Arbeits- und Sozialpolitik, denn eine erbrachte Arbeitsleistung soll selbstverständlich auch menschenwürdig entlohnt werden.
Bei einer Lohnuntergrenze von 8,50 pro Stunde, deren Höhe ich für angemessen halte, wird auch das Lohnabstandsgebot gewahrt, denn so bekommt ein acht Stunden am Tag berufstätiger Mensch am Monatsende etwa doppelt so viel Geld wie ein passiver Hartz-IV-Empfänger. Das hört sich alles sehr fair an. Wer arbeitet, soll auch essen (können).
Für die Steuerzahler lautet die gute Nachricht, dass die steuerfinanzierten Lohnsubventionen durch aufstockende Transferleistungen entfallen werden. Für die ehemaligen Aufstocker bedeutet dies, dass sie sich vor den Ämtern nicht mehr entblößen müssen.
Der Einwand, dass kleine und mittelständische Unternehmen bankrott gehen könnten, da sie nun den gesetzlich definierten Mindestlohn entrichten müssten, halte ich nicht mehr für evident. Eventuell müssen jene Unternehmer ihre Preisgestaltung rationalisieren, was zwar zu lokalen Inflationen führen könnte, die jedoch kein großartiges Problem mehr darstellen, da die arbeitende Bevölkerung aufgrund des Mindestlohns ja auch erhöhte monetäre Ressourcen zur Verfügung stehen hat.